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Der unsichtbare Mehrwert: Warum Barrierefreiheit beim Bauen unverzichtbar ist

Barrierefreiheit geht weit über die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus – sie bietet einen Mehrwert für alle Bewohner und Nutzer eines Gebäudes. Bei der Planung und Umsetzung eines barrierefreien Baus werden Aspekte wie Inklusion, Komfort und Zukunftssicherheit berücksichtigt. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugutekommt, sondern auch älteren Menschen, Familien mit Kindern, temporär mobilitätseingeschränkten Personen und vielen anderen.

Der unsichtbare Mehrwert von barrierefreien Gebäuden liegt darin, dass sie ein hohes Maß an Flexibilität bieten. Durch die Implementierung von schwellenlosen Übergängen, breiten Türen, gut beleuchteten Bereichen und gut erreichbaren Bedienelementen wird der Komfort für alle Nutzer gesteigert. Darüber hinaus gewinnen barrierefreie Bauten an Wert, da sie den Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung gerecht werden und gleichzeitig eine breitere Zielgruppe ansprechen.

Barrierefreiheit als zukunftsorientierte Investition: Warum sich barrierefreies Bauen langfristig auszahlt

Die demografischen Veränderungen und der demografische Wandel stellen eine große Herausforderung dar. Eine alternde Bevölkerung und eine steigende Zahl von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen erfordern eine Anpassung der Gebäude an diese Bedürfnisse. Indem Sie bereits beim Bau oder der Renovierung eines Gebäudes auf Barrierefreiheit achten, stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie auch in Zukunft attraktiv und nutzbar bleibt.

Ein barrierefreies Gebäude eröffnet Ihnen die Möglichkeit, ein breiteres Spektrum potenzieller Mieter, Käufer oder Nutzer anzusprechen. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder ältere Menschen werden Ihre Immobilie zu schätzen wissen, da sie ihren Bedürfnissen gerecht wird. Dies erhöht nicht nur die Nachfrage nach Ihrem Objekt, sondern kann auch den Wert Ihrer Investition steigern.

Darüber hinaus spielt Barrierefreiheit auch in Bezug auf gesetzliche Bestimmungen eine wichtige Rolle. Immer mehr Länder und Regionen erlassen Vorschriften, die den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen verlangen. Durch die Erfüllung dieser Vorgaben sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Strafen oder Einschränkungen der Nutzung Ihres Gebäudes.

Barrierefreiheit als zukunftsorientierte Investition bietet Ihnen somit langfristige Vorteile. Sie schaffen ein attraktives und zugängliches Umfeld, erhöhen die Nachfrage nach Ihrer Immobilie und bleiben im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Indem Sie von Anfang an auf Barrierefreiheit setzen, investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft und sichern den Wert Ihres Bauvorhabens auf lange Sicht.

Inklusion und Komfort vereint: Wie barrierefreie Gebäude alle Bewohner profitieren lässt

Barrierefreie Gebäude ermöglichen eine aktive Teilnahme und Inklusion aller Menschen. Durch den Einsatz von breiten Türen, stufenlosen Zugängen und Fahrstühlen können Personen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos das Gebäude betreten und sich frei bewegen. Aber nicht nur das: Durch gut beleuchtete Bereiche, kontrastreiche Farbgestaltung und taktil wahrnehmbare Blindenleitsysteme werden auch sehbeeinträchtigte Menschen unterstützt. Diese Maßnahmen schaffen ein barrierefreies Umfeld, das die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden aller Bewohner fördert.

Darüber hinaus sorgt Barrierefreiheit für einen hohen Komfort für jeden Nutzer. Eine gut geplante und umgesetzte barrierefreie Architektur bietet beispielsweise großzügige Raumverhältnisse, die sich positiv auf das allgemeine Wohlbefinden auswirken. Zudem ermöglicht sie eine flexible Nutzung der Räume, was den individuellen Bedürfnissen der Bewohner entgegenkommt.

Indem Sie barrierefreie Elemente in Ihr Gebäude integrieren, schaffen Sie ein inklusives und komfortables Umfeld, das von allen Bewohnern geschätzt wird. Die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und die Unterstützung von sehbeeinträchtigten Menschen durch Blindenleitsysteme sind wichtige Aspekte, um Inklusion zu fördern. Gleichzeitig steigern Sie den allgemeinen Komfort und schaffen ein angenehmes Wohnumfeld für alle.

Die rechtlichen Aspekte von Barrierefreiheit: Welche Vorschriften und Standards beachtet werden müssen

In vielen Ländern und Regionen gibt es Gesetze und Verordnungen, die den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen vorschreiben. Diese Vorschriften zielen darauf ab, Diskriminierung zu verhindern und allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Richtlinien für die Breite von Türöffnungen, die Installation von Rampen oder Aufzügen und die Anbringung von Blindenleitsystemen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Standards und Zertifizierungen, die beim barrierefreien Bauen berücksichtigt werden können. Dazu gehören beispielsweise der „Universal Design“ Ansatz, der sicherstellt, dass Gebäude für alle Menschen, unabhängig von Alter oder Fähigkeiten, zugänglich und nutzbar sind.

