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Die Baugrube

Es ist vollbracht. Der Mutterboden ist weg, die Baugrube ist da. Genauso wie ein großer Haufen Lehmboden. Super Arbeit, Herr Hasani! Abgesehen von einer kleinen Kiesecke wurde somit nichts außer Lehm gefunden. Hätte ja was Wertvolles sein können. Oder aber eine Fliegerbombe. 🙂 Das heißt für uns: eine Drainage wird immer sinnvoller.

Die Baugrube
Die Baugrube

Es geht los!

Gestern (Ostersamstag) war der Bagger überraschend mal schon da und hat Mutterboden abgetragen. Somit ist die Baustelle offiziell eröffnet.

Der Erdarbeiter attestierte uns eine dicke Mutterbodenschicht von 50-60 cm. Das ist jedoch leider gar nicht so erfreulich, da wir vom Rest des Grundstücks den Mutterboden nun (teuer) wegfahren müssen. Das Grundstück soll ja mit dem Bodenaushub des Baugrube (Lehm/Sand) 50-90 cm aufgeschüttet werden. Wäre die Mutterbodenschicht nicht so fett, könnte man sie komplett abschieben und dann nach der Aufschüttung oben drauf tun. Jedoch haben wir erstens keinen Platz, um noch so viel Mutterboden zu lagern. Zweitens wäre die gewaltige Mutterbodenschicht von ca. 80 cm auf dem Grundstück laut unserem Erdarbeiter später nicht von Vorteil. Also wenn noch jemand mind. 100 m³ guten Mutterboden braucht, kann er bitte schnell abholen. Sonst ist er übermorgen weg. 🙂

Mutterboden abgeschoben
Mutterboden abgeschoben

Der Bagger kann kommen

Endlich ist es soweit, nach Ostern kommt der Bagger. In den letzten zwei Wochen haben wir aber viel geschafft, damit das möglich wird. Erstens musste die Sache mit dem Grundstückkauf fertig werden, denn ohne Grundschuldeintragung gibts keine sog. Finanzierungssicherstellung von der Bank, in der sich die Bank für die Auszahlung des Kredits nur an die Baufirma verpflichtet. Und ohne diese Sicherstellung kann HHB Massivbau nach dem Vertrag nicht anfangen zu bauen. Der Grundstückkauf hing erstmal fast 2 Wochen im Finanzamt, dann fast 2 Wochen im Grundbuchamt. Nun haben wir die Papiere und wir sind Eigentümer. 🙂

Zweitens musste die Sache mit dem Baustrom geklärt werden. Dafür musste ich dann doch einen Elektriker suchen, der mir einen Baustromverteiler aufstellt. Gelbe Seiten waren hilfreich, jedoch musste ich eine Menge Elekroinstallateure anrufen, denn nicht jeder kennt sich mit Baustrom aus. Der Anschluss an eine nahe gelegene Kabelverteilersäule wurde von RWE gemacht. Ich und der Elektriker mussten vorab einen Antrag unterschreiben und bei evd einreichen. Es ist alles ziemlich wirr mit dem Baustromanschluss in Dormagen. Nach meinem Empfinden konnte evd einfach nicht korrekt erklären, dass ein Elektriker nicht nur dafür da ist, um den Antrag zu unterzeichnen, sondern auch bei der Inbetriebnahme des Baustromkastens dabei sein soll. Er soll auch Kabel mitbringen und dafür sorgen, dass der Baustromkasten ordnungsgemäß geerdet wird. Manche schlaue Elektriker wollen für die Miete des Kastens gleich über 100 EUR monatlich kassieren. Lasst euch darauf nicht ein, einen Baustromverteiler gibts in vielen Baugeräteverleihen schon für ca. 40-50 EUR pro Monat. Wie auch immer, der Baustromverteiler steht nun fertig und die Rechnungen vom Elektriker (fürs Aufstellen) und von RWE (für den Anschluss) kommen wohl beide noch

Am längsten haben wir nach der Genehmigungsplanung auf den Statiker gewartet. Dieser hatte sich für die Berechnungen gut Zeit genommen. Aber jetzt sind die überwältigende 115 Seiten starke Statik und die Wärmeschutzberechnung da. Unseren Energiepass habe ich auch schon in Kopie bekommen. Demnach beträgt der Jahresprimärenergiebedarf 54,9 kWh/m², was für ein Massivhaus ein ziemlich guter Wert sein soll. Somit erfüllt das Haus locker die Kriterien für den KfW-60-Standard. Dafür wären auch schon 60 kWh/m²a ausreichend.

