Wer war Irmgard Marie Elisabeth von Witzleben?

Entgegen unseren ursprünglichen Annahmen, trägt unsere künftige Straße nicht den Namen vom deutschen ranghohen Wehrmachtoffizier und Widerstandskämpfer Erwin von Witzleben, der 1944 verurteilt und hingerichtet wurde. Das Straßenschild hat nun einen Zusatz bekommen. Jetzt wissen wir, dass es sich um die Irmgard von Witzleben handelt. Aber wer war diese Frau? Alles, was im deutschen Internet über sie zu finden ist, steht in einem kleinen Textabsatz auf Wikipedia:

Irmgard Marie Elisabeth von Witzleben (1896–1944 (hingerichtet)), Widerstandskämpferin, Künstlerin, Schülerin von Emil Orlik, malte unter anderem den Kronprinzen Wilhelm von Preußen; als kämpferische Gegnerin des Nationalsozialismus korrespondierte sie mit der Königin von Großbritannien. Als dieses Bemühen aufkam, wurde sie verhaftet und 1944 im Konzentrationslager Ravensbrück hingerichtet.

Es ist schon interessant, wie die Städte auf die Straßennamen kommen. Im Gansdahl II sind es wohl alles Widerstandskämpfer: Dietrich Bonhoeffer, Hans und Sophie Scholl, Julius Leber, Joseph Emonds, Christoph Probst, Johann Else, Alexander Schmorell und Wilhelm Leuschner. Wenn jemand mit dem Leben von Frau Irmgard von Witzleben vertraut ist, schreibt doch bitte für sie einmal einen eigenen Wikipedia-Artikel.

Der Name Irmgard von Witzleben taucht noch einmal als eine nymphomanischen Geliebte des Schriftstellers Walter Kranz im Film „Satansbraten“ aus 1976. Das ist wohl aber eine andere Frau.

Ich persönlich finde die landschaftlichen Straßennamen wie „Akazienweg“ besser. Erstens stellt sich jeder, der „Von Witzleben“ hört, wenn überhaupt, jemand anderen vor. Zweitens wird es wohl etwas schwierig sein, die „Von-Witzleben-Straße“ korrekt (d.h. mit dem großen „V“ und beiden Bindestrichen) zu übermitteln. Unsere künftige Hausnummer haben wir mittlerweile auch schon vom Bauamt bekommen, leider nur telefonisch. Schriftliche Bestätigung, geschweige denn eine Wunschnummer ist beim Amt leider nicht drin. 🙂

Unser Straßenschild
Unser Straßenschild

Grundwasser und Kellerabdichtung

Eine (kostenpflichtige) Recherche des Bodengutachters beim Erftverband hat gezeigt, dass wir im Baugebiet Im Gansdahl II den langfristigen Grundwasserhöchststand bei max. 39,0 bis 39,5 m über NN haben. Ein solcher Höchststand war in den niederschlagsreichen 60er Jahren gemessen. Das war noch vor der Zeit, wo der Einfluss des Tagebaus Garzweiler spürbar wurde. Da unsere Kellersohle bei ca. 40,30 m liegt, besteht für uns laut Bodengutachter  keine Grundwassergefahr.

Jedoch müssen wir den Keller wegen bindigem Boden (Lehm mit Sand) gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser abdichten. Das ist ein sehr tückischer Lastfall, denn keiner weiß im Vorfeld genau, wie oft und wie hoch das Wasser anstehen wird. Gemäß DIN 18195-6 Punkt 9 wäre für diesen Fall eine Abdichtung als sog. „schwarze Wanne“ möglich. Das heißt, der Keller wird von allen Seiten (auch von unten) mit Kunststoffbahnen oder Kunststoffmasse (KMB – Kunststoffmodifizierte Bitumenbeschichtung) abgedichtet. Alternativ könnte man den Keller als WU-Keller aus Beton  („wasserundurchlässig“, auch „weiße Wanne“ genannt) machen. Beide Varianten sind mit hohen Zusatzkosten gegenüber einer einfachen Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser verbunden (min. 15.000 EUR).

Ein WU-Keller hat den Nachteil, dass das Wasser als Wasserdampf immer noch in den Keller eindringen und dadurch die Schimmelbildung provozieren kann. Die Keller als „Schwarze Wanne“ sind in der Regel staubtrocken. Das Wasser dringt durch die Kunststoffschichten gar nicht ein. Die „Weiße Wanne“ ist jedoch sicherer, was die Wartbarkeit betrifft. Sollte es doch eine undichte Stelle geben, kann man sie von innen abdichten, ohne dass die Kelleraußenwände aufwändig freigelegt werden müssen.

