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Die Garage wurde vermessen

Gestern war der freundliche Vermesser wieder da und hat unsere fertige Garage fürs Katasteramt eingemessen. So wird bald wieder eine Gebühr fällig, ich rechne mit 250 EUR plus MwSt. Man hätte sich das vermutlich sparen können, wenn die Garage zusammen mit dem Haus vermessen wäre. Das war bei uns nicht möglich, da die Garage erst zwei Jahre nach dem Haus fertig wurde. Die Terrassenüberdachung, die ich zusammen mit der Garage vom Bauamt habe genehmigen lassen, musste laut dem Vermesser aber nicht eingemessen werden.

[Update] Die Rechnung bemisst sich nun auf 300 EUR plus MwSt. Es gab anscheinend ein Update der Gebührenordnung. [/Update]

Vermesserwerkzeug steckt im Rasen
Vermesserwerkzeug steckt im Rasen

 

Bauantrag für Terrassenüberdachung und Garage

Für unsere geplante Terrassenübedachung musste ich diese Woche doch einen Bauantrag stellen, da sie obwohl nur ca. 16 qm groß ist, aber 4,00 m tief sein soll. Bis 3 Meter Tiefe ginge es gar ohne Antrag etc.  Um die Gebühr zu sparen, habe ich gleich auch die Garage beantragt. So muss ich nur einmal 50 EUR zahlen, denn beides läuft im freigestellten Verfahren. Da hat sich das Bauamt echt locker gezeigt, ich durfte alles einfach von Hand auf dem bisherigen Lageplan einzeichnen. Und schnell sind sie auch: Montag beraten, Dienstag beantragt, Samstag ist die „Erklärung der Gemeinde“ im Briefkasten!

Somit darf jetzt weiter gebaut werden. Es gibt in der „Erklärung“ allerdings einige interessante Passagen. So muss mit der Baubeginnanzeige ein Absteckprotokoll vorgelegt werden (fürs Haus oder wofür?). Dann heißt auch, das Regenwasser von der Garagenzufahrt darf nicht dem Kanal über die öffentlichen Flächen zugeführt werden – ok, darf halt nicht über die Straße fließen. Dann heißt es: „Das gesamte anfallende Regenwasser darf nicht über den Kanal abgeleitet werden. Es muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis… zu beantragen.“ Versteht das einer? Muss ein Teil (welcher?) nun immer versickert werden? Welche Flächen sind gemeint? Und dann noch mit Genehmigung? Oh jeee… Es gibt Klärungsbedarf.

[Update 12.07.2010] Die Absteckprotokolle werden jetzt wegen vielen Fehlern bei Bauten im Gansdahl II  generell vorab vom Bauamt angefordert. Bei einer Garage war’s der Behörde jedoch auch wieder nicht so wichtig. Mit dem Regenwasser war ein ganz falscher Textbaustein in der Erklärung. Es bleibt beim alten: Regenwasser einleiten.

Einfach auf dem Lageplan eingezeichnet
Einfach auf dem Lageplan eingezeichnet

Die letzten Baurechnungen

Langsam trudeln die letzten Rechnungen aus der Bauphase ein. Die Deutsche Telekom hat sich richtig viel Zeit gelassen mit der 350 EUR-Rechnung für den Telefon-Anschluss im Keller. Die Leitung war bereits im Oktober fertig. Auch die Rechnung vom Vermesser für die obligatorische Gebäudeeinmessung, die schon im November gemacht wurde, ließ auf sich bis März warten. Na gut, solange es nicht andersrum ist, soll es dem Bauherr recht sein!

Feineinmessung und Bewehrung der Kellersohle

Heute ging es auf der Baustelle richtig los. Punkt 9.00 Uhr kam der Vermesser und drei nette  HHB-Mitarbeiter waren auch schon da. Sorgfältig, mit vielen vielen Messungen wurde millimetergenau ein Schnurgerüst erstellt, der die Kellersohle absteckt. Genau nach diesen Fluchtlinien wurde von HHB ein Betonkasten aus Holz erstellt, der als Schalung dient.

Da sollte als erstes eine Schicht Perimeterdämmung reingelegt werden. Da gab’s schon fast ein Problem, da es von BASF Styrodur keine Dämmplatten der Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 035 in 10 cm Dicke überhaupt gibt. Geliefert wurden irrtümlicherweise Dämmplatten mit einem λ-Wert von 0,038, was WLG 040 entspricht. Somit ginge das gegen die Vertragsbestimmungen. Außerdem wurde im Wärmeschutznachweis mit einem λ-Wert von 0,035 gerechnet. Eine schnelle Lösung war gefunden. Wir lassen die gelieferten 0,038-Styrodur-Platten einbauen, als Ausgleich wird die Dämmung unter dem Estrich im KG verbessert. Der Wärmeschutznachweis muss natürlich neu gerechnet werden.

