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Kellerfenster werden eingeputzt

Da die Kellerfenster bei uns ursprünglich nicht eingeputzt waren, wurde jetzt Zeit, sie ein wenig hübscher zu gestalten und sie einzuputzen. Wir haben eine günstige Variante mit den GK-Platten um die Fensterlaibungen ausgewählt. Die Übergänge zu Fensterrahmen wurden mit Silikon abgedichtet. So werden die Fesnter hoffentlich auch noch etwas dichter. Jetzt kann man sie auch schön streichen. Und das Kondenswasser tropft im Winter nicht mehr in die Steine rein, d.h. weniger Schimmelgefahr. Die Kellerwände lassen wir erstmal unverputzt, es eilt nicht. Leider mussten ein paar Spinnen aus ihren Löchern in Kalksandsteinen vertrieben werden, aber sie finden schon eine passende Zuflucht in unserem Keller.

Kellerfenster roh nach der Abnahme
Kellerfenster roh nach der Abnahme
GK-Platten einzementiert und eingeschäumt
GK-Platten einzementiert und eingeschäumt
Kellerfenster fertig eingeputzt
Kellerfenster fertig eingeputzt

Kellerfensterlichtschachtgitterrostabhebesicherungen

Man kann sie auch kürzer nennen. Sinnvoll sind sie auf jeden Fall, wenn man keine ungebetenen Gäste durch die Kellerfenster empfangen will. Bei uns waren die Gitterrost-Sicherungen erfreulicherweise schon im Lichtschacht von MEA integriert, ich musste sie nur aufhängen und festschrauben. Ansonsten kann man eine Gitterrost-Sicherung z.B. von ABUS kaufen.

Nachdem ich am Ostermontag fast eine Stunde in den schmalen Kellerfenstern (Öffnungshöhe nur 28 cm) vom Keller aus hing und nur dank meinen langen Armen überhaupt an die fraglichen Schrauben kommen konnte, beneide ich keinen Einbrecher, der diesen Weg aussucht. Nun ist die Sache aber gesichert.

Gitterrost-Sicherung für Lichtschächte gegen Anheben
Gitterrost-Sicherung für Keller-Lichtschächte

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.