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Schmutzwassergebühren und Bagatellgrenze

Unser Dormagener Steueramt hat die Gebührenzahler mit Gartenwasserzähler regelrecht mit der Nase auf das neue Urteil des OVG NRW vom 3. Dezember 2012 Az. 9 A 2646/11 gestoßen, als das Amt die korrigierten Bescheide für die Schmutzwasssergebühr 2013 verschickt hat. Ein mutiger Bürger hat in einer anderen nordrhein-westphälischen Stadt erreicht, dass das Oberverwaltungsgericht die sog. Bagatellgrenze in der Gebührensatzung für ungültig erklärt, da sie unter anderem gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt. Auch die Dormagener Satzung enthält diese Bagatellgrenze in Höhe von 15 m³ pro Jahr, die bei der Berechnung des „zurückgehaltenen Wassers“ unberücksichtigt bleiben. De facto werden durch diese Bagatellgrenze von fast jedem Gebührenzahler mit einem Gartenwasserzähler ca. 30 EUR pro Jahr der Stadt geschenkt.

Für 2013 hat das Steueramt die Bremse gezogen und im aktuellen Gebührenbescheid die 15 m³ wieder abgezogen. Interessanterweise wollte das Amt aber selbst auf Antrag die Bescheide von 2010 bis 2012 nicht zurücknehmen und korrigieren. Die Klagefrist gegen die Bescheide sei abgelaufen, so die einzige Begründung der Behörde. Die Rücknahme der rechtswidrigen Bescheide steht in der Tat im Ermessen der Behörde. Gagegen zu klagen ist vermutlich ziemlich aussichtslos. Aber das Steueramt soll noch irgendwann die auf den tatsächlichen Wasserverbrauch korrigierten Schmutzwasserbescheide für 2011 und 2012 schicken. Dann könnte man gegen diese mit guten Erfolgsaussichten klagen. An dieser Stelle gibt’s natürlich keine Rechtsberatung! 🙂

Flächenberechnung für Regenwassergebühren

Nachdem die Sache mit Schmutzwassergebühren klar gemacht wurde, hat sich das Dormagener Steueramt jetzt noch mal wegen Regenwasser gemeldet. Wir sollen unsere Flächen berechnen und dem Amt melden. Die Dachflächen (inkl. Überstände!) kosten dann gemäß Gebührensatzung jährlich 1,12 EUR/m², Pflaster 90% davon, Schotterflächen 50% und begrünte Dächer 30%. Terrasse kostet explizit nichts, wenn sie zum Garten hin „entwässert“. Seltsame Berechnung. Am wenigsten verstehe ich, wie die Schotterflächen das öffentliche Kanalsystem belasten. Widerstand zwecklos, also müssen wir im Jahr unter Berücksichtigung unserer Terrassenüberdachung ca. 150 EUR für Regenwasserkanal zahlen. Eine Alternative wäre natürlich, das Regenwasser in einer Rigole oder einem Sickerschacht auf dem Grundstück versickern zu lassen. Es ist bei uns im Baugebiet genehmigungspflichtig, aber das geht, auch wenn TBD etwas anderes behaupten. Man sollte es nur von Anfang an planen.

Schornsteinfeger kommt zum Kehren und andere Gebühren

Gestern wars zum ersten Mal soweit: der freundliche Schornsteinfeger stand vor der Tür und wollte bei uns kehren. Das soll jetzt zweimal im Jahr gemacht werden. Es ist auch egal, dass wir unseren Kaminofen bisher nur max. 10mal angemacht haben. Gesetzt ist Gesetz. Kein Problem. Der Schornsteinfeger kam durchs Dachfenster aufs Dach und hat eine Minute von oben gereinigt. Dann im Keller durch die Reinigungsöffnung am Schornstein irgendein Zeug mit der Hand rausgenommen. Fertig. Rechnung für die Kehrgebühr von knapp 25 EUR (!) ausgehändigt und tschüss.

Apropos Rechnungen. Auch die Stadt Dormagen hat jetzt die Rechnung für die Müllabfuhr und Abwassergebühren geschickt. Bei der Müllabfuhr ist entscheidend, wie groß die Restmülltonne ist. Bei 80 Liter und 14tägiger Leerung sind es 154,80 EUR im Jahr. Eigentlich braucht man gar nicht so viel Volumen zu zweit. Vor allem wenn man Biomüll sauber trennt, bleibt kaum was übrig. Nur von Bauabfällen bleibt relativ viel für den Restmüll. Schmutzwassergebühr wurde pauschal für 96 m³ á 1,77 EUR berechnet. Sie wird dann wahrscheinlich nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch korrigiert. Beide Gebühren sollen vierteljährlich gezahlt werden. Natürlich bekam die Stadt Dormagen von mir eine Einzugsermächtigung.