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Der Bagger kann kommen

Endlich ist es soweit, nach Ostern kommt der Bagger. In den letzten zwei Wochen haben wir aber viel geschafft, damit das möglich wird. Erstens musste die Sache mit dem Grundstückkauf fertig werden, denn ohne Grundschuldeintragung gibts keine sog. Finanzierungssicherstellung von der Bank, in der sich die Bank für die Auszahlung des Kredits nur an die Baufirma verpflichtet. Und ohne diese Sicherstellung kann HHB Massivbau nach dem Vertrag nicht anfangen zu bauen. Der Grundstückkauf hing erstmal fast 2 Wochen im Finanzamt, dann fast 2 Wochen im Grundbuchamt. Nun haben wir die Papiere und wir sind Eigentümer. 🙂

Zweitens musste die Sache mit dem Baustrom geklärt werden. Dafür musste ich dann doch einen Elektriker suchen, der mir einen Baustromverteiler aufstellt. Gelbe Seiten waren hilfreich, jedoch musste ich eine Menge Elekroinstallateure anrufen, denn nicht jeder kennt sich mit Baustrom aus. Der Anschluss an eine nahe gelegene Kabelverteilersäule wurde von RWE gemacht. Ich und der Elektriker mussten vorab einen Antrag unterschreiben und bei evd einreichen. Es ist alles ziemlich wirr mit dem Baustromanschluss in Dormagen. Nach meinem Empfinden konnte evd einfach nicht korrekt erklären, dass ein Elektriker nicht nur dafür da ist, um den Antrag zu unterzeichnen, sondern auch bei der Inbetriebnahme des Baustromkastens dabei sein soll. Er soll auch Kabel mitbringen und dafür sorgen, dass der Baustromkasten ordnungsgemäß geerdet wird. Manche schlaue Elektriker wollen für die Miete des Kastens gleich über 100 EUR monatlich kassieren. Lasst euch darauf nicht ein, einen Baustromverteiler gibts in vielen Baugeräteverleihen schon für ca. 40-50 EUR pro Monat. Wie auch immer, der Baustromverteiler steht nun fertig und die Rechnungen vom Elektriker (fürs Aufstellen) und von RWE (für den Anschluss) kommen wohl beide noch

Am längsten haben wir nach der Genehmigungsplanung auf den Statiker gewartet. Dieser hatte sich für die Berechnungen gut Zeit genommen. Aber jetzt sind die überwältigende 115 Seiten starke Statik und die Wärmeschutzberechnung da. Unseren Energiepass habe ich auch schon in Kopie bekommen. Demnach beträgt der Jahresprimärenergiebedarf 54,9 kWh/m², was für ein Massivhaus ein ziemlich guter Wert sein soll. Somit erfüllt das Haus locker die Kriterien für den KfW-60-Standard. Dafür wären auch schon 60 kWh/m²a ausreichend.

Außerdem musste ich mit HHB einen Zusatzauftrag für eine WU-Kellesohle vereinbaren, damit der Keller wie geplant als eine „schwarz-weiße Wanne“ abgedichtet werden kann. Der Aufpreis von einer 18 cm „Standard-Kellersohle“ zu einer 25 cm WU-Kellersohle ist saftig, denn abgesehen von der Betonmenge und Qualität muss man wesentlich mehr Bewehrung (Stahl) in die Bodenplatte einarbeiten, damit diese keine oder nur sehr kleine Risse beim Trocknen bildet. So bleibt sie eben WU, d.h. wasserundurchlässig. Zu einer WU-Konstruktion gehört mehr als nur etwas mehr Stahl und guter C25/30 Beton. Es sind auch Spezialplanung und weitere Maßnahmen, z.B. Nachbehandlung erforderlich. Bei beton.org findet man ausführliche Merkblätter zur WU-Bauweise.

Damit der Bagger weiß, wo gebaggert werden soll, hat mein Vermesser die Baugrube grob mit Pfeilen abgesteckt. Er hat auch ein paar naheligenden Kanaldeckel als Höhenbezugspunkte markiert. So kann der Bagger kommen!

Das erste Häuschen ist schon da
Das erste Häuschen ist schon da
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken

Vermesser

Kaum aus dem Urlaub finde ich schon in meinen E-Mails den vorläufigen Lageplan von meinem Vermesser. Ich habe im Vorfeld einfach alle Vermesser aus der Umgebung angemailt (einfach im Internet nach „Vermessungsbüro Köln“ etc. gesucht) und nach einem Angebot gefragt. Natürlich muss man im Vorfeld wissen, was vom Vermesser gemacht werden soll, und am besten gleich einen festen Paketpreis einschl. aller Nebenkosten verlangen. Trotz einiger Meinungen, dass die Vermesser alle eh gleich teuer sind, haben die Angebote die entscheidenden Details aufgezeigt. Die Bandbreite der Angebote schwankte über 100%. Unglaublich!

Nun eins nach dem Anderen. Folgendes soll ein Vermesser bei einem Neubau normalerweise machen:

1. Ein Lageplan für den Baugesuch – Hierzu bestellt der Vermesser die Unterlagen vom Katasteramt, macht div. Aufnahmen auf dem Gelände, trägt verschiedene Rechte ein und überträgt später die Hauszeichnungen des Architekten in den Lageplan. Hier kann man viel Geld sparen, wenn das Bauamt hier auf einen sog. amtlichen Lageplan verzichten kann. Ein amtlicher Lageplan wird streng nach der Kostenordnung berechnet (je nach der Länge der Umrissgrenze, Form des Grundstücks und der Besonderheiten, die einzutragen sind). Ein nicht amtlicher Lageplan (ein sog. Lageplan nach HOAI) erfüllt denselben Zweck und ist für ca. die Hälfte des Geldes zu haben. Einfach beim Bauamt und bei der Baufirma (oder beim Architekten) nachfragen, ob es ok ist. Bei mir war das so.

2. Grobabsteckung – Der Vermesser markiert auf dem Grundstück, wo gebuddelt werden soll. Er setzt auch einen Höhenbezugspunkt für die Baugrube, damit vom Tiefbauunternehmen die Tiefe bestimmt werden kann. Bei dieser Leistung greift offenbar keine Kostenordnung und hier toben sich manche Vermesser aus. Es wird nach Arbeitsstunden gerechnet. Die Angebote schwanken von ein paar Hundert Euro bis etwa 2000 EUR. Also vergleichen!

3. Feinabsteckung – Wenn die Baugrube fertig ist, markiert der Vermesser centimetergenau, wo der Baukörper stehen soll. Nach dieser Markierung wird die Bodenplatte gegossen. Hier gilt offenbar dasselbe wie bei der Grobabsteckung und die Angebote schwanken gewaltig.

4. Gebäudeeinmessung – Wenn das Haus fertig ist, muss es für das Liegenschaftskataster eingemessen und dort eingetragen werden. Die Kosten hierfür sind geregelt und liegen (bei Herstellungskosten des Hauses bis 300.000 EUR) bei genau 750 EUR. Hier kann man wohl leider nichts mehr sparen.

Also am besten alle Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flurnummer, Größe, Grenzlänge) und zum geplanten Haus (Normalherstellungskosten) zusammentragen und ein paar Festpreisangebote von den öffentlich bestellten Vermessern anfordern.