Bereits Mitte Dezember 2009 habe ich einen Antrag auf BAFA-Förderung für die Wärmepumpe gestellt. Der Einbau von Erdwärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl zwischen 4,0 und 4,7 wird von BAFA aktuell mit 7,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Maximal bekommt man jedoch 1500 EUR oder 7,5% der Nettoinvestitionskosten. Auf den Antrag meldete sich BAFA binnen weniger Tage mit einem automatischen Schreiben: Man sollte erstmal abwarten. Die erste sachliche Rückantwort kam am 20.04.2010, also 4 Monate später. Darin bemängelte BAFA noch einige Punke und hat Unterlagen nachgefordert.
- Da die Kosten der Anlage in den Gesamtbaukosten enthalten waren, soll die Baufirma eine Bestätigung ausstellen und darin die Nettoinvestitionskosten der Anlage vermerken (wegen Beschränkung auf 7,5%). Diese Bestätigung habe ich versucht bei HHB Massivbau GmbH bzw. deren Anwälten zu holen. Bislang ohne jegliches Feedback. Ich muss nun BAFA irgendwie überzeugen, dass die ganze Anlage über 12.000 Euro gekostet hat, damit meine Förderung von ca. 900 EUR nicht gekürzt wird. Das dürfte nicht schwer sein, da allein der Aufpreis auf die Gasheizung war bei uns laut Vertrag über 16.000 Euro wert.
- Die Fachunternehmererklärung war nicht vollständig ausgefüllt, es fehlten diverse Angaben zur Wärmepumpe und zu den Sonden. Zusätzliche Protokolle etc. erkennt BAFA ausdrücklich nicht an, es soll alles in die Fachunternehmererklärung eingetragen sein. Das hat Firma Elsner, die die Wärmepumpe installiert hat, nach meiner Anfrage aber schnell ergänzt.
- BAFA will jetzt auch wissen, wann die Baugenehmigung erteilt wurde. Vermutlich ist es relevant, damit bestimmt werden kann, ob EnEV 2007 oder EnEV 2009 zur Anwendung kommt. Diese ist wiederum für den Effizienzbonus maßgeblich. Wenn die Gebäudehülle nämlich 30% unter EnEV-Standard liegt, bekommt man 50% Effizienzbonus (Stufe 1). Bei 45% Unterschreitung bekommt man sogar 100% Effizienzbonus (Stufe 2). Ein Umwälzpumpenbonus ist bei Vaillant übrigens nicht drin, die eingebaute Wilo-Heizpumpe ist nicht so effizient.
- Unseren Energiepaß hat die BAFA für die Gebäudehüllenqualität (und entsprechend für den Effizienzbonus) nicht anerkannt und will den Energieausweis nach § 16 EnEV 2007 sehen. Vermutlich ist diese Forderung nicht rechtmäßig, da die Energiepässe nach Übergangsregelung der EnEV 2007 noch mind. 10 Jahre lang dem Energieausweis gleichgestellt sind. Aber wo es um vielleicht 900 EUR Bonus geht, lassen wir zur Sicherheit unseren Energiepaß auf einen Energieausweis umschreiben. Inhaltlich sind ja beide ziemlich gleich, sie sehen nur ein bisschen unterschiedlich aus. Der ganze Kuddelmuddel mit verschiedenen existierenden Energieausweisen ist im Merkblatt Energienachweise [nicht mehr online] gut beschrieben.
Sobald der Energieausweis da ist, geht das ganze in die zweite Runde zu BAFA. Hoffentlich geht das nun schnell. Wobei ich gehört habe, dass BAFA eh ziemlich Pleite ist und gar nichts mehr auszahlt. Also schaun wir mal.