Um Bauschutt richtig zu identifizieren, gibt es eine ganz einfache Regel: Nahezu jedes Material kann wiederverwertet werden. Bauschuttcontainer sind sammeln so gesehen keinen Abfall sondern Ressourcen (zumindest größtenteils). Alles, was Sie tun müssen, ist, das Material, mit dem Sie es zu tun haben, genau nach dieser Regel zu trennen. Der Wertstoff im Bauschuttcontainer ist überwiegend mineralischer Abfall und kann dementsprechend aus Ziegel, Mörtel, Pflastersteinen, Natursteinen oder Gips sein. Aber auch Keramik, in Form von Waschbecken oder Kloschüsseln, gehört dazu.
Was gilt als Bauschutt und was nicht?
Achten Sie sehr genau auf eine korrekte Trennung des Bauschutts von etwaigem Sondermüll, wenn Sie einen Container bestellen und mit Bauschutt füllen. Andernfalls muss dieser Müll wieder später getrennt werden, was die kosten in die Höhe treibt. Um sicher zu gehen, können Sie sich Folgendes verinnerlichen: Sämtliche Baumaterialien (außer Holz), aus denen Dach, Wände und Boden (einschließlich Bodenbelag) im Wesentlichen bestehen, sind in aller Regel Bauschutt. Dazu gehören folglich Dinge wie jedwede Art von Gestein (ob für Wände oder Dachziegel bzw. Schindeln), Kacheln, Fliesen, Keramik, Mörtel, Marmor, Putz, Mauerwerk, Sandstein, Ton usw. Ferner auch Estrich und Zementreste (also klassische Bauhilfsstoffe).
Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Und zwar, wenn es sich um belastendes Material handelt, das nicht ohne weiteres wiederverwertet kann und/oder einen Gefahrenstoff darstellt. Ein klassisches Beispiel hier für wäre Asbest. Auch hölzerne Bestandteile, Papier (Dachpappe, Tapete etc.), Flüssigkeiten, Öl, Altreifen und Sand haben nichts im Bauschutt verloren, da für sie gesonderte Abfallwege vorliegen und zum teil auch erhöhte Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.
Beladung und Genehmigung
Es ist darauf zu achten, dass der Abfallhaufen die obere Schwelle des Bauschuttcontainers nicht überschreitet, sondern auf Höhe der Ladekante liegt. Der Preis wird andernfalls wegen Überfüllung neu berechnet. Bei grober Überfüllung ist ein Transport verkehrsgefährdend und kann zu teuren Leerfahrten führen, die mit Kosten verbunden sind. Eine Stellgenehmigung für einen Bauschuttcontainer auf dem eigenen Privatgelände ist in aller Regel nicht erforderlich. Muss der Bauschuttcontainer jedoch unvermeidbar auf öffentlichen Grundstücken, Straßen oder Grünflächen stehen, muss in der Regel gleichzeitig die Genehmigung für den Container beantragt werden. Viele Containerdienste bieten jedoch den Service, die notwendigen Genehmigungen gleich mitzuliefern, so diese anfallen.