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Grundwasser und Kellerabdichtung

Eine (kostenpflichtige) Recherche des Bodengutachters beim Erftverband hat gezeigt, dass wir im Baugebiet Im Gansdahl II den langfristigen Grundwasserhöchststand bei max. 39,0 bis 39,5 m über NN haben. Ein solcher Höchststand war in den niederschlagsreichen 60er Jahren gemessen. Das war noch vor der Zeit, wo der Einfluss des Tagebaus Garzweiler spürbar wurde. Da unsere Kellersohle bei ca. 40,30 m liegt, besteht für uns laut Bodengutachter  keine Grundwassergefahr.

Jedoch müssen wir den Keller wegen bindigem Boden (Lehm mit Sand) gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser abdichten. Das ist ein sehr tückischer Lastfall, denn keiner weiß im Vorfeld genau, wie oft und wie hoch das Wasser anstehen wird. Gemäß DIN 18195-6 Punkt 9 wäre für diesen Fall eine Abdichtung als sog. „schwarze Wanne“ möglich. Das heißt, der Keller wird von allen Seiten (auch von unten) mit Kunststoffbahnen oder Kunststoffmasse (KMB – Kunststoffmodifizierte Bitumenbeschichtung) abgedichtet. Alternativ könnte man den Keller als WU-Keller aus Beton  („wasserundurchlässig“, auch „weiße Wanne“ genannt) machen. Beide Varianten sind mit hohen Zusatzkosten gegenüber einer einfachen Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser verbunden (min. 15.000 EUR).

Ein WU-Keller hat den Nachteil, dass das Wasser als Wasserdampf immer noch in den Keller eindringen und dadurch die Schimmelbildung provozieren kann. Die Keller als „Schwarze Wanne“ sind in der Regel staubtrocken. Das Wasser dringt durch die Kunststoffschichten gar nicht ein. Die „Weiße Wanne“ ist jedoch sicherer, was die Wartbarkeit betrifft. Sollte es doch eine undichte Stelle geben, kann man sie von innen abdichten, ohne dass die Kelleraußenwände aufwändig freigelegt werden müssen.

Nach langem Überlegen wollten wir es doch beim Mauerwerkkeller aus Kalksandstein belassen, das Risiko eingehen und eine Kunststoffabdichtung außen anbringen lassen. Dabei erwies sich in der Praxis eine Mischkonstruktion (WU-Bodenplatte und abgedichtetes Mauerwerk) als günstig und zuverlässig genug, wobei nur die Wände mit Kunststoff abgedichtet werden. Leider wollte uns HHB-Massivbau eine solche Bauweise aus Haftungsgründen nicht anbieten – diese Mischkonstruktion wäre nach einigen Expertenmeinungen nicht DIN-gerecht. Schade, aber ok.

Deswegen schreiben wir die Kellerabdichtung aus und führen sie jetzt in Eigenleistung durch. 5 Jahre Gewährleistung bekommen wir ja so oder so. Einige Abdichtungsstoffe haben eine amtliche Zulassung grade für solche Mischkonstruktionen und einen solchen Lastfall (z.B. Superflex 10 von Deitermann). Natürlich kommt es hier auf eine sorgfältige Verarbeitung an. Kombiniert mit einer Drainage und Tiefenversickerung (ein Meter unter der Kellersohle haben wir ja schon Sand genug), stehen die Kellerwände vermutlich eher nicht mehr so häufig unter Wasser. Somit wäre die Sache zusätzlich abgesichert.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Kellerabdichtung? Schreiben Sie uns!

Baugenehmigung im Freistellungsverfahren

So schnell kanns gehen: am Montag habe ich den Antrag auf dem Bauamt abgegeben, Mittwoch waren sie schon fertig und am Freitag lag die Erklärung der Stadt Dormagen in meinem Briefkasten. Alles zusammen kostet 50 EUR Gebühren. Und: Wir dürfen bauen!

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Architektin Frau Stark, die von HHB-Massivbau engagiert wurde. Sie hatte Genehmigungsplanung durchgeführt, die Abstimmungen mit dem Vermesser wegen Lageplan erledigt und alle Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt. Wir mussten nur noch unterschreiben.