Nach langem Überlegen wollten wir es doch beim Mauerwerkkeller aus Kalksandstein belassen, das Risiko eingehen und eine Kunststoffabdichtung außen anbringen lassen. Dabei erwies sich in der Praxis eine Mischkonstruktion (WU-Bodenplatte und abgedichtetes Mauerwerk) als günstig und zuverlässig genug, wobei nur die Wände mit Kunststoff abgedichtet werden. Leider wollte uns HHB-Massivbau eine solche Bauweise aus Haftungsgründen nicht anbieten – diese Mischkonstruktion wäre nach einigen Expertenmeinungen nicht DIN-gerecht. Schade, aber ok.

Deswegen schreiben wir die Kellerabdichtung aus und führen sie jetzt in Eigenleistung durch. 5 Jahre Gewährleistung bekommen wir ja so oder so. Einige Abdichtungsstoffe haben eine amtliche Zulassung grade für solche Mischkonstruktionen und einen solchen Lastfall (z.B. Superflex 10 von Deitermann). Natürlich kommt es hier auf eine sorgfältige Verarbeitung an. Kombiniert mit einer Drainage und Tiefenversickerung (ein Meter unter der Kellersohle haben wir ja schon Sand genug), stehen die Kellerwände vermutlich eher nicht mehr so häufig unter Wasser. Somit wäre die Sache zusätzlich abgesichert.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Kellerabdichtung? Schreiben Sie uns!

Baugenehmigung im Freistellungsverfahren

So schnell kanns gehen: am Montag habe ich den Antrag auf dem Bauamt abgegeben, Mittwoch waren sie schon fertig und am Freitag lag die Erklärung der Stadt Dormagen in meinem Briefkasten. Alles zusammen kostet 50 EUR Gebühren. Und: Wir dürfen bauen!

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Architektin Frau Stark, die von HHB-Massivbau engagiert wurde. Sie hatte Genehmigungsplanung durchgeführt, die Abstimmungen mit dem Vermesser wegen Lageplan erledigt und alle Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt. Wir mussten nur noch unterschreiben.

So schnell gehts beim Amt natürlich nur, wenn es einen B-Plan gibt und die Gemeinde (zur eigenen Entlastung) das sog. Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW anbietet. Das Bauamt schaut nur grob über die Unterlagen und macht eine Erklärung, dass ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Man bekommt das grüne Bauschild und nach einer Baubeginnanzeige (ans Bauamt und an die Nachbarn) darf man loslegen. Es gibt keine weiteren Prüfungen oder Abnahmen seitens des Bauamtes. Natürlich müssen der Bauherr und der Bauunternehmer dann die Bauordnung und den Bebauungsplan einhalten. Es muss auch ein externer Sachverständiger die Baustelle stichprobenweise kontrollieren.

Das Grundstück und die Steuer ist bezahlt. Beim Grundbuchamt dauert es noch 1-2 Wochen, bis das Grundstück überschrieben ist. Das ist laut meinem Notar jedoch auch kein Hindernis, um jetzt schon bauen zu dürfen.

Die „Baugenehmigung“ und das Bauschild ist schon auf dem Postweg zu HHB-Massivbau, ab da läuft die Bauzeit. Am Montag mache ich auf dem Bauamt schon mal eine Erklärung zum Baubeginn. Bei der Grundwasser- und Kellerabdichtungsproblematik sind wir auch schon einen großen Schritt vorangekommen. Ich werde berichten!

Bauversicherungen

Wie bei jedem Unternehmen geht’s beim Bau um erhebliche Risiken. Dazu gibt’s aber auch passende Versicherungen. Es handelt sich in der Regel um diese vier:

  • Rohbaufeuerversicherung – quasi als Gebäudeversicherung für unfertige Häuser
  • Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) – gegen Beschädigungen und Verluste an der Baustelle
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung – gegen die Schäden bei dritten Personen durch den Bau
  • Bauhelferversicherung – gegen Unfälle bei privaten Bauhelfern

Ab Baubeginn muss am besten alles versichert sein. Oft sind einige Versicherungen im Bauvertrag bereits enthalten, d.h. die Baufirma (Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer) schließt diese Versicherungen ab und bezahlt sie. So musste ich von meiner Seite nur die Bauherrenfhaftpflicht abschließen (Bauhelfer brauche ich erstmal keine). Die besten Tarife findet man bei spezialisierten Versicherungsmaklern im Internet, z.B. bei IAK war eine Bauherrenhaftpflichtversicherung von Zurich Versicherung für uns schon für 55 EUR (Einmalzahlung) möglich. Man soll bei jeder Versicherung auf evtl. Ausschlüsse und Selbstbehalte achten.