Auf die Dämmung kam eine Folie und darauf wurden aufwendig über 1500 kg Stahlgittermatten aufgebaut, die ab morgen den Beton zusammenhalten sollen. Der Fundamenterder ist nicht drin, da er hier wegen der starker Isolierung durch die Dämmplatten keine Wirkung hätte. Dennoch soll die Bewehrung an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden.

Feineinmessung und Schnurgerüst
Feineinmessung und Schnurgerüst
Bewehrung bereit zum Betonieren
Bewehrung bereit zum Betonieren

Der Bagger kann kommen

Endlich ist es soweit, nach Ostern kommt der Bagger. In den letzten zwei Wochen haben wir aber viel geschafft, damit das möglich wird. Erstens musste die Sache mit dem Grundstückkauf fertig werden, denn ohne Grundschuldeintragung gibts keine sog. Finanzierungssicherstellung von der Bank, in der sich die Bank für die Auszahlung des Kredits nur an die Baufirma verpflichtet. Und ohne diese Sicherstellung kann HHB Massivbau nach dem Vertrag nicht anfangen zu bauen. Der Grundstückkauf hing erstmal fast 2 Wochen im Finanzamt, dann fast 2 Wochen im Grundbuchamt. Nun haben wir die Papiere und wir sind Eigentümer. 🙂

Zweitens musste die Sache mit dem Baustrom geklärt werden. Dafür musste ich dann doch einen Elektriker suchen, der mir einen Baustromverteiler aufstellt. Gelbe Seiten waren hilfreich, jedoch musste ich eine Menge Elekroinstallateure anrufen, denn nicht jeder kennt sich mit Baustrom aus. Der Anschluss an eine nahe gelegene Kabelverteilersäule wurde von RWE gemacht. Ich und der Elektriker mussten vorab einen Antrag unterschreiben und bei evd einreichen. Es ist alles ziemlich wirr mit dem Baustromanschluss in Dormagen. Nach meinem Empfinden konnte evd einfach nicht korrekt erklären, dass ein Elektriker nicht nur dafür da ist, um den Antrag zu unterzeichnen, sondern auch bei der Inbetriebnahme des Baustromkastens dabei sein soll. Er soll auch Kabel mitbringen und dafür sorgen, dass der Baustromkasten ordnungsgemäß geerdet wird. Manche schlaue Elektriker wollen für die Miete des Kastens gleich über 100 EUR monatlich kassieren. Lasst euch darauf nicht ein, einen Baustromverteiler gibts in vielen Baugeräteverleihen schon für ca. 40-50 EUR pro Monat. Wie auch immer, der Baustromverteiler steht nun fertig und die Rechnungen vom Elektriker (fürs Aufstellen) und von RWE (für den Anschluss) kommen wohl beide noch

Am längsten haben wir nach der Genehmigungsplanung auf den Statiker gewartet. Dieser hatte sich für die Berechnungen gut Zeit genommen. Aber jetzt sind die überwältigende 115 Seiten starke Statik und die Wärmeschutzberechnung da. Unseren Energiepass habe ich auch schon in Kopie bekommen. Demnach beträgt der Jahresprimärenergiebedarf 54,9 kWh/m², was für ein Massivhaus ein ziemlich guter Wert sein soll. Somit erfüllt das Haus locker die Kriterien für den KfW-60-Standard. Dafür wären auch schon 60 kWh/m²a ausreichend.

Außerdem musste ich mit HHB einen Zusatzauftrag für eine WU-Kellesohle vereinbaren, damit der Keller wie geplant als eine „schwarz-weiße Wanne“ abgedichtet werden kann. Der Aufpreis von einer 18 cm „Standard-Kellersohle“ zu einer 25 cm WU-Kellersohle ist saftig, denn abgesehen von der Betonmenge und Qualität muss man wesentlich mehr Bewehrung (Stahl) in die Bodenplatte einarbeiten, damit diese keine oder nur sehr kleine Risse beim Trocknen bildet. So bleibt sie eben WU, d.h. wasserundurchlässig. Zu einer WU-Konstruktion gehört mehr als nur etwas mehr Stahl und guter C25/30 Beton. Es sind auch Spezialplanung und weitere Maßnahmen, z.B. Nachbehandlung erforderlich. Bei beton.org findet man ausführliche Merkblätter zur WU-Bauweise.

Damit der Bagger weiß, wo gebaggert werden soll, hat mein Vermesser die Baugrube grob mit Pfeilen abgesteckt. Er hat auch ein paar naheligenden Kanaldeckel als Höhenbezugspunkte markiert. So kann der Bagger kommen!

Das erste Häuschen ist schon da
Das erste Häuschen ist schon da
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken

Vermesser

Kaum aus dem Urlaub finde ich schon in meinen E-Mails den vorläufigen Lageplan von meinem Vermesser. Ich habe im Vorfeld einfach alle Vermesser aus der Umgebung angemailt (einfach im Internet nach „Vermessungsbüro Köln“ etc. gesucht) und nach einem Angebot gefragt. Natürlich muss man im Vorfeld wissen, was vom Vermesser gemacht werden soll, und am besten gleich einen festen Paketpreis einschl. aller Nebenkosten verlangen. Trotz einiger Meinungen, dass die Vermesser alle eh gleich teuer sind, haben die Angebote die entscheidenden Details aufgezeigt. Die Bandbreite der Angebote schwankte über 100%. Unglaublich!