So schnell gehts beim Amt natürlich nur, wenn es einen B-Plan gibt und die Gemeinde (zur eigenen Entlastung) das sog. Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW anbietet. Das Bauamt schaut nur grob über die Unterlagen und macht eine Erklärung, dass ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Man bekommt das grüne Bauschild und nach einer Baubeginnanzeige (ans Bauamt und an die Nachbarn) darf man loslegen. Es gibt keine weiteren Prüfungen oder Abnahmen seitens des Bauamtes. Natürlich müssen der Bauherr und der Bauunternehmer dann die Bauordnung und den Bebauungsplan einhalten. Es muss auch ein externer Sachverständiger die Baustelle stichprobenweise kontrollieren.

Das Grundstück und die Steuer ist bezahlt. Beim Grundbuchamt dauert es noch 1-2 Wochen, bis das Grundstück überschrieben ist. Das ist laut meinem Notar jedoch auch kein Hindernis, um jetzt schon bauen zu dürfen.

Die „Baugenehmigung“ und das Bauschild ist schon auf dem Postweg zu HHB-Massivbau, ab da läuft die Bauzeit. Am Montag mache ich auf dem Bauamt schon mal eine Erklärung zum Baubeginn. Bei der Grundwasser- und Kellerabdichtungsproblematik sind wir auch schon einen großen Schritt vorangekommen. Ich werde berichten!

Bauversicherungen

Wie bei jedem Unternehmen geht’s beim Bau um erhebliche Risiken. Dazu gibt’s aber auch passende Versicherungen. Es handelt sich in der Regel um diese vier:

  • Rohbaufeuerversicherung – quasi als Gebäudeversicherung für unfertige Häuser
  • Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) – gegen Beschädigungen und Verluste an der Baustelle
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung – gegen die Schäden bei dritten Personen durch den Bau
  • Bauhelferversicherung – gegen Unfälle bei privaten Bauhelfern

Ab Baubeginn muss am besten alles versichert sein. Oft sind einige Versicherungen im Bauvertrag bereits enthalten, d.h. die Baufirma (Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer) schließt diese Versicherungen ab und bezahlt sie. So musste ich von meiner Seite nur die Bauherrenfhaftpflicht abschließen (Bauhelfer brauche ich erstmal keine). Die besten Tarife findet man bei spezialisierten Versicherungsmaklern im Internet, z.B. bei IAK war eine Bauherrenhaftpflichtversicherung von Zurich Versicherung für uns schon für 55 EUR (Einmalzahlung) möglich. Man soll bei jeder Versicherung auf evtl. Ausschlüsse und Selbstbehalte achten.

Bodengutachten – haben wir ein Problem?

Seit ein paar Tagen liegt uns ein Bodengutachten von unserem Grundstück vor. Es ist in zweierlei Hinsicht nicht ganz das, was wir erwartet haben. Daher werde ich den Namen des Gutachters hier vorerst nicht nennen.

Erstens hat der Gutachter einen überwiegend schluffigen Boden (Lehm) bis mind. 2,30 m Tiefe festgestellt. Nach den mir vorliegenden Bohrungen (mit Schichtenverzeichnissen) des Tiefbauamtes auf den umliegenden Grundstücken in Gansdahl II hätte es schon ab ca. 1 m Tiefe mit dem (fast reinen) Sand gehen sollen. Wenn das stimmt, was der Gutachter nun festgestellt hat, ist es unser Pech. Die relativ günstige und vereinbarte Kellerabdichtung nach DIN 18195-4 darf schon mal nicht gemacht werden, da der Boden bis in die Gründungstiefe sehr bindig ist und das Wasser nicht schnell genug versickern kann.

Zweitens mangelts im Paper einer gewissen Professionalität. Das Gutachten wurde erstmal ohne jegliche Aussage zum Bemessungswasserstand aber mit einer fertigen Empfehlung zur Kellerabdichtung (DIN 18195-6 Punkt 9 – zeitweise aufstauendes Sickerwasser) rausgeschickt. Nach vielen Nachfragen hat der Gutachter einen Zusatz verfasst, in dem er (immer noch ohne eine Aussage zum Bemessungswasserstand zu machen und ohne die Tiefe der Kellersohle genau zu kennen!) jetzt plötzlich eine Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 8 – drückendes Wasser – empfiehlt. Begründung: Fehlanzeige!