Außerdem musste ich mit HHB einen Zusatzauftrag für eine WU-Kellesohle vereinbaren, damit der Keller wie geplant als eine „schwarz-weiße Wanne“ abgedichtet werden kann. Der Aufpreis von einer 18 cm „Standard-Kellersohle“ zu einer 25 cm WU-Kellersohle ist saftig, denn abgesehen von der Betonmenge und Qualität muss man wesentlich mehr Bewehrung (Stahl) in die Bodenplatte einarbeiten, damit diese keine oder nur sehr kleine Risse beim Trocknen bildet. So bleibt sie eben WU, d.h. wasserundurchlässig. Zu einer WU-Konstruktion gehört mehr als nur etwas mehr Stahl und guter C25/30 Beton. Es sind auch Spezialplanung und weitere Maßnahmen, z.B. Nachbehandlung erforderlich. Bei beton.org findet man ausführliche Merkblätter zur WU-Bauweise.

Damit der Bagger weiß, wo gebaggert werden soll, hat mein Vermesser die Baugrube grob mit Pfeilen abgesteckt. Er hat auch ein paar naheligenden Kanaldeckel als Höhenbezugspunkte markiert. So kann der Bagger kommen!

Das erste Häuschen ist schon da
Das erste Häuschen ist schon da
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken

Wer war Irmgard Marie Elisabeth von Witzleben?

Entgegen unseren ursprünglichen Annahmen, trägt unsere künftige Straße nicht den Namen vom deutschen ranghohen Wehrmachtoffizier und Widerstandskämpfer Erwin von Witzleben, der 1944 verurteilt und hingerichtet wurde. Das Straßenschild hat nun einen Zusatz bekommen. Jetzt wissen wir, dass es sich um die Irmgard von Witzleben handelt. Aber wer war diese Frau? Alles, was im deutschen Internet über sie zu finden ist, steht in einem kleinen Textabsatz auf Wikipedia:

Irmgard Marie Elisabeth von Witzleben (1896–1944 (hingerichtet)), Widerstandskämpferin, Künstlerin, Schülerin von Emil Orlik, malte unter anderem den Kronprinzen Wilhelm von Preußen; als kämpferische Gegnerin des Nationalsozialismus korrespondierte sie mit der Königin von Großbritannien. Als dieses Bemühen aufkam, wurde sie verhaftet und 1944 im Konzentrationslager Ravensbrück hingerichtet.

Es ist schon interessant, wie die Städte auf die Straßennamen kommen. Im Gansdahl II sind es wohl alles Widerstandskämpfer: Dietrich Bonhoeffer, Hans und Sophie Scholl, Julius Leber, Joseph Emonds, Christoph Probst, Johann Else, Alexander Schmorell und Wilhelm Leuschner. Wenn jemand mit dem Leben von Frau Irmgard von Witzleben vertraut ist, schreibt doch bitte für sie einmal einen eigenen Wikipedia-Artikel.

Der Name Irmgard von Witzleben taucht noch einmal als eine nymphomanischen Geliebte des Schriftstellers Walter Kranz im Film „Satansbraten“ aus 1976. Das ist wohl aber eine andere Frau.

Ich persönlich finde die landschaftlichen Straßennamen wie „Akazienweg“ besser. Erstens stellt sich jeder, der „Von Witzleben“ hört, wenn überhaupt, jemand anderen vor. Zweitens wird es wohl etwas schwierig sein, die „Von-Witzleben-Straße“ korrekt (d.h. mit dem großen „V“ und beiden Bindestrichen) zu übermitteln. Unsere künftige Hausnummer haben wir mittlerweile auch schon vom Bauamt bekommen, leider nur telefonisch. Schriftliche Bestätigung, geschweige denn eine Wunschnummer ist beim Amt leider nicht drin. 🙂

Unser Straßenschild
Unser Straßenschild

Grundwasser und Kellerabdichtung

Eine (kostenpflichtige) Recherche des Bodengutachters beim Erftverband hat gezeigt, dass wir im Baugebiet Im Gansdahl II den langfristigen Grundwasserhöchststand bei max. 39,0 bis 39,5 m über NN haben. Ein solcher Höchststand war in den niederschlagsreichen 60er Jahren gemessen. Das war noch vor der Zeit, wo der Einfluss des Tagebaus Garzweiler spürbar wurde. Da unsere Kellersohle bei ca. 40,30 m liegt, besteht für uns laut Bodengutachter  keine Grundwassergefahr.