Bodengutachten – haben wir ein Problem?

Seit ein paar Tagen liegt uns ein Bodengutachten von unserem Grundstück vor. Es ist in zweierlei Hinsicht nicht ganz das, was wir erwartet haben. Daher werde ich den Namen des Gutachters hier vorerst nicht nennen.

Erstens hat der Gutachter einen überwiegend schluffigen Boden (Lehm) bis mind. 2,30 m Tiefe festgestellt. Nach den mir vorliegenden Bohrungen (mit Schichtenverzeichnissen) des Tiefbauamtes auf den umliegenden Grundstücken in Gansdahl II hätte es schon ab ca. 1 m Tiefe mit dem (fast reinen) Sand gehen sollen. Wenn das stimmt, was der Gutachter nun festgestellt hat, ist es unser Pech. Die relativ günstige und vereinbarte Kellerabdichtung nach DIN 18195-4 darf schon mal nicht gemacht werden, da der Boden bis in die Gründungstiefe sehr bindig ist und das Wasser nicht schnell genug versickern kann.

Zweitens mangelts im Paper einer gewissen Professionalität. Das Gutachten wurde erstmal ohne jegliche Aussage zum Bemessungswasserstand aber mit einer fertigen Empfehlung zur Kellerabdichtung (DIN 18195-6 Punkt 9 – zeitweise aufstauendes Sickerwasser) rausgeschickt. Nach vielen Nachfragen hat der Gutachter einen Zusatz verfasst, in dem er (immer noch ohne eine Aussage zum Bemessungswasserstand zu machen und ohne die Tiefe der Kellersohle genau zu kennen!) jetzt plötzlich eine Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 8 – drückendes Wasser – empfiehlt. Begründung: Fehlanzeige!

Das „Grundwasserproblem“ resultiert aus dem bei Grevenbroich liegenden Braunkohletagebau Garzweiler. Zur Zeit ist durch das Abpumpen aus dem Tagebau der Grundwasserspiegel überall in der Gegend stark abgesenkt. So hat die 6 m tiefe Bohrung auf unserem Grundstück kein Grundwasser errreicht. Deswegen muss der Bodengutachter recherchieren und rechnen, wie der Grundwasserstand wäre, wenn in spätestens 2045 aus dem Garzweiler II ein See wird. Das ist sicherlich nicht einfach, und das hat der Gutachter, der leider nicht aus der Gegend kommt und die Problematik nicht im Detail kennt, bislang nicht gemacht. Aber jetzt sind wir zusammen dran und versuchen die richtigen Infos bzw. Fachleute zu finden.

Interessant finde ich auch, dass von den zwei Baustellen mit Keller, die im Gansdahl II schon begonnen wurden, beide einen gemauerten Keller bauen (keine „weiße Wanne“). Nach anhaltenden Regenfällen der letzten Tag ist dabei die eine Baugrube ganz trocken, in der anderen steht in der Tiefe der Bodenplatte noch etwas Wasser. Wenn meine Baunachbarn das lesen sollten, bitte meldet euch bei mir.

Gleichzeitig bin ich mit Herrn Hahn in der Klärung, wie eine Kellerabdichtung ausgeführt werden kann und was diese zusätzlich kostet. Im Gespräch sind im Moment eine Abdichtung mit Bitumenbahnen nach DIN 18195-6 Punkt 9 mit oder ohne Drainage oder eine Ausführung als WU-Keller (sog. „weiße Wanne“). Beides hat Vor- und Nachteile, die weiße Wanne ist dazu wesentlich teurer. Ich informiere mich auf dem Markt auch über andere anerkannte Abdichtungsverfahren, z.B. mit der kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB).

Eine gute Informationsquelle zum Thema Abdichtung und WU-Keller findet sich auf der Webseite vom Bausachverständigen Carden.

Schichtenverzeichnis Im Gansdahl
So sieht das Grundstück von der Seite aus

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