Ein weiterer Stromfresser wurde schnell entlarvt mit dem Sparzähler. Wie vermutet verbraucht jeder Stellmotor für die Einzelraumregelung der Fußbodenheizung Strom. Und zwar dann, wenn der Heizkreis geöffnet ist. Bei einer richtig berechneten und hydraulisch abgeglichenen Anlage sollten die Heizkreise ja eigentlich immer geöffnet sein. Und jeder Stellmotor verbraucht nicht gerade wenig: bei unseren Cosmoroll-Motoren sind das ca. 5 Watt. Die Energie fließt offenbar in die Wärme, denn sie werden auch ordentlich warm. Bei unseren 14 Motoren läppern sich 70 Watt Stromverbrauch zusammen, der immer da ist: Tag und Nacht. Und wenn man die Steuerung im Sommer nicht abschaltet sogar das ganze Jahr durch. Oder in Geld ausgedrückt – ca. 120 EUR im Jahr! Nur dafür dass die Heizkreise geöffnet sind.
Es wird generell über den Sinn und Unsinn der Einzelraumregelung (ERR) bei hochisolierten Gebäuden viel diskutiert. Fakt ist, dass es praktisch sehr schwierig ist zu messen, ob eine zeitlich gesteuerte Absenkung der Temperatur in einzelnen Räumen energetisch vorteilhaft sein kann. Das Wideraufheizen nach der Absenkung kann u.U. mehr Energie benötigen als das durchgängige Heizen. Und die Stromkosten für den Betrieb von ERR sollte man nicht einfach außer Acht lassen.
Eine permanente Absenkung der Temperatur in einem Raum lässt sich auch ohne ERR lösen: durch die bedarfsgerechte Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich. Man kann auch auf dem pragmatischen Weg über die manuellen Ventile die Durchflüsse einzelner Räume Tag für Tag sehr langsam ändern, um auf die gewünschte Temperatur zu kommen.
Wir haben unsere ERR schon vor Wochen ausgeschaltet. Die Köpfe der Stellmotoren kann man durch eine 1/8-Drehung lösen, dadurch öffnen sie die Heizkreise der Fußbodenheizung auch ohne Strom. Dieses Jahr liegt unsere Prio auf der schmmelfreien Bautrocknung, daher heizen wir durchgängig gleich einfach in jedem Raum. In Verbindung mit täglichem Lüften zahlt sich das auch aus: die permanente Luftfeuchtigkeit liegt mittlerweile bei unter 60%.
[Update 18.03.2010] Eigentlich ging’s bei diesem Thema gar nicht um HHB, aber wenn die Anwälte es sich wünschen, stelle ich gern klar: der Einbau der Einzelraumregelung war vertraglich vorgesehen. Wir sind zwar auf die Folgekosten nicht hingewiesen worden, daraus ist jedoch kein Beratungsverschulden von HHB Massivbau GmbH abzuleiten. Außerdem lässt sich die Pflicht zur Ausstattung mit ERR aus § 14 EnEV bei restriktiver Auslegung ableiten. [/Update]