Jedoch müssen wir den Keller wegen bindigem Boden (Lehm mit Sand) gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser abdichten. Das ist ein sehr tückischer Lastfall, denn keiner weiß im Vorfeld genau, wie oft und wie hoch das Wasser anstehen wird. Gemäß DIN 18195-6 Punkt 9 wäre für diesen Fall eine Abdichtung als sog. „schwarze Wanne“ möglich. Das heißt, der Keller wird von allen Seiten (auch von unten) mit Kunststoffbahnen oder Kunststoffmasse (KMB – Kunststoffmodifizierte Bitumenbeschichtung) abgedichtet. Alternativ könnte man den Keller als WU-Keller aus Beton  („wasserundurchlässig“, auch „weiße Wanne“ genannt) machen. Beide Varianten sind mit hohen Zusatzkosten gegenüber einer einfachen Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser verbunden (min. 15.000 EUR).

Ein WU-Keller hat den Nachteil, dass das Wasser als Wasserdampf immer noch in den Keller eindringen und dadurch die Schimmelbildung provozieren kann. Die Keller als „Schwarze Wanne“ sind in der Regel staubtrocken. Das Wasser dringt durch die Kunststoffschichten gar nicht ein. Die „Weiße Wanne“ ist jedoch sicherer, was die Wartbarkeit betrifft. Sollte es doch eine undichte Stelle geben, kann man sie von innen abdichten, ohne dass die Kelleraußenwände aufwändig freigelegt werden müssen.

Nach langem Überlegen wollten wir es doch beim Mauerwerkkeller aus Kalksandstein belassen, das Risiko eingehen und eine Kunststoffabdichtung außen anbringen lassen. Dabei erwies sich in der Praxis eine Mischkonstruktion (WU-Bodenplatte und abgedichtetes Mauerwerk) als günstig und zuverlässig genug, wobei nur die Wände mit Kunststoff abgedichtet werden. Leider wollte uns HHB-Massivbau eine solche Bauweise aus Haftungsgründen nicht anbieten – diese Mischkonstruktion wäre nach einigen Expertenmeinungen nicht DIN-gerecht. Schade, aber ok.

Deswegen schreiben wir die Kellerabdichtung aus und führen sie jetzt in Eigenleistung durch. 5 Jahre Gewährleistung bekommen wir ja so oder so. Einige Abdichtungsstoffe haben eine amtliche Zulassung grade für solche Mischkonstruktionen und einen solchen Lastfall (z.B. Superflex 10 von Deitermann). Natürlich kommt es hier auf eine sorgfältige Verarbeitung an. Kombiniert mit einer Drainage und Tiefenversickerung (ein Meter unter der Kellersohle haben wir ja schon Sand genug), stehen die Kellerwände vermutlich eher nicht mehr so häufig unter Wasser. Somit wäre die Sache zusätzlich abgesichert.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Kellerabdichtung? Schreiben Sie uns!

Baugenehmigung im Freistellungsverfahren

So schnell kanns gehen: am Montag habe ich den Antrag auf dem Bauamt abgegeben, Mittwoch waren sie schon fertig und am Freitag lag die Erklärung der Stadt Dormagen in meinem Briefkasten. Alles zusammen kostet 50 EUR Gebühren. Und: Wir dürfen bauen!

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Architektin Frau Stark, die von HHB-Massivbau engagiert wurde. Sie hatte Genehmigungsplanung durchgeführt, die Abstimmungen mit dem Vermesser wegen Lageplan erledigt und alle Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt. Wir mussten nur noch unterschreiben.

