Gestern und heute war der Elektriker da und hat die Rohinstallation nachgebessert. Jetzt sind alle Dosen ordnungsgemäß eingegipst und die Leitungen verlaufen zwar noch nicht bündig nebeneinander wie die DIN das vorschreibt, aber schon wenigstens innerhalb der festgelegten Installationszonen auf dem Fußboden. Schon kann der Putzer kommen.
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Schaumige Elektroinstallation
Die aufmerksamen Leser unseres Blogs haben mich darauf hingewiesen, dass der Bauschaum an den Dosen und Wandauslässen bei der Elektroinstallation nicht als zulässig gilt. Die Recherche hat schnell ergeben, dass der Bauschaum keins der folgenden Merkmale sicherstellen kann: Winddichtigkeit, Flammwidrigkeit, Temperaturbeständigkeit, Ausziehschutz, thermische Ankopplung. Auch mein Sachverständiger war von dieser Ausführung alles andere als begeistert. Wenn es in der Steckdose mal funkt, kann der Schaum schon mal in Brand geraten. Außerdem dürfen die Stromleitungen nicht ohne Weiteres durch wärmegedämmte Umgebungsstoffe gelegt werden. Die Dosen und Auslässe sollen korrekterweise komplett eingegipst werden.
Die Recherche nach den Einschlägigen DINs hat auch gezeigt, dass die Kabelführung generell nicht korrekt ausgeführt wurde. Nach der Neufassung der DIN 18015 in September 2007 sind die Installationszonen auch auf der Rohdecke genau festgelegt. Diese verlaufen überall in einem Mindestabstand von 20 cm von der Wand bzw. 15 cm vom Türdurchgang. Telekommunikations- und Antennenleitungen müssen nach der DIN auswechselbar also stets im Leerrohr verlegt werden. Beides ist bei der Erstinstallation vom Elektriker nicht berücksichtigt worden und soll dank dem Einsatz des Bauleiters von HHB Massivbau jetzt neu gemacht werden.
Eine gute Infoquelle zur DIN 18015 ist dieser Fachbeitrag. Wegen zulässigen Maßen an Schlitzen im Mauerwerk ist darüber hinaus auch die Info bei Wienerberger interessant.