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Baulärm im Neubaugebiet

Unser Neubaugebiet Im Gansdahl II sieht heutzutage schon eher aus wie eine Siedlung als eine Großbaustelle. Es fehlt halt nur immer noch der endgültige Straßenbelag. Diejenigen, die wie wir als erste gebaut haben, leben teilweise seit mehr als zwei Jahren zwischen den anderen Baustellen. Deswegen stellen wir auf unserem Baublog die Frage: Wie viel Baulärm darf im Neubaugebiet eigentlich sein? Bei allem Verständnis für die anderen Bauherren, will man ja mittlerweile irgendwie auch ruhig wohnen können.

Auf der Bundesebene gilt immer noch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Da unser auch Neubaugebiet unstreitig zum Wohngebiet zählt, dürfen fast alle Baumaschinen im Freien nur Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Es gibt auch noch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen [HTML], die beschreibt, welcher Geräuschpegel genau tags und nachts sein darf, wie man diesen misst und wie man die Baustelle entsprechend einrichtet. Auf der Landesebene gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW, welches jedoch nur die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr schützt.

Die Dormagener Ordnungsbehörde geht mit ihrer Verordnung vom 17.06.2003 zum Teil noch weiter: Danach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr sowie 15.00 – 19.00 Uhr verrichtet werden. Von 7 bis 22 Uhr dürfen aber Geräte betrieben werden, „die mit einem vom Hersteller gewährleisteten höchsten Schalleistungspegel von weniger als 88 dB (a), bezogen auf ein Pikowatt, gekennzeichnet sind.“ Fürs Neubaugebiet gibt’s dagegen keine Ausnahmen. Dieser Ruheschutz gilt jedoch nicht für gewerbliche Tätigkeiten. Also gilt das alles auch dann nicht, wenn eine Baufirma baut? Oder ist hier nur die gewerbliche Tätigkeit in einem Gewerbegebiet gemeint?

Soweit die rechtliche Seite, ziemlich unübersichtlich. Die menschliche Seite sagt aber auch: Im Sinne einer guten Nachbarschaft soll jeder Hausbewohner und jeder Bauherr darauf achten, dass kein vermeidbarer Lärm früh morgens oder spät abends entsteht. Baustelle begründet keine Ausnahme! Auch sollte man die eigenen Handwerker darauf hinweisen. Unvermeidbare Lärmzeiten sollte man möglichst frühzeitig ankündigen. Das gilt vor allem jetzt zur Weihnachtszeit sowie im Sommer, wenn man viel Zeit abends draußen verbringt. Auf der anderen Seite sollte man den bauenden Nachbarn gegenüber etwas toleranter sein. Sie wollen ja auch fertig werden. Wenn man bei jeder Gelegenheit das Ordnungsamt ruft, wird man später nicht vernünftig nebeneinander wohnen können.