Freie Schornsteinfegerwahl?

Einige erinnern sich noch an den kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid, der das Ende des Monopols der örtlichen Schornsteinfeger einläuten sollte. Darin steht bei mir, dass unser Schornstein zweimal im Jahr (Marz-April und Oktober-November) geputzt werden soll und ich mich selbst um die rechtzeitige Beauftragung eines Schornsteinfegers bemühen soll. Ich bin mit unserem Bezirksschornsteinfeger voll zufrieden. Bisher hat er sich auch bei der Terminauswahl sehr flexibel gezeigt. Überhaupt kein Grund zu meckern. Ich glaube auch nicht daran, dass jemand sonst für viel weniger als 25 EUR aufs Dach steigen möchte.

Dennoch habe ich mich im Internet nach Alternativen umgeschaut. Die Webseite schornsteinfeger-vergleichen.de spuckt für Dormagen ein paar Namen und Adressen aus. Unklar bleibt, was diese Leute machen und wie man sie kontaktieren kann. Auch bei freie-schornsteinfeger-wahl.de findet man kaum Gesuche und noch weniger Angebote. Die etwas spartanisch gestaltete Suche auf kehrzeit.de ergab den nächsten Schornsteinfeger, der nicht Bezirksschornsteinfeger ist, in knapp 50 km Entfernung. Auch auf schornsteinfegerindex.de [Seite mittlerweile offline] ist es noch sehr rar gesäht.

Also: Wo bleibt der lang ersehnte Wettbewerb?

4 Gedanken zu „Freie Schornsteinfegerwahl?“

  1. Die Frage, ob man ggf. ein paar Euro sparen kann, ist hinsichtlich des Schornsteinfeger-Sonder-Rechts nur ein unbedeutender Nebenaspekt. Das Kernproblem ist eine Rechtskonstruktion, die Zwitter-Wesen zwischen Handwerker und Behörde vorsieht. Wo sonst noch darf ein Handwerker als Behörde Verwaltungsakte (Feuerstättenbescheide) erlassen?

    Das Problem ist ein System, das früher eine quasi Verbeamtung von Handwerkern vorsah. Wer es geschafft hatte, Bezirksschornsteinfeger zu werden, hatte ausgesorgt. Die Aufträge kamen per Gesetz und Verordnung und auch die üppige Zusatzversorgung durch die berufseigene Rentenkasse gab absolute Sicherheit. Aber statt als normaler Beamter in die Strukur einer Verwaltung eingebunden zu sein, waren die BSF kleine Fürsten in ihren Bezirken.

    Dass nunmehr (endlich) seit dem 01.01.2013 der Bürger wenigstens eine MIni-Auswahl hat, welchen Spezial-Gebäude-Reiniger er beauftragen will, ist im Grunde nicht mehr als ein winziger Schritt in die richtige Richtung. Also nächstes wird es notwendig werden, die BEHÖRDEN-Funktion einer Kehrbezirksverwaltung klar und strikt von gewerblichen Interessen eines HANDWERKERS zu trennen. Jetzt ist es ja fast so, als ob der Leiter des Bauamts auch gleichzeitig Inhaber der führenden Baufirma am Ort wäre. Habe nur ich hier Bedenken, dass da zwischen den Zeiten formuliert wird: „Geben Sie doch den Bauantrag an meine Firma, dann gibt es wohl auch kaum Probleme mit der Baugenehmigung.“?

    Und wenn das Kartenhaus dieses Sonder-Rechts erst mal ins Wanken gekommen ist, wird es spätestens Zeit, die gesetzlichen Vorgaben mal NEUTRAL und SACHLICH neu zu bewerten. Wenn es bei Erdgasheiungen z.B. gar keinen nennenswerten Russ gibt, wozu braucht man dann einen Pflicht-Schornsteinfeger? Ach ja, da kommt jetzt aus der Branche sofort das berühmte Beispiel mit dem Vogelnest im Schornstein, das zu CO-Vergiftungen führen kann. Aber ist hier eine Besichtigung an einem Zufallstag im Jahr überhaupt geeignet, ein denkbares Restrisiko zu minimieren. Freitag schaut der Feger, alles in Ordnung. Samstag baut der Vogel sein Nest. Sonntag bin ich an CO verstorben. Und im nächsten Jahr findet der Feger bei seiner Pflicht-Kontrolle meine Überreste. Ein paar Euro für ein CO-Warngerät schützen rund um die Uhr – und den Pflichtfeger braucht niemand mehr.

    Aber alte Pfründe leben länger. Kein ehemaliger Monopolist gibt freiwillig seine Privilegien auf. Warum selbst Werbung machen oder einen besonderen Service bieten, wenn die Politik doch per Verordnung für Aufträge sorgen kann?

    Aber JEDER mag ja selbst mal nachsehen, ob hier nicht Einiges im Unargen liegt. Nehmen Sie doch einfach mal eine Schornsteinfeger-Rechnung aus diesem Jahr (2013) in die Hand. Steht da noch was vom „AW“ (Arbeitswerten)? Dann werden Sie schon über den Tisch gezogen. Denn die Verordnung (Anlage 3 zur KÜO), die früher die Preise auch für HANDWERKLICHE Schornsteinfegerarbeiten vorschrieb, ist seit dem 31.12.2012 AUSSER KRAFT. Warum rechnet also der SCHORNSTEINFEGER nicht ebenso nachvollziehbar nach EINSATZZEIT ab, wie die jeder ander Handwerker auch macht? Weil dann die Hausbesitzer merken würden, mit welchen Stundensätzen sie zur Kasse gebeten werden.

