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Flächenberechnung für Regenwassergebühren

Nachdem die Sache mit Schmutzwassergebühren klar gemacht wurde, hat sich das Dormagener Steueramt jetzt noch mal wegen Regenwasser gemeldet. Wir sollen unsere Flächen berechnen und dem Amt melden. Die Dachflächen (inkl. Überstände!) kosten dann gemäß Gebührensatzung jährlich 1,12 EUR/m², Pflaster 90% davon, Schotterflächen 50% und begrünte Dächer 30%. Terrasse kostet explizit nichts, wenn sie zum Garten hin „entwässert“. Seltsame Berechnung. Am wenigsten verstehe ich, wie die Schotterflächen das öffentliche Kanalsystem belasten. Widerstand zwecklos, also müssen wir im Jahr unter Berücksichtigung unserer Terrassenüberdachung ca. 150 EUR für Regenwasserkanal zahlen. Eine Alternative wäre natürlich, das Regenwasser in einer Rigole oder einem Sickerschacht auf dem Grundstück versickern zu lassen. Es ist bei uns im Baugebiet genehmigungspflichtig, aber das geht, auch wenn TBD etwas anderes behaupten. Man sollte es nur von Anfang an planen.

Bodengutachten – haben wir ein Problem?

Seit ein paar Tagen liegt uns ein Bodengutachten von unserem Grundstück vor. Es ist in zweierlei Hinsicht nicht ganz das, was wir erwartet haben. Daher werde ich den Namen des Gutachters hier vorerst nicht nennen.

Erstens hat der Gutachter einen überwiegend schluffigen Boden (Lehm) bis mind. 2,30 m Tiefe festgestellt. Nach den mir vorliegenden Bohrungen (mit Schichtenverzeichnissen) des Tiefbauamtes auf den umliegenden Grundstücken in Gansdahl II hätte es schon ab ca. 1 m Tiefe mit dem (fast reinen) Sand gehen sollen. Wenn das stimmt, was der Gutachter nun festgestellt hat, ist es unser Pech. Die relativ günstige und vereinbarte Kellerabdichtung nach DIN 18195-4 darf schon mal nicht gemacht werden, da der Boden bis in die Gründungstiefe sehr bindig ist und das Wasser nicht schnell genug versickern kann.

Zweitens mangelts im Paper einer gewissen Professionalität. Das Gutachten wurde erstmal ohne jegliche Aussage zum Bemessungswasserstand aber mit einer fertigen Empfehlung zur Kellerabdichtung (DIN 18195-6 Punkt 9 – zeitweise aufstauendes Sickerwasser) rausgeschickt. Nach vielen Nachfragen hat der Gutachter einen Zusatz verfasst, in dem er (immer noch ohne eine Aussage zum Bemessungswasserstand zu machen und ohne die Tiefe der Kellersohle genau zu kennen!) jetzt plötzlich eine Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 8 – drückendes Wasser – empfiehlt. Begründung: Fehlanzeige!

Das „Grundwasserproblem“ resultiert aus dem bei Grevenbroich liegenden Braunkohletagebau Garzweiler. Zur Zeit ist durch das Abpumpen aus dem Tagebau der Grundwasserspiegel überall in der Gegend stark abgesenkt. So hat die 6 m tiefe Bohrung auf unserem Grundstück kein Grundwasser errreicht. Deswegen muss der Bodengutachter recherchieren und rechnen, wie der Grundwasserstand wäre, wenn in spätestens 2045 aus dem Garzweiler II ein See wird. Das ist sicherlich nicht einfach, und das hat der Gutachter, der leider nicht aus der Gegend kommt und die Problematik nicht im Detail kennt, bislang nicht gemacht. Aber jetzt sind wir zusammen dran und versuchen die richtigen Infos bzw. Fachleute zu finden.

Interessant finde ich auch, dass von den zwei Baustellen mit Keller, die im Gansdahl II schon begonnen wurden, beide einen gemauerten Keller bauen (keine „weiße Wanne“). Nach anhaltenden Regenfällen der letzten Tag ist dabei die eine Baugrube ganz trocken, in der anderen steht in der Tiefe der Bodenplatte noch etwas Wasser. Wenn meine Baunachbarn das lesen sollten, bitte meldet euch bei mir.

Gleichzeitig bin ich mit Herrn Hahn in der Klärung, wie eine Kellerabdichtung ausgeführt werden kann und was diese zusätzlich kostet. Im Gespräch sind im Moment eine Abdichtung mit Bitumenbahnen nach DIN 18195-6 Punkt 9 mit oder ohne Drainage oder eine Ausführung als WU-Keller (sog. „weiße Wanne“). Beides hat Vor- und Nachteile, die weiße Wanne ist dazu wesentlich teurer. Ich informiere mich auf dem Markt auch über andere anerkannte Abdichtungsverfahren, z.B. mit der kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB).

Eine gute Informationsquelle zum Thema Abdichtung und WU-Keller findet sich auf der Webseite vom Bausachverständigen Carden.

Schichtenverzeichnis Im Gansdahl
So sieht das Grundstück von der Seite aus