Bei der Frühjahrsreinigung hat der Schornsteinfeger angemerkt, dass der Kaminkopf mit dem Abströmrohr lose ist und bei starkem Wind herunterfallen kann. Er hat mir das auch gleich schriftlich geschickt und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Ich zeige den Mangel natürlich gleich per Fax meiner verehrten Baufirma HHB Massivbau GmbH an (ja, es gibt sie anscheinend noch). Und ich staune, als ich die Antwort bekomme. Denn diese hätten sie sich auch komplett sparen können. Abgesehen davon, dass sie es nicht schaffen, das Fax an meine richtige Nummer in Dormagen zu schicken, schieben sie jetzt die Schuld auf die „äußere Gewaltanwendung oder unachtsam ausgeführte Arbeiten vor Ort“. Ich soll mich an denjenigen wenden, „der den Schaden vor Ort verursacht hat“. Noch ein Beispiel dafür, wie HHB Ferndiagnosen bei Reklamationen vornimmt.
Gut. Ich bestelle einen örtlichen Dachdecker, der sich Sache anschaut und für 50 EUR schnell repariert. Das letzte Stück vom Kaminrohr war vorher mit irgendeinem Mörtel geklebt, der gar nicht mehr am Rohr haftete, mittlerweile schon halb abgebröckelt war und sich ansonsten mit einem Finger mühelos von der Muffe entfernen lies. Laut dem Dachdecker vermutlich zu trocken verarbeitet oder einfach nicht geeignet für die hohen Temperaturunterschiede im Kaminrohr. Von wegen Gewaltanwendung. Ich werde den Schaden jetzt wieder der Gewährleistungsversicherung anzeigen und ich bin gespannt, wie es diesmal aussieht.