Das „Grundwasserproblem“ resultiert aus dem bei Grevenbroich liegenden Braunkohletagebau Garzweiler. Zur Zeit ist durch das Abpumpen aus dem Tagebau der Grundwasserspiegel überall in der Gegend stark abgesenkt. So hat die 6 m tiefe Bohrung auf unserem Grundstück kein Grundwasser errreicht. Deswegen muss der Bodengutachter recherchieren und rechnen, wie der Grundwasserstand wäre, wenn in spätestens 2045 aus dem Garzweiler II ein See wird. Das ist sicherlich nicht einfach, und das hat der Gutachter, der leider nicht aus der Gegend kommt und die Problematik nicht im Detail kennt, bislang nicht gemacht. Aber jetzt sind wir zusammen dran und versuchen die richtigen Infos bzw. Fachleute zu finden.

Interessant finde ich auch, dass von den zwei Baustellen mit Keller, die im Gansdahl II schon begonnen wurden, beide einen gemauerten Keller bauen (keine „weiße Wanne“). Nach anhaltenden Regenfällen der letzten Tag ist dabei die eine Baugrube ganz trocken, in der anderen steht in der Tiefe der Bodenplatte noch etwas Wasser. Wenn meine Baunachbarn das lesen sollten, bitte meldet euch bei mir.

Gleichzeitig bin ich mit Herrn Hahn in der Klärung, wie eine Kellerabdichtung ausgeführt werden kann und was diese zusätzlich kostet. Im Gespräch sind im Moment eine Abdichtung mit Bitumenbahnen nach DIN 18195-6 Punkt 9 mit oder ohne Drainage oder eine Ausführung als WU-Keller (sog. „weiße Wanne“). Beides hat Vor- und Nachteile, die weiße Wanne ist dazu wesentlich teurer. Ich informiere mich auf dem Markt auch über andere anerkannte Abdichtungsverfahren, z.B. mit der kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB).

Eine gute Informationsquelle zum Thema Abdichtung und WU-Keller findet sich auf der Webseite vom Bausachverständigen Carden.

Schichtenverzeichnis Im Gansdahl
So sieht das Grundstück von der Seite aus

Grundstück bezahlt

Heute hat die PSD-Bank einfach das Geld fürs Grundstück überwiesen. Ich musste nur die unterschriebene Überweisungsanforderung und den Kaufvertrag hinfaxen. Andere Unterlagen hatte die Bank schon vom Notar. Dabei ist die Grundschuld noch gar nicht eingetragen.  Das ist eine Besonderheit bei städtischen Grundstücken, mit der sogar mein Notar so nicht gerechnet hat. Die Stadt Dormagen wollte nicht, dass eine Grundschuld für (noch) ihr Grundstück eingetragen wird. Ohne Grundschuld gibts normal kein Geld von der Bank. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, hat die Bank das Geld mit einem Treuhandsauftrag an die Stadt Dormagen überwiesen. Die Stadt ist ja insoweit vertrauenswürdig. Bei einem Privatverkäufer würde sowas sicherlich nicht funktionieren, da bräuchte man ein notarielles Treuhandkonto dafür. Bei uns gings einfach und die Grundschuld wird nun zusammen mit der Übertragung des Grundstücks ins Grundbuch eingetragen.

Damit die Übertragung stattfinden kann (und damit wir dann anfangen dürfen zu bauen), muss jedoch noch das Finanzamt Neuss II eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Diese Woche kamen vom Finanzamt auch schon zwei Steuerbescheide für die Grunderwerbsteuer. Etwas weniger als erwartet, da vom Kaufbetrag erst die Erschließungskosten abgezogen wurden, bevor der Satz von 3,5% angewendet wurde. Aber immer noch fast 3500 EUR, quasi als eine Luxussteuer. Aber wir sind froh, dass beim Neubau nur der Grundstückspreis versteuert wird. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie wäre das der ganze Kaufbetrag (mit Haus). Hoffentlich kommt bei uns keine Nachberechnung nach dem Einheitswert des Grundstücks hinzu. Die Steuer ist nun auch bezahlt, also hoffe ich, dass das Grundstück in 1-2 Wochen übertragen werden kann.

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.

