Seit ein paar Tagen schießt eine Phase der elektrischen 3-Phasen-Vorsicherung bei uns immer wieder raus, wenn man einen größeren Stromverbraucher wie Herd, Bügeleisen oder Microwelle anmacht und eine Zeitlang anlässt. Ein großes Glück, dass von der Stromabschaltung weder Heizung noch Kühlschrank betroffen waren. Irgendwann wußten wir, welche Geräte besser nicht in welche Steckdose gesteckt werden und welche Herdplatten nicht angemacht werden sollten.
Eigentlich darf die Vorsicherung niemals schalten, sie dient ja dazu, dass man den Stromzähler stromfrei legen kann. Wenn irgendwas im Haus nicht stimmt, fliegt ja normalerweise entweder der FI-Schalter oder der entsprechende LS-Schalter.
Ein klarer Fall für die Gewährleistung der Baufirma, dachte ich. Der Chef der Haustechnikfirma, die die Installation machte, sagte nur, dass er wegen einem Schalter keine 400 km fährt. Ok, er ist auch kein Vertragspartner von uns. Ich muss es wohl bei HHB Massivbau GmbH reklamieren. Nur konnte ich an HHB keine Mangelanzeige mehr direkt zustellen, da ihr Fax anscheinend nicht mehr funktioniert. Deswegen ging die Anzeige mit Fristsetzung von 48 Stunden an den Anwalt von HHB: dafür muss er ja normalerweise empfangsberechtigt sein. Da kam auch nichts zurück, daher habe ich jetzt dringend einen örtlichen Elektriker geholt und habe ihn die Sache prüfen lassen. Die Vorsicherung ist getauscht worden, jetzt bleibt der Strom an. Die Rechnung des Elektrikers werde ich wohl über die Gewährleistungsversicherung klären müssen.
[Update 12.03.2010] Überraschenderweise hat sich der Anwalt von HHB Massivbau gemeldet und hat die Mangelanzeige zurückgewiesen. Die angeblichen Mängel waren bereits bei der Abnahme erkennbar bzw. auf Änderungen unsererseits zurückzuführen, heißt es. Ich verstehe das so, dass wir den Schalter, der in einem verplombten Kasten unter 400 Volt sitzt, kaputt gemacht haben. Soviel zum Thema Gewährleistung bei HHB. [/Update]
[Update 18.03.2010] Die Anwälte von HHB Massivbau GmbH lassen klarmachen: Die Beseitigung der berechtigten Mängel ist durch HHB nicht abgelehnt worden. HHB ist bereit, berechtigte Mängelanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten. Einer von den neu angezeigten Mängeln (nicht winddichte Fenster mit Schräge) wurde tatsächlich nicht zurückgewiesen und soll durch den Fensterbauer geprüft werden. Der Anruf vom Fensterbauer kam aber leider erst heute, ein Termin war erst nach Ostern möglich. Der Austausch der Vorsicherung wurde jedoch offenbar nicht als berechtigter Mangel angesehen. Wie diese Ferndiagnose im Detail funktioniert, weiß ich nicht. [/Update]
Ein Gedanke zu „Die erste Reparatur: Vorsicherung“