So schnell gehts beim Amt natürlich nur, wenn es einen B-Plan gibt und die Gemeinde (zur eigenen Entlastung) das sog. Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW anbietet. Das Bauamt schaut nur grob über die Unterlagen und macht eine Erklärung, dass ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Man bekommt das grüne Bauschild und nach einer Baubeginnanzeige (ans Bauamt und an die Nachbarn) darf man loslegen. Es gibt keine weiteren Prüfungen oder Abnahmen seitens des Bauamtes. Natürlich müssen der Bauherr und der Bauunternehmer dann die Bauordnung und den Bebauungsplan einhalten. Es muss auch ein externer Sachverständiger die Baustelle stichprobenweise kontrollieren.

Das Grundstück und die Steuer ist bezahlt. Beim Grundbuchamt dauert es noch 1-2 Wochen, bis das Grundstück überschrieben ist. Das ist laut meinem Notar jedoch auch kein Hindernis, um jetzt schon bauen zu dürfen.

Die „Baugenehmigung“ und das Bauschild ist schon auf dem Postweg zu HHB-Massivbau, ab da läuft die Bauzeit. Am Montag mache ich auf dem Bauamt schon mal eine Erklärung zum Baubeginn. Bei der Grundwasser- und Kellerabdichtungsproblematik sind wir auch schon einen großen Schritt vorangekommen. Ich werde berichten!

Bauversicherungen

Wie bei jedem Unternehmen geht’s beim Bau um erhebliche Risiken. Dazu gibt’s aber auch passende Versicherungen. Es handelt sich in der Regel um diese vier:

  • Rohbaufeuerversicherung – quasi als Gebäudeversicherung für unfertige Häuser
  • Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) – gegen Beschädigungen und Verluste an der Baustelle
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung – gegen die Schäden bei dritten Personen durch den Bau
  • Bauhelferversicherung – gegen Unfälle bei privaten Bauhelfern

Ab Baubeginn muss am besten alles versichert sein. Oft sind einige Versicherungen im Bauvertrag bereits enthalten, d.h. die Baufirma (Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer) schließt diese Versicherungen ab und bezahlt sie. So musste ich von meiner Seite nur die Bauherrenfhaftpflicht abschließen (Bauhelfer brauche ich erstmal keine). Die besten Tarife findet man bei spezialisierten Versicherungsmaklern im Internet, z.B. bei IAK war eine Bauherrenhaftpflichtversicherung von Zurich Versicherung für uns schon für 55 EUR (Einmalzahlung) möglich. Man soll bei jeder Versicherung auf evtl. Ausschlüsse und Selbstbehalte achten.

Bodengutachten – haben wir ein Problem?

Seit ein paar Tagen liegt uns ein Bodengutachten von unserem Grundstück vor. Es ist in zweierlei Hinsicht nicht ganz das, was wir erwartet haben. Daher werde ich den Namen des Gutachters hier vorerst nicht nennen.

Erstens hat der Gutachter einen überwiegend schluffigen Boden (Lehm) bis mind. 2,30 m Tiefe festgestellt. Nach den mir vorliegenden Bohrungen (mit Schichtenverzeichnissen) des Tiefbauamtes auf den umliegenden Grundstücken in Gansdahl II hätte es schon ab ca. 1 m Tiefe mit dem (fast reinen) Sand gehen sollen. Wenn das stimmt, was der Gutachter nun festgestellt hat, ist es unser Pech. Die relativ günstige und vereinbarte Kellerabdichtung nach DIN 18195-4 darf schon mal nicht gemacht werden, da der Boden bis in die Gründungstiefe sehr bindig ist und das Wasser nicht schnell genug versickern kann.

Zweitens mangelts im Paper einer gewissen Professionalität. Das Gutachten wurde erstmal ohne jegliche Aussage zum Bemessungswasserstand aber mit einer fertigen Empfehlung zur Kellerabdichtung (DIN 18195-6 Punkt 9 – zeitweise aufstauendes Sickerwasser) rausgeschickt. Nach vielen Nachfragen hat der Gutachter einen Zusatz verfasst, in dem er (immer noch ohne eine Aussage zum Bemessungswasserstand zu machen und ohne die Tiefe der Kellersohle genau zu kennen!) jetzt plötzlich eine Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 8 – drückendes Wasser – empfiehlt. Begründung: Fehlanzeige!

