Nachdem nun auch die Straßen im Gansdahl II seit einem Jahr fertig sind, fangen die Technischen Betriebe Dormagen jetzt an, den großen Spielplatz einzurichten. Nebenbei habe ich erfahren, dass der Spielplatz mit einem 1,20-m-Zaun zu den Anliegergrundstücken eingezäunt werden soll. Mit der Höhe war ich so nicht zufrieden. Wenn man sich bei uns im Neubaugebiet umsieht, bauen die Leute zur Straße fast immer einen Zaun von 1,60 bis 1,80 m. Aus verständlichen Gründen, und sie gelten auch für den Spielplatz. Deswegen habe ich zunächst lange mit TBD diskutiert, welche Lösungsmöglichkeiten es gäbe, den Zaun aufzustocken. Die einzige Lösung, die TBD mir vorschlug, war, auf unserem Grundstück auf eigenen Pfosten (!) eine Zaunerhöhung anzubauen. Verbieten kann es keiner, sinnvoll und schön wäre das aber nicht. Sicher auch nicht, denn den vorgelagerten kleinen Zaun kann man als Kletterhilfe beim Überwinden des höheren Zauns verwenden. Hier war die Argumentation in etwa so: Unser Zaun steht auf unserem Grundstück, entspricht unserer Zielsetzung und Sonderwünsche (Höhe, Farbe, Tore etc.) ist das Letzte, was wir brauchen. Auch das Nachbarrechtsgesetz NRW gibt keine Handhabe, denn es gilt einfach nicht, was die Einfriedung der öffentlichen Grünflächen betrifft. Meiner Meinung nach darf es jedoch nicht sein, dass die Verwaltung öffentliche Mittel ausgibt und dabei komplett an den Bürgern vorbeiplant. Nach einer E-Mail an den TBD-Vorstand und gleich auch den neuen Bürgermeister, wurde aber doch eine sinnvolle Lösung möglich: Die Anwohner werden alle informiert und befragt. Der TBD-Zaun wird auf Wunsch in einem Abschnitt aufgestockt und der Anwohner zahlt die Kostendifferenz an TBD. Ich werde definitiv auf 1,80 m aufstocken. Die von TBD beauftragte Zaunfirma hat mal kalkuliert, dass es für meine 16,3 lfm ca. 220 EUR an Aufpreis kostet. Kein Schnäppchen, aber ok. Hoffentlich halten sich die Verwaltungskosten auch in Grenzen. 🙂
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Stadt Dormagen startet den Online-Abfallkalender
Endlich bewegt sich etwas an der digitalen Front. Es gibt jetzt einen sogar sehr guten Online-Abfallkalender der Stadt Dormagen. Dort kann man sich nach der Auswahl der Straße die Abfuhrtermine relativ bequem anzeigen und in den Outlook-Kalender oder in den Google-Kalender importieren oder sogar abonnieren. Dann aktualisieren sie sich in der Zukunft auch automatisch. Auch wenn die Übertragung zu Google nicht einwandfrei lief, sieht es nach einer runden Sache aus! Gut, dass ich für 2014 noch keinen eigenen Abfallkalender angelegt habe. 🙂
Also hier klicken und ausprobieren: Online-Abfallkalender der Stadt Dormagen
Freie Schornsteinfegerwahl?
Einige erinnern sich noch an den kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid, der das Ende des Monopols der örtlichen Schornsteinfeger einläuten sollte. Darin steht bei mir, dass unser Schornstein zweimal im Jahr (Marz-April und Oktober-November) geputzt werden soll und ich mich selbst um die rechtzeitige Beauftragung eines Schornsteinfegers bemühen soll. Ich bin mit unserem Bezirksschornsteinfeger voll zufrieden. Bisher hat er sich auch bei der Terminauswahl sehr flexibel gezeigt. Überhaupt kein Grund zu meckern. Ich glaube auch nicht daran, dass jemand sonst für viel weniger als 25 EUR aufs Dach steigen möchte.
Dennoch habe ich mich im Internet nach Alternativen umgeschaut. Die Webseite schornsteinfeger-vergleichen.de spuckt für Dormagen ein paar Namen und Adressen aus. Unklar bleibt, was diese Leute machen und wie man sie kontaktieren kann. Auch bei freie-schornsteinfeger-wahl.de findet man kaum Gesuche und noch weniger Angebote. Die etwas spartanisch gestaltete Suche auf kehrzeit.de ergab den nächsten Schornsteinfeger, der nicht Bezirksschornsteinfeger ist, in knapp 50 km Entfernung. Auch auf schornsteinfegerindex.de [Seite mittlerweile offline] ist es noch sehr rar gesäht.
Also: Wo bleibt der lang ersehnte Wettbewerb?
