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So funktioniert’s mit der Gewährleistungsversicherung

Die regelmäßigen Leser erinnern sich an den defekten SH-Schalter, den ich im März 2010 habe austauschen lassen, als es bei uns regelmäßig dunkel wurde. Nachdem sich HHB für nicht zuständig erklärte, habe ich den Schaden an den Gewährleistungsbürgen, die R+V Versicherung gemeldet. Nachdem Papierkram eingereicht war und längere Telefonate geführt wurden, hat mir R+V erklärt, dass die Mangelursache nicht geklärt ist und ich im Zweifel nachweispflichtig wäre. Das heißt, ich sollte beweisen, dass der Schaden durch fehlerhafte Leistung von der Baufirma bzw. deren Subunternehmer entstanden ist.

Wie sich das praktisch darstellt, weiß ich nicht wirklich. Ein  rechtskräftiges Urteil wäre ein viel zu teurer Weg gewesen – dafür braucht man sicherlich nicht die Versicherung. Zumal die Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Die Position von R+V kam mir als Abwimmeln vor. Man denke sich dafür einen rein theoretischen Grund aus, warum der Schaden sonst eingetreten sein könnte (in unserem Fall war der Zählerwechsel angedichtet). Und der Geschädigte soll nachweisen, dass es eben nicht daran lag.

Schon war ich wieder beim Anwalt. Er hat mir sofort zu einer Klage gegen R+V geraten. Dann hat er sie doch noch mal angeschrieben. Und man staune, der Bürschaftsanspruch hat sich plötzlich als „schlüssig dargelegt“ erwiesen und R+V war zur Auszahlung (inkl. Anwaltskosten) bereit. Ende der Geschichte: nach über 9 Monaten ist unser Schaden erstattet und HHB klärt jetzt mit R+V, wer wem was schuldet. Und ich weiß jetzt, wie man mit der Versicherung besser umgeht. 😉