Schlagwort-Archive: kataster

Vermesser

Kaum aus dem Urlaub finde ich schon in meinen E-Mails den vorläufigen Lageplan von meinem Vermesser. Ich habe im Vorfeld einfach alle Vermesser aus der Umgebung angemailt (einfach im Internet nach „Vermessungsbüro Köln“ etc. gesucht) und nach einem Angebot gefragt. Natürlich muss man im Vorfeld wissen, was vom Vermesser gemacht werden soll, und am besten gleich einen festen Paketpreis einschl. aller Nebenkosten verlangen. Trotz einiger Meinungen, dass die Vermesser alle eh gleich teuer sind, haben die Angebote die entscheidenden Details aufgezeigt. Die Bandbreite der Angebote schwankte über 100%. Unglaublich!

Nun eins nach dem Anderen. Folgendes soll ein Vermesser bei einem Neubau normalerweise machen:

1. Ein Lageplan für den Baugesuch – Hierzu bestellt der Vermesser die Unterlagen vom Katasteramt, macht div. Aufnahmen auf dem Gelände, trägt verschiedene Rechte ein und überträgt später die Hauszeichnungen des Architekten in den Lageplan. Hier kann man viel Geld sparen, wenn das Bauamt hier auf einen sog. amtlichen Lageplan verzichten kann. Ein amtlicher Lageplan wird streng nach der Kostenordnung berechnet (je nach der Länge der Umrissgrenze, Form des Grundstücks und der Besonderheiten, die einzutragen sind). Ein nicht amtlicher Lageplan (ein sog. Lageplan nach HOAI) erfüllt denselben Zweck und ist für ca. die Hälfte des Geldes zu haben. Einfach beim Bauamt und bei der Baufirma (oder beim Architekten) nachfragen, ob es ok ist. Bei mir war das so.

2. Grobabsteckung – Der Vermesser markiert auf dem Grundstück, wo gebuddelt werden soll. Er setzt auch einen Höhenbezugspunkt für die Baugrube, damit vom Tiefbauunternehmen die Tiefe bestimmt werden kann. Bei dieser Leistung greift offenbar keine Kostenordnung und hier toben sich manche Vermesser aus. Es wird nach Arbeitsstunden gerechnet. Die Angebote schwanken von ein paar Hundert Euro bis etwa 2000 EUR. Also vergleichen!

3. Feinabsteckung – Wenn die Baugrube fertig ist, markiert der Vermesser centimetergenau, wo der Baukörper stehen soll. Nach dieser Markierung wird die Bodenplatte gegossen. Hier gilt offenbar dasselbe wie bei der Grobabsteckung und die Angebote schwanken gewaltig.

4. Gebäudeeinmessung – Wenn das Haus fertig ist, muss es für das Liegenschaftskataster eingemessen und dort eingetragen werden. Die Kosten hierfür sind geregelt und liegen (bei Herstellungskosten des Hauses bis 300.000 EUR) bei genau 750 EUR. Hier kann man wohl leider nichts mehr sparen.

Also am besten alle Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flurnummer, Größe, Grenzlänge) und zum geplanten Haus (Normalherstellungskosten) zusammentragen und ein paar Festpreisangebote von den öffentlich bestellten Vermessern anfordern.