Schmutzwassergebühren und Bagatellgrenze
Unser Dormagener Steueramt hat die Gebührenzahler mit Gartenwasserzähler regelrecht mit der Nase auf das neue Urteil des OVG NRW vom 3. Dezember 2012 Az. 9 A 2646/11 gestoßen, als das Amt die korrigierten Bescheide für die Schmutzwasssergebühr 2013 verschickt hat. Ein mutiger Bürger hat in einer anderen nordrhein-westphälischen Stadt erreicht, dass das Oberverwaltungsgericht die sog. Bagatellgrenze in der Gebührensatzung für ungültig erklärt, da sie unter anderem gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt. Auch die Dormagener Satzung enthält diese Bagatellgrenze in Höhe von 15 m³ pro Jahr, die bei der Berechnung des „zurückgehaltenen Wassers“ unberücksichtigt bleiben. De facto werden durch diese Bagatellgrenze von fast jedem Gebührenzahler mit einem Gartenwasserzähler ca. 30 EUR pro Jahr der Stadt geschenkt.
Für 2013 hat das Steueramt die Bremse gezogen und im aktuellen Gebührenbescheid die 15 m³ wieder abgezogen. Interessanterweise wollte das Amt aber selbst auf Antrag die Bescheide von 2010 bis 2012 nicht zurücknehmen und korrigieren. Die Klagefrist gegen die Bescheide sei abgelaufen, so die einzige Begründung der Behörde. Die Rücknahme der rechtswidrigen Bescheide steht in der Tat im Ermessen der Behörde. Gagegen zu klagen ist vermutlich ziemlich aussichtslos. Aber das Steueramt soll noch irgendwann die auf den tatsächlichen Wasserverbrauch korrigierten Schmutzwasserbescheide für 2011 und 2012 schicken. Dann könnte man gegen diese mit guten Erfolgsaussichten klagen. An dieser Stelle gibt’s natürlich keine Rechtsberatung! 🙂
Wann stört das Nachbarhaus den Sat-Empfang?
Wenn man auf unsere Sat-Schüssel von hinten schaut, könnte man meinen, sie kann bald nicht mehr richtig funktionieren, da das Nachbarhaus die Sicht verdeckt. Die Befürchtung habe ich auch. Aber die Theorie sagt, dass für den Astra-Empfang die 2:1-Faustregel gilt. Also der Abstand zum Hindernis muss mind. zweimal so groß sein wie seine Höhe.
Nachgerechnet: die Firsthöhe des Nachbarhauses ist maximal 9,50 m über Straße, meine Firsthöhe ist 8,09 m (ja, unser Haus ist etwas kleiner geraten). Dazu sinkt die Straße beim Nachbarn um 0,15 m. Die Unterkante der Schüssel ist ca. 1 m unter meinem First. Also ist die maximale Höhe des Hindernisses ab Unterkante Sat-Schüssel ca. 2,26 m. Und der Abstand ist mind. 7 m. Also nach der Faustformel dürfte es lange nicht stören. Aber wir schauen mal, wenn die Firstziegel beim Nachbar verlegt sind.
Abfallkalender 2012 für “Im Gansdahl II”
Wie schon im letzten Jahr gibt’s den digitalen Abfallkalender für Gansdahl II hier bei uns im iCal-Format zum Download. Der Müll wird in 2012 an ganz anderen Tagen abgeholt als in 2011. Alle Verschiebungen wegen Feiertagen sowie Schadstoffmobiltermine in Delhoven sind in unserem digitalen Kalender schon enthalten. Die Abfalltermine sind für 7 Uhr eingestellt, die Erinnerung kommt 12 Stunden davor. Für die Restmüllabfuhr gibt’s zwei Terminreihen: eine 7tägige und eine 14tägige. Eine davon sollte man nach dem Import löschen.
Abfallkalender 2012 Im Gansdahl II (ics-Datei zum Import im Kalender)
Frohe Weihnachten!
Baulärm im Neubaugebiet
Unser Neubaugebiet Im Gansdahl II sieht heutzutage schon eher aus wie eine Siedlung als eine Großbaustelle. Es fehlt halt nur immer noch der endgültige Straßenbelag. Diejenigen, die wie wir als erste gebaut haben, leben teilweise seit mehr als zwei Jahren zwischen den anderen Baustellen. Deswegen stellen wir auf unserem Baublog die Frage: Wie viel Baulärm darf im Neubaugebiet eigentlich sein? Bei allem Verständnis für die anderen Bauherren, will man ja mittlerweile irgendwie auch ruhig wohnen können.
Auf der Bundesebene gilt immer noch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Da unser auch Neubaugebiet unstreitig zum Wohngebiet zählt, dürfen fast alle Baumaschinen im Freien nur Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Es gibt auch noch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen [HTML], die beschreibt, welcher Geräuschpegel genau tags und nachts sein darf, wie man diesen misst und wie man die Baustelle entsprechend einrichtet. Auf der Landesebene gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, welches jedoch nur die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr schützt.