Das „Grundwasserproblem“ resultiert aus dem bei Grevenbroich liegenden Braunkohletagebau Garzweiler. Zur Zeit ist durch das Abpumpen aus dem Tagebau der Grundwasserspiegel überall in der Gegend stark abgesenkt. So hat die 6 m tiefe Bohrung auf unserem Grundstück kein Grundwasser errreicht. Deswegen muss der Bodengutachter recherchieren und rechnen, wie der Grundwasserstand wäre, wenn in spätestens 2045 aus dem Garzweiler II ein See wird. Das ist sicherlich nicht einfach, und das hat der Gutachter, der leider nicht aus der Gegend kommt und die Problematik nicht im Detail kennt, bislang nicht gemacht. Aber jetzt sind wir zusammen dran und versuchen die richtigen Infos bzw. Fachleute zu finden.

Interessant finde ich auch, dass von den zwei Baustellen mit Keller, die im Gansdahl II schon begonnen wurden, beide einen gemauerten Keller bauen (keine „weiße Wanne“). Nach anhaltenden Regenfällen der letzten Tag ist dabei die eine Baugrube ganz trocken, in der anderen steht in der Tiefe der Bodenplatte noch etwas Wasser. Wenn meine Baunachbarn das lesen sollten, bitte meldet euch bei mir.

Gleichzeitig bin ich mit Herrn Hahn in der Klärung, wie eine Kellerabdichtung ausgeführt werden kann und was diese zusätzlich kostet. Im Gespräch sind im Moment eine Abdichtung mit Bitumenbahnen nach DIN 18195-6 Punkt 9 mit oder ohne Drainage oder eine Ausführung als WU-Keller (sog. „weiße Wanne“). Beides hat Vor- und Nachteile, die weiße Wanne ist dazu wesentlich teurer. Ich informiere mich auf dem Markt auch über andere anerkannte Abdichtungsverfahren, z.B. mit der kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB).

Eine gute Informationsquelle zum Thema Abdichtung und WU-Keller findet sich auf der Webseite vom Bausachverständigen Carden.

Schichtenverzeichnis Im Gansdahl
So sieht das Grundstück von der Seite aus

Grundstück bezahlt

Heute hat die PSD-Bank einfach das Geld fürs Grundstück überwiesen. Ich musste nur die unterschriebene Überweisungsanforderung und den Kaufvertrag hinfaxen. Andere Unterlagen hatte die Bank schon vom Notar. Dabei ist die Grundschuld noch gar nicht eingetragen.  Das ist eine Besonderheit bei städtischen Grundstücken, mit der sogar mein Notar so nicht gerechnet hat. Die Stadt Dormagen wollte nicht, dass eine Grundschuld für (noch) ihr Grundstück eingetragen wird. Ohne Grundschuld gibts normal kein Geld von der Bank. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, hat die Bank das Geld mit einem Treuhandsauftrag an die Stadt Dormagen überwiesen. Die Stadt ist ja insoweit vertrauenswürdig. Bei einem Privatverkäufer würde sowas sicherlich nicht funktionieren, da bräuchte man ein notarielles Treuhandkonto dafür. Bei uns gings einfach und die Grundschuld wird nun zusammen mit der Übertragung des Grundstücks ins Grundbuch eingetragen.

Damit die Übertragung stattfinden kann (und damit wir dann anfangen dürfen zu bauen), muss jedoch noch das Finanzamt Neuss II eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Diese Woche kamen vom Finanzamt auch schon zwei Steuerbescheide für die Grunderwerbsteuer. Etwas weniger als erwartet, da vom Kaufbetrag erst die Erschließungskosten abgezogen wurden, bevor der Satz von 3,5% angewendet wurde. Aber immer noch fast 3500 EUR, quasi als eine Luxussteuer. Aber wir sind froh, dass beim Neubau nur der Grundstückspreis versteuert wird. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie wäre das der ganze Kaufbetrag (mit Haus). Hoffentlich kommt bei uns keine Nachberechnung nach dem Einheitswert des Grundstücks hinzu. Die Steuer ist nun auch bezahlt, also hoffe ich, dass das Grundstück in 1-2 Wochen übertragen werden kann.

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.