Für unsere geplante Terrassenübedachung musste ich diese Woche doch einen Bauantrag stellen, da sie obwohl nur ca. 16 qm groß ist, aber 4,00 m tief sein soll. Bis 3 Meter Tiefe ginge es gar ohne Antrag etc. Um die Gebühr zu sparen, habe ich gleich auch die Garage beantragt. So muss ich nur einmal 50 EUR zahlen, denn beides läuft im freigestellten Verfahren. Da hat sich das Bauamt echt locker gezeigt, ich durfte alles einfach von Hand auf dem bisherigen Lageplan einzeichnen. Und schnell sind sie auch: Montag beraten, Dienstag beantragt, Samstag ist die „Erklärung der Gemeinde“ im Briefkasten!
Somit darf jetzt weiter gebaut werden. Es gibt in der „Erklärung“ allerdings einige interessante Passagen. So muss mit der Baubeginnanzeige ein Absteckprotokoll vorgelegt werden (fürs Haus oder wofür?). Dann heißt auch, das Regenwasser von der Garagenzufahrt darf nicht dem Kanal über die öffentlichen Flächen zugeführt werden – ok, darf halt nicht über die Straße fließen. Dann heißt es: „Das gesamte anfallende Regenwasser darf nicht über den Kanal abgeleitet werden. Es muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis… zu beantragen.“ Versteht das einer? Muss ein Teil (welcher?) nun immer versickert werden? Welche Flächen sind gemeint? Und dann noch mit Genehmigung? Oh jeee… Es gibt Klärungsbedarf.
[Update 12.07.2010] Die Absteckprotokolle werden jetzt wegen vielen Fehlern bei Bauten im Gansdahl II generell vorab vom Bauamt angefordert. Bei einer Garage war’s der Behörde jedoch auch wieder nicht so wichtig. Mit dem Regenwasser war ein ganz falscher Textbaustein in der Erklärung. Es bleibt beim alten: Regenwasser einleiten.
Also da ziehe ich meinen Hut bei der Größe der Terrassenüberdachung! Dass man einen Bauantrag gleich für 2 stellen kann war mir neu, danke für den Tipp! M
Meinst du das mit der Größe ironisch? 4×4 Meter ist doch nicht groß.
Da hat er (Marc) wohl etwas falsch verstanden! Toller Blog!