    Haben Sie vielleicht auch so eine Rechnung? Senden Sie doch bitte eine Kopie an die WETTBEWERBS- oder VERBRAUCHER-ZENTRALE. Nach Preisangabe-Verordnung müssen nämlich gegenüber Endverbrauchern immer klare BRUTTO-Preise genannt werden. Ausnahmen für Schornsteinfeger gibt es nicht.

    Wer jetzt vielleicht kleine Fragezeichen sieht, sollte mal etwas tiefer in dieses Thema eintauchen. Es lohnt sich! Aber vorsicht, der Glaube an die Verfassung, den Rechtsstaat und an technische Logik könnte empfindlich angeknackst werden. Wer sich dennoch traut:
    http://www.kontra-schornsteinfeger.de

  2. Der hier zitierte Text stammt von Wikipedia.
    Er soll nur mal aufzeigen wie ein Herr Datko und seine Schergen auf deren Internetseiten die Tatsachen verleugnen und Lügen!!!!

    Am 21. Juni 1869 wurde die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich eingeführt, in der § 39 die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger gestattete. Die Einrichtung von Kehrbezirken war also eine „Kann-Bestimmung“; von ihr wurde sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. So gab es keine einheitlichen Maßstäbe für die Größe der Kehrbezirke. Die war aber manchmal nicht ausreichend, um davon hauptberuflich leben zu können. Manche kleine Gemeinden hatten den Ehrgeiz, einen lokalen „eigenen“ Schornsteinfeger zu haben. Am 15. Juni 1880 wurde im Deutschen Reichsanzeiger der Erlass des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe zur Regelung des Schornsteinfegerwesens vom 14. Mai 1880 veröffentlicht. Mit diesem Erlass sprach sich der Minister grundsätzlich für das System der Kehrbezirke für Schornsteinfeger aus.

    Der Ministerialerlass vom 5. Februar 1907 in Preußen war bis 1935 die Rechtsgrundlage für die Kehrbezirksbildung. Die wesentlichsten Punkte waren: „Für die Bildung von Kehrbezirken ist das feuerpolizeiliche Interesse allein entscheidend. – Ein ausreichendes Einkommen ist erforderlich. – Die Überwachungsmöglichkeit des Bezirks bildet die Grenze. – Eine Nachprüfung anhand eines Kehrbuches soll alle 5 Jahre stattfinden. – Eine Bewerberliste ist aufzustellen. – Ausschluss von Nebengewerbe ohne ausdrückliche Genehmigung. – Erhebung des Kehrlohnes nur vom Hausbesitzer. – Die Regierungspräsidenten können als Berufspflichten die Brandhilfe, die Brandschau und die Bauabnahme aufnehmen.“ Von der Befugnis Kehrbezirke einrichten zu können, machten zu dieser Zeit sämtliche Länder in der Weimarer Republik Gebrauch, überall waren Kehrbezirke eingerichtet.

  3. Zu 15.08.2013 um 20:17

    Bezirksschornsteinfeger wurden von der nationalsozialistischen Regierung auf Drängen der Schornsteinfeger ab 1935 deutschlandweit eingeführt.

    Siehe: http://www.kontra-schornsteinfeger.de/Ab-1935-Bezirksschornsteinfeger-deutschlandweit.jpg

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    Prof. Dr. Michael Hüther – Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln :

    „Die Regulierung des Berufs des Schornsteinfegers ist eine klassische Sünde wider Marktwirtschaft und Wettbewerb.“

    „Ökonomisch ist die Regulierung des Schornsteinfegerberufs genau das, was mit Marktwirtschaft und Wettbewerb nun rein gar nichts zu tun hat. …Preis und Menge sind festgelegt. Service kann klein geschrieben werden. … Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935. Es ist damit Teil der umfassenden Regulierungskampagne, die unter Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in diesen Jahren Deutschland erfasste und bis heute tiefe Spuren in unserer Wirtschaftsordnung hinterlassen hat. … Der Fortschritt in der Heizungs-, Regelungs- und Überwachungstechnik wird völlig ignoriert, so als lebten wir noch unter den Bedingungen des Jahres 1935.“

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    Minister Junghanns, CDU, hat im Bundesrat zugegeben, dass es nicht um unsere hochmoderne Heiztechnik geht, sondern um die Einkommen der Schornsteinfeger:

    „Mit der forcierten Modernisierung der Feuerungsanlagen mindert sich laufend auch das Volumen ihrer Arbeit. …
    Dazu gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Gebührenordnung nicht zu massiven Einkommensverlusten führt.“
    Siehe: Plenarprotokoll 858, 15.Mai 2009
    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2009/Plenarprotokoll-858.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
    Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol – Sektion Bayern
    Foren :
    http://www.kontra-schornsteinfeger.de
    http://www.freie-Schornsteinfeger-Wahl.de

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