Unabhängige Qualitätssicherung am Bau

Nicht, dass ich HHB-Massivbau nicht vertrauen würde. Im Gegenteil, bis jetzt erwies sich die Firma als kompetent und sehr zuverlässig. Es wurden alle Aussagen begründet und, wo man nicht direkt wusste, hat man Rücksprache mit einem Fachmann getroffen.

Parallel war ich über die letzten Wochen jedoch dran, einen unabhängigen Bauüberwacher auszuwählen. Erstmal hab ich mir schnell die Angebote von TÜV und DEKRA angeschaut. Diese bieten 4-5 Begehungen der Baustelle zu einem hohen Festpreis an. Die Prüfungen kamen mir auch sehr checklisten-mäßig vor. Man geht also vermutlich kaum auf die konkrete Situation ein. Weitergehende Beratung oder Beratung in der Planungsphase ist auch nicht drin. Schade!

Ich habe mir auch ein paar Pauschalangebote von den ortsansässigen Sachverständigen (Gelbe Seiten oder z.B. bei der Gutachtersuchmaschine) eingeholt.Die Preise variieren von 65 bis 105 EUR die Stunde plus MwSt. Die Angebote sind auch meist pauschal, schlagen 5-7 Begehungen vor, gehen jedoch nicht auf meinen kokreten Bauvertrag ein, den ich bei der Anfrage natürlich konkret beschrieben habe (zwei Zischenabnahmen da und da, Endabnahme, Telefon/E-Mail etc.). Was auch irritierte, dass die Sachverständigen meist keine Architekten, sondern „nur“ Dipl.-Ing. sind. Gefragt nach Referenzen, reagierten manche sogar komisch. Aber wie hätten sie das erwartet? Dass ich 2-3 Tausend Euro hinlege, ohne zu ahnen, was sie wirklich können?

Ich überlegte dann dem Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) beizutreten und darüber einen Sachverständigen zu holen. Dann bin ich mir sicher, dass er öfters mit solchen Aufträgen zu tun hat. Es gibt noch den Verein privater Bauherren (VPB), sie hätten günstigere Mitgliedsbeiträge (auf ein Jahr gerechnet: 109 EUR statt 184 EUR bei BSB). Bei VPB gibts jedoch nur wenige Berater zur Auswahl, sie sind auch noch recht teuer (ca. 107 EUR/Std. bei VPB statt ca. 75 EUR/Std. bei BSB). Ansonsten ist eine Mitgliedschaft in solchen Vereinen m.E. weitgehend sinnlos.

Bei BSB besticht die Anzahl der Berater im Rheinland, die alle für ca. 75 EUR/Std. brutto zu haben sind. Wenn uns einer nicht gefallen sollte, gibts andere. Gut fand ich bei BSB auch die kostenlose Beratungsstunde, in der man ein eigenes Konzept für die Betreuung aufstellen kann. Ich würde jetzt eher nicht ein umfangreiches Gesamtpaket mit zig Begehungen und Fotoprotokoll und hast du nicht gesehen buchen, sondern punktuelle Unterstützung an wichtigen Stellen sowie Abnahmen. Wichtig wäre mir auch, jederzeit eine Beratungsstunde einziehen zu können (z.B. Fotos per E-Mail und telefonieren danach).

Also: Gesagt, getan. Anmeldeantrag hingefaxt. Heute war die Bestätigung im Fach. Nächste Woche lasse ich mich unabhängig beraten.

Anschlüsse (Strom/Wasser/Kanal)

Heute war ich bei evd und habe mich wegen der Strom/Wasser-Anschlüsse ausführlich beraten lassen. Der Berater bei evd war sehr nett und hat sich richtig Zeit genommen, alles detailliert zu erklären. Die Info für Bauherren auf der Webseite von evd war auch schon sehr gut aufbereitet.