Es ist wichtig, dass Sie sich mit den spezifischen Vorschriften und Standards Ihres Landes oder Ihrer Region vertraut machen und diese beim Bau oder der Renovierung eines Gebäudes einhalten. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch die Schaffung eines inklusiven und zugänglichen Umfelds für alle Nutzer.

Die Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte von Barrierefreiheit ist entscheidend, um Diskriminierung zu vermeiden und allen Menschen den gleichen Zugang zu ermöglichen. Indem Sie die geltenden Vorschriften und Standards einhalten, tragen Sie dazu bei, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen und den Bedürfnissen aller Menschen gerecht zu werden.

Seniorengerechtes Wohnen

Zugegeben, wer Anfang 30 ist und sich für den Bau oder den Kauf einer Immobilie entscheidet, der denkt nicht darüber nach, ob das Eigenheim auch im Alter noch sinnvoll zu nutzen ist. Denn wer denkt in dem Alter schon daran, ob sich irgendwann die Treppen noch gut bewältigen lassen oder ob die Kraft noch vorhanden ist, die riesige Fensterfront selbst zu putzen.

Dabei lohnt es sich, sich auch in einem frühen Alter mit den Eventualitäten zu beschäftigen, welche unter anderem mit fortschreitendem Alter auftreten können. Schließlich werden wir immer älter und immer mehr Menschen wünschen sich auch den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu können. Denn einen Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim können oftmals nur noch wenige Menschen selbst finanzieren.

Seniorengerechtes Wohnen: Was bedeutet das eigentlich?

Der Begriff seniorengerechtes Wohnen hat jeder schon einmal gehört und vielleicht auch schon selbst benutzt. Doch was meint die Bezeichnung seniorengerechtes Wohnen überhaupt?

In der Regel werden Wohnungen oder Häuser dann als seniorengerecht bezeichnet, wenn beim Grundriss sowie der Ausstattung die besonderen Bedürfnisse von Senioren berücksichtigt wurden. So sollen diese Wohnungen oder Häuser möglichst lange ein selbstständiges Wohnen ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist beispielsweise, dass bei der Montage der sanitären Anlagen darauf geachtet wird, dass diese auch von älteren Menschen gut benutzt werden können.

Auch das Thema Barrierefreiheit spielt beim seniorengerechten Wohnen eine große Rolle. Doch nun möchte nicht jeder einen ebenerdigen Bungalow. Sodass man komplett oder mit nur einigen wenigen Treppen, die beispielsweise in den Keller führen, auskommt. Doch selbst ein Haus mit Treppen muss nicht gleich das Aus für einen Lebensabend zu Hause bedeuten.

Wer neu plant oder eine bestehende Immobilie kauft, der sollte im Treppenhaus darauf achten, dass die Treppen nicht zu steil und schmal sind. Denn dann besteht die Möglichkeit, später einen Treppenlift einzubauen. So ausgestattet muss das häusliche Leben dann nicht ausschließlich auf das Erdgeschoß beschränkt werden, sondern es können selbst wenn das Treppensteigen Schwierigkeiten bereitet, sämtliche Stockwerke genutzt werden.

Treppe fertig, Fliesen gehen weiter

Heute ist die Treppe fertig geworden. Sie ist schön, aber steil. Anders war es auch nicht zu erwarten bei dem kleinen Treppenhaus. Zwischen Treppenwange und Estrich klafft noch eine Lücke. Ich bin gespannt, wie sie nun zugemacht wird.

Die Fliesenarbeiten gehen währenddessen weiter. In der Diele wurde im Estrich eine Scheinfuge reingeschnitten, damit er dort kontrolliert reißen kann. Dann hat’s irgendwann auch Klack gemacht. Über der Scheinfuge wird die Fliesenfuge aus Silikon gemacht. So bleiben die Fliesen heil.

Unser Sanitärmann hat die Badewanne montiert und angeschlossen, damit der Fliesenleger drumrum fliesen kann. Die Heizungsanlage hat sich schon runtergefahren, so wird’s langsam wieder kühl im Haus.

Bolzentreppe ist fertig geworden
Bolzentreppe ist fertig geworden

Bodenfliesen in der Diele werden verlegt
Bodenfliesen in der Diele werden verlegt

Die teuerste Blümchenwand im Bad
Die teuerste Blümchenwand im Bad

Die Badewanne aufgestellt und angeschlossen
Die Badewanne aufgestellt und angeschlossen

Der Fliesenleger und der Treppenbauer legen los

Der Fliesenleger ist seit gestern am Werk. Er schneidet und verlegt unsere Fliesen wie geplant mit Bordüren im Bad und WC. Solange keine vernünftige Treppe nach oben geht, kann ich das Bad leider noch nicht checken.

Auch der Treppenbauer hat endlich mit der Haustreppe angefangen. Die einfache Holztreppe in U-Form geht bei uns vom Keller bis zum Dachgeschoss. Bei der Bemusterung haben wir nach reichlich Überlegen auf verschiedene teure Extras wie Stahlhülsen, runde Handläufe und Pfosten verzichtet und sind bei der Standardausführung geblieben. Morgen kann man dann endlich problemlos hoch und runterlaufen!

Die vielen Fliesen mit allen Aussparungen
Die vielen Fliesen mit allen Aussparungen

Der Treppenbauer legt auch los
Der Treppenbauer legt auch los

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.