Schlagwort-Archive: baugenehmigung

Die Terrassenüberdachung entsteht

Ab heute ist die Baustelle offiziell wiedereröffnet. Der Baubeginn ist der Baubehörde angezeigt und das grüne Bauschild ist ausgehängt. Es geht los mit der Terrassenüberdachung. Da haben wir uns nach reichlich Überlegen für eine pulverbeschichtete Alukonstruktion (die nicht zuletzt wegen schmaler Profile und integrierter Entwässerung sehr elegant aussieht und quasi ewig halten soll) mit milchiger Polyclear 16 mm Polycarbonat-5fach-Stegplatte entschieden. Da sieht man nicht gleich jeden Dreck oben drauf und die Sonnenhitze wird abgemildert. VSG-Glas wäre sicherlich langlebiger, aber auch teurer – vor allem weil man dazu eine stärkere Konstruktion braucht und gleich eine Beschattung einrichten sollte. Auch unsere erste Überlegung Holzkonstruktion haben wir fallen lassen. Denn alle 1-2 Jahre nachbehandeln – nein, danke! Mit der Durchgangshöhe von 2,25 m über der Terrasse ist es im Wohnzimmer immer noch genauso hell wie vorher.

Die Preise für Terrassenüberdachungen variieren gewaltig, vergleichen und verhandeln lohnt sich auf jeden Fall. Wir sind mit der Firma TMS Bautz, die sich auf Überdachungen spezialisiert, soweit sehr zufrieden. Nach langem Warten kamen von ihr heute endlich die Kollegen für die „Rohbauphase“. Die Stützen sind einbetoniert und das Dach ist drauf. Es fehlen noch die eingebauten Lichtspots und der fernsteuerbare Dimmer dazu. Leider hatten wir keine Stromleitung mit Ausschaltung dafür vorgesehen. Deswegen wurde eine Dauerstromleitung für die Markise umgewidmet. Der Anschluss an die Regenwasserleitung verlagert sich auf die Zeit, wenn die Garagenfundamente gebaut werden.

Die passenden Terrassenmöbel haben wir übrigens auch schon gefunden: im Katalog von Neckermann, wo wir es nicht vermutet hätten. Hartholz musste es natürlich sein. Eukaliptus ist es geworden. Jetzt warten wir nur noch auf das passende Terrassenwetterchen.

Die Terrassenüberdachung wird gebaut
Terrassenüberdachung wird gebaut
.. und hier ist sie schon fast fertig
.. und hier ist sie schon fast fertig
Fallrohrdurchführung durch die Überdachung
Fallrohrdurchführung durch die Überdachung

Bauantrag für Terrassenüberdachung und Garage

Für unsere geplante Terrassenübedachung musste ich diese Woche doch einen Bauantrag stellen, da sie obwohl nur ca. 16 qm groß ist, aber 4,00 m tief sein soll. Bis 3 Meter Tiefe ginge es gar ohne Antrag etc.  Um die Gebühr zu sparen, habe ich gleich auch die Garage beantragt. So muss ich nur einmal 50 EUR zahlen, denn beides läuft im freigestellten Verfahren. Da hat sich das Bauamt echt locker gezeigt, ich durfte alles einfach von Hand auf dem bisherigen Lageplan einzeichnen. Und schnell sind sie auch: Montag beraten, Dienstag beantragt, Samstag ist die „Erklärung der Gemeinde“ im Briefkasten!

Somit darf jetzt weiter gebaut werden. Es gibt in der „Erklärung“ allerdings einige interessante Passagen. So muss mit der Baubeginnanzeige ein Absteckprotokoll vorgelegt werden (fürs Haus oder wofür?). Dann heißt auch, das Regenwasser von der Garagenzufahrt darf nicht dem Kanal über die öffentlichen Flächen zugeführt werden – ok, darf halt nicht über die Straße fließen. Dann heißt es: „Das gesamte anfallende Regenwasser darf nicht über den Kanal abgeleitet werden. Es muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis… zu beantragen.“ Versteht das einer? Muss ein Teil (welcher?) nun immer versickert werden? Welche Flächen sind gemeint? Und dann noch mit Genehmigung? Oh jeee… Es gibt Klärungsbedarf.

[Update 12.07.2010] Die Absteckprotokolle werden jetzt wegen vielen Fehlern bei Bauten im Gansdahl II  generell vorab vom Bauamt angefordert. Bei einer Garage war’s der Behörde jedoch auch wieder nicht so wichtig. Mit dem Regenwasser war ein ganz falscher Textbaustein in der Erklärung. Es bleibt beim alten: Regenwasser einleiten.

Einfach auf dem Lageplan eingezeichnet
Einfach auf dem Lageplan eingezeichnet

Baugenehmigung im Freistellungsverfahren

So schnell kanns gehen: am Montag habe ich den Antrag auf dem Bauamt abgegeben, Mittwoch waren sie schon fertig und am Freitag lag die Erklärung der Stadt Dormagen in meinem Briefkasten. Alles zusammen kostet 50 EUR Gebühren. Und: Wir dürfen bauen!

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Architektin Frau Stark, die von HHB-Massivbau engagiert wurde. Sie hatte Genehmigungsplanung durchgeführt, die Abstimmungen mit dem Vermesser wegen Lageplan erledigt und alle Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt. Wir mussten nur noch unterschreiben.

So schnell gehts beim Amt natürlich nur, wenn es einen B-Plan gibt und die Gemeinde (zur eigenen Entlastung) das sog. Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW anbietet. Das Bauamt schaut nur grob über die Unterlagen und macht eine Erklärung, dass ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Man bekommt das grüne Bauschild und nach einer Baubeginnanzeige (ans Bauamt und an die Nachbarn) darf man loslegen. Es gibt keine weiteren Prüfungen oder Abnahmen seitens des Bauamtes. Natürlich müssen der Bauherr und der Bauunternehmer dann die Bauordnung und den Bebauungsplan einhalten. Es muss auch ein externer Sachverständiger die Baustelle stichprobenweise kontrollieren.

Das Grundstück und die Steuer ist bezahlt. Beim Grundbuchamt dauert es noch 1-2 Wochen, bis das Grundstück überschrieben ist. Das ist laut meinem Notar jedoch auch kein Hindernis, um jetzt schon bauen zu dürfen.

Die „Baugenehmigung“ und das Bauschild ist schon auf dem Postweg zu HHB-Massivbau, ab da läuft die Bauzeit. Am Montag mache ich auf dem Bauamt schon mal eine Erklärung zum Baubeginn. Bei der Grundwasser- und Kellerabdichtungsproblematik sind wir auch schon einen großen Schritt vorangekommen. Ich werde berichten!