Erstmal braucht die Baustelle Baustrom und Bauwasser. Baustrom kann man sich entweder vom nächsten „grauen Verteilerkasten“ oder als „Provisorium“ (da wo später der normale Stromanschluss hinkommt) legen lassen. Die erste Möglichkeit soll ca. 200 EUR kosten, die zweite ca. 500 EUR. evd prüft jetzt, was für unser Grundstück eher in Frage kommt. Ich muss in jeden Fall nur einen Baustromverteiler besorgen (den miete ich mir günstig bei HHB-Massivbau) und einen Stempel vom konzessionierten Elektriker auf dem Antrag, der bestätigt, dass mit dem Stromkasten alles ok ist. Das Anschließen und Zählersetzen macht evd (bzw. ein lokaler Elektriker, den evd beauftragt). Das ist also ein Angebot, das ich nicht ablehnen kann. 🙂 Für den Baustrom berechnet mir evd dann satte 31,07 cent/kWh. Alternative Stromlieferanten kommen für den Baustrom wohl leider nicht in Frage. Ich habe erfahren, dass HHB bei mir mit einem Baukran bauen wird (warum auch immer). Was das Ding wohl an Strom verbraucht? Wichtiger Tipp: Den Baustromverteiler unbedingt mit einem Schloss abschließen.

Das Bauwasser bekomme ich über ein Standrohr mit dem Wasserzähler (zu mieten bei evd) aus dem nächsten Hydranten. Das Standrohr muss man jeden Tag bei Bedarf anschließen und abbauen. Nicht über Nacht am Hydranten stecken lassen.

Bei Baubeginn empfiehlt evd gleich die Anträge für die „normalen“ Hausanschlüsse zu stellen. Wasser und Strom werden bei mir zusammen auf dem direkten Weg zur Straße verlegt, was ca. 3700 EUR kosten wird. evd erstellt ein Festpreisangebot und erledigt alles: Anschluss an die Leitungen unter der Straße, Erdarbeiten bis zum Haus, Bohrungen und Abdichtungen. Also mal wieder ein Angebot, dass ich nicht ablehen kann. Wichtig ist für die Planung des Heizraums, dass die Anschlussstelle ca. 120 cm unter Gelände kommt und in die Ecke des Hauses (oder des Zimmers) gelegt werden soll. Damit der Anschluss auch wirklich gelegt werden kann muss die Baugrube geschlossen und verdichtet sein, das Haus muss abschließbar sein (eine Tür muss sein!) und ein Kanalanschluss muss stehen. Außerdem dürfen auf dem Leitungsweg auch keine Behinderungen oder Gerüste stehen.

Bei Technische Betriebe Dormagen war die Beratung weniger informativ. (Sie kriegen ja kein Geld mehr direkt von mir. ;-)) Letztendlich ist es die Entscheidung des Bauherren, mit welchem Tiefbauuntenehmen und wie das Schmutz- und Regenwasser in die Kanäle kommt. Wichtig ist, dass das gesamte Wasser eingeleitet werden muss. Es müssen an der Grundstücksgrenze auch zwei Kontrollschächte erstellt werden. Interessant fand ich im Gespräch, dass das Drainagewasser nicht eingeleitet werden und auch nicht auf dem Grundstück versickern darf. Der Berater wusste einfach nicht, wohin damit. Generell musste ich dem Kollegen vieles aus der Nase ziehen. Auf der Webseite der TB Dormagen findet man auch gar nichts zu den Kanalanschlüssen. Kein guter Bürgerservice!

Ich bin gespannt, wie wir das zeitlich alles geschickt schaffen: Kanalanschluss, Verfüllung der Baugrube, Auffüllung des Grundstücks, Anschluss an Versorgungsleitungen, Gerüste etc. Aber bis dahin ist noch etwas Zeit, jetzt gilt es eine saubere Planung aufzusetzen.

Erste Planung, erste Fragen

Diese Woche habe ich mich mit dem Bauleiter und der Architektin getroffen. Wir haben sowas wie eine Projektdurchsprache (PDS) gemacht. Ich danke beiden dafür, dass sie sich richtig viel Zeit genommen haben, denn wir saßen über 5 Studen über den Plänen und haben viele offene Fragen aufgedeckt. Die Architektin hat ein Protokoll erstellt und  jetzt sind wir alle dran, die jeweiligen TODOs abzuarbeiten.

So musste ich z.B. folgende Fragen klären:

1. Wird eine Hausnummer für den Bauantrag benötigt? Geklärt: Laut Bauamt Dormagen wird keine Hausnummer benötigt, diese wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens vom Bauamt zugeteilt.