Die Dormagener Ordnungsbehörde geht mit ihrer Verordnung vom 17.06.2003 zum Teil noch weiter: Danach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr sowie 15.00 – 19.00 Uhr verrichtet werden. Von 7 bis 22 Uhr dürfen aber Geräte betrieben werden, „die mit einem vom Hersteller gewährleisteten höchsten Schalleistungspegel von weniger als 88 dB (a), bezogen auf ein Pikowatt, gekennzeichnet sind.“ Fürs Neubaugebiet gibt’s dagegen keine Ausnahmen. Dieser Ruheschutz gilt jedoch nicht für gewerbliche Tätigkeiten. Also gilt das alles auch dann nicht, wenn eine Baufirma baut? Oder ist hier nur die gewerbliche Tätigkeit in einem Gewerbegebiet gemeint?
Soweit die rechtliche Seite, ziemlich unübersichtlich. Die menschliche Seite sagt aber auch: Im Sinne einer guten Nachbarschaft soll jeder Hausbewohner und jeder Bauherr darauf achten, dass kein vermeidbarer Lärm früh morgens oder spät abends entsteht. Baustelle begründet keine Ausnahme! Auch sollte man die eigenen Handwerker darauf hinweisen. Unvermeidbare Lärmzeiten sollte man möglichst frühzeitig ankündigen. Das gilt vor allem jetzt zur Weihnachtszeit sowie im Sommer, wenn man viel Zeit abends draußen verbringt. Auf der anderen Seite sollte man den bauenden Nachbarn gegenüber etwas toleranter sein. Sie wollen ja auch fertig werden. Wenn man bei jeder Gelegenheit das Ordnungsamt ruft, wird man später nicht vernünftig nebeneinander wohnen können.
Hä? Feuerstättenbescheid?
Heute erreicht mich ein sog. Feuerstättenbescheid – der Höhepunkt vom bürokratischen Irrsinn. Nach zwei Jahren „einfacher“ Schornsteinreinigung durch den Schornsteinfeger zweimal im Jahr, werde ich nun vom selbigen auch schriftlich aufgeklärt, dass ich genau das tun muss. Darüber hinaus ist anscheinend auch eine „Beratung der Betreiber von Festbrennstoffanlagen“ bis Ende 2014 fällig, was auch immer das sein soll. Witzig ist auch, dass diesem Bescheid gleich eine Rechnung über ca. 12 EUR beilag – für den Bescheid eben. Gut, dass wenigstens das Finanzamt für die Ausstellung der Steuerbescheide keine Gebühren erhebt (und diese dann auch noch mit der Mehrwertsteuer aufwertet). 🙂
Andere sechsbeinige Bewohner
Im Sommer hatten rund ums Haus oft diese Käfer mit bunten Flügeln gesehen. Vor allem in der Gartenerde gab’s sie massenweise. Aber sogar jetzt im tiefen Winter krabbeln sie vereinzelt immer noch im Haus. Ich habe jetzt rausgefunden, dass es sich um eine ganz harmlose Wanzenart Rhyparochromus Vulgaris („Gemeine Bodenwanze“) handelt. Sie knabbern weder an Pflanzen noch an Möbeln und dürfen daher weiter herumkrabbeln. Eigentlich sollten sie jetzt im Winterschlaf sein.
Wärmepumpenstrom von evd und Estrichtrocknung
Schon bei der Übergabe der Zählerstände an evd habe ich zweimal darauf hingewiesen, dass ich in 2009 einen großen Stromverbrauch (40% des Jahresverbrauchs) für die Estrichtrocknung hatte. Zwischendurch gab’s nur eine Rückfrage: ich würde gar keinen Strom von evd bekommen und soll das meinem anderen Anbieter melden. Dass man zwei Stromzähler haben kann, kennt man dort anscheinend noch nicht so oft. Sehr ärgerlich fand ich auch, dass evd das trotz meiner Rückmeldung letztendlich einfach unberücksichtigt ließ und mir die Jahresrechnung mit einem fetten neuen Abschlag von 88 EUR geschickt hat.
Erst auf eine Beschwerde meldete sich evd telefonisch und wollte einen „Nachweis“ sehen. Sie kennen die Estrichtrocknung anscheinend nur nach einem Wasserschaden und wollten die Rechnung einer Spezialfirma sehen. Ich musste erstmal erklären, dass es im Neubau standardmäßig sowas wie Funktionsheizen und Belegreifheizen gibt. Und davon ist jeder Bauherr mit Zementestrich betroffen. Letztendlich haben sie ein Zählerfoto vom Ende Oktober 2009 als Nachweis anerkannt. Diese Erfahrung mit evd war einfach nur schlecht: Ein typisches Kommunalunternehmen ohne Serviceerfahrung! Und wieder habe ich bestätigt bekommen: Zweimal nachfragen lohnt sich immer.