2. Der Vermesser hat ein paar kleine Widersprüche bei der Lage der Kanalstutzen entdeckt. Geklärt: Laut Vermesser nicht weiter schlimm, da nur ca. 20-30 cm Abweichung von den Plänen. Man soll diese jedoch dem ausführenden Tiefbauunternehmen anzeigen, welches den Kanalanschluss macht.

3. Wo können die Anschlüsse für Wasser und Strom gelegt werden und wie verläuft die Zuleitung. Geklärt: Laut evd Dormagen können die Anschlüsse wie geplant in die Ecke des Heizraumes gelegt werden. Die Anschlussleitung verläuft auf dem direkten Wege zur Straße. Es wird keine Mehrsparteneinführung gelegt, sondern zwei Einzelbohrungen durch die Kellerwand, die evd beim Anschließen selbst erstellt. Die Kellerlichtschächte sollen mind. 1 m weg von der Anschlussstelle liegen. Genauso soll der Solekreislauf der Erdwärmepumpe mind. 1 m weg von der Wasserleitung liegen (Erfrierungsgefahr).

4. Welche Abstände zu den Nachbargrundstücken soll man bei Erdwärmebohrungen einhalten. Geklärt: Laut Umweltbehörde Neuss gibt es keine amtlichen Vorgaben für die einzuhaltenden Abstände der Bohrungen zu Nachbargrundstücken etc. Als Empfehlung gilt 3 m bei Bohrungen über 50 m oder 2,5 m bei Bohrungen bis 50 m. Einen Abstand zur Straße und zum Baukörper von 2 m halten sie auch für unbedenklich. Ich habe die Stadt Dormagen (als Eigentümerin aller umliegenden Grundstücke) um eine formelle Genehmigung für solche Abstände zur Straße (2m) und zum Nachbargrund (3m) gefragt. Per E-Mail wurde mir diese Genehmigung schon erteilt, der Brief kommt noch.

Für ein paar gestalterische Fragen stehen die Antworten noch aus. Dafür brauche ich erst Kostenschätzungen von HHB-Massivbau. Das klären wir nächste Woche auch noch. Eine Frage bereitet mir im Moment noch Sorgen: Wie platziere ich die Kellerfenster, dass sie uns später nicht daran hindern, eine Garage anzubauen.

Ich muss auch noch schnell eine Elektrofima für den Baustromanschluss finden. Parallel sind wir auch fleißig dran, eine passende Badausstattung und einen Kaminofen auszusuchen. Darüber erzähle ich aber ein anderes Mal.

Schon ist die erste Gebührenrechnung der Stadt Dormagen angekommen. Für irgendeine Erklärung fürs Grundbuch haben sie mir 26 EUR berechnet. Ok, aber wenn es nicht zu oft kommt. 🙂 Die Genehmigungserklärung für den Kaufvertrag soll der Bürgermeister nächste Woche unterzeichnen. Dann geht das mit dem Grundstück auch weiter. Hier schon mal ein paar Bilder von (bald) unserem schönen Bauland in Delhoven.

In dieser Straße bauen wir bald
In der Von-Witzleben-Straße fangen wir bald an zu bauen
Noch nicht übertragen, aber schon mit unserem Baufirmenschild
Noch nicht uns, aber schon mit unserem Baufirmenschild

Grundstückkauf unterschrieben, die Bauplanung beginnt

Heute haben wir bei unserem befreundeten Notar den Grundstückkaufvertrag und die Grundschuldbestellung (für die Bank) unterschrieben. Jetzt muss noch die Stadt Dormagen (als Verkäuferin) den Vertrag bestätigen. Dann gehört das Grundstück quasi uns. Zwischendurch hat noch das Finanzamt das Sagen, wegen der Grunderwerbsteuer. Um alles weitere kümmert sich erstmal mein Notar. Bauen dürfen wir erst, wenn das Grundstück an uns im Grundbuch überschrieben ist (und dafür muss es bezahlt werden, und dafür muss die Bank das Geld freigeben und dafür muss die Grundschuld eingetragen sein… puh!). Planen, die Antragsunterlagen erarbeiten und den Bauantrag stellen können wir auch jetzt schon.  Deswegen habe ich die erste Rate schon mal an die Baufirma überwiesen und nächste Woche findet bereits das erste Planungsgespräch mit der Architektin und dem Bauleiter an der künftigen Baustelle statt.