Nun eins nach dem Anderen. Folgendes soll ein Vermesser bei einem Neubau normalerweise machen:

1. Ein Lageplan für den Baugesuch – Hierzu bestellt der Vermesser die Unterlagen vom Katasteramt, macht div. Aufnahmen auf dem Gelände, trägt verschiedene Rechte ein und überträgt später die Hauszeichnungen des Architekten in den Lageplan. Hier kann man viel Geld sparen, wenn das Bauamt hier auf einen sog. amtlichen Lageplan verzichten kann. Ein amtlicher Lageplan wird streng nach der Kostenordnung berechnet (je nach der Länge der Umrissgrenze, Form des Grundstücks und der Besonderheiten, die einzutragen sind). Ein nicht amtlicher Lageplan (ein sog. Lageplan nach HOAI) erfüllt denselben Zweck und ist für ca. die Hälfte des Geldes zu haben. Einfach beim Bauamt und bei der Baufirma (oder beim Architekten) nachfragen, ob es ok ist. Bei mir war das so.

2. Grobabsteckung – Der Vermesser markiert auf dem Grundstück, wo gebuddelt werden soll. Er setzt auch einen Höhenbezugspunkt für die Baugrube, damit vom Tiefbauunternehmen die Tiefe bestimmt werden kann. Bei dieser Leistung greift offenbar keine Kostenordnung und hier toben sich manche Vermesser aus. Es wird nach Arbeitsstunden gerechnet. Die Angebote schwanken von ein paar Hundert Euro bis etwa 2000 EUR. Also vergleichen!

3. Feinabsteckung – Wenn die Baugrube fertig ist, markiert der Vermesser centimetergenau, wo der Baukörper stehen soll. Nach dieser Markierung wird die Bodenplatte gegossen. Hier gilt offenbar dasselbe wie bei der Grobabsteckung und die Angebote schwanken gewaltig.

4. Gebäudeeinmessung – Wenn das Haus fertig ist, muss es für das Liegenschaftskataster eingemessen und dort eingetragen werden. Die Kosten hierfür sind geregelt und liegen (bei Herstellungskosten des Hauses bis 300.000 EUR) bei genau 750 EUR. Hier kann man wohl leider nichts mehr sparen.

Also am besten alle Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flurnummer, Größe, Grenzlänge) und zum geplanten Haus (Normalherstellungskosten) zusammentragen und ein paar Festpreisangebote von den öffentlich bestellten Vermessern anfordern.

Finanzierungszusage

Heute kam per Post die Finanzierungszusage der PSD Bank rein. Hurra! Es geht richtig los! Die Anzeichen dafür, dass die Bank OK sagt, gabs schon Ende letzter Woche. Da kamen schon die Beitrittserklärungen zur Genossenschaft rein. Es ist ja eine Genossenschaftsbank und wir mussten mit einer Mindesteinzahlung von je 25 EUR beitreten. Gestern kamen auch schon die Meldungen zur Kontoeröffnung. Und heute die definitive Zusage!

Es ist ziemlich viel Papierkram, was man durchlesen und unterschreiben muss in so einem Darlehensvertrag. Dann kommt noch eine „Zweckerklärung“ zur Grundschuld dazu. Und verständlich ist es auch nicht geschrieben. Die Zahlen stimmen jedoch: 4,34% auf 10 Jahre festgeschrieben (effektiv 4,43%, das ist sogar 0,1 Punkte weniger als wir im letzten Jahr bei der Beantragung noch hatten), 2% Tilgung, jährlich 5% Sondertilgung möglich, keine Bearbeitungsgebühren, 12 Monate ohne Bereitstellungszinsen. Was will man mehr?

Von unserem Finanzierungsberater haben wir nur leider nichts gehört. Dennoch danken wir ihm für die auf Anhieb gelungene Baufinanzierung zu Top-Konditionen! Und das obwohl einer von uns noch keine unbefristete Aufenhaltsgenemigung hat… Zum Vergleich: Der beste Zins bei Interhyp für unsere Finanzierungskonditionen liegt heute bei 4,41% (4,53% effektiv). Dabei ist der Zins heute und gestern schon wieder gesunken! Ich hätte nie gedacht, dass ein live Baufinanzierungsberater bessere Konditionen „zaubert“ als eine Internet-Vergleichsplattform.

Ab heute gehts also unwiderruflich los mit dem Projekt. Der Kaufvertrag fürs Grundstück ist schon durch einen befreundeten Notar vorbereitet. Die Grundschuldbestellung der Bank schicke ich gleich an ihn raus, damit er das auch noch gleich eintütet. Der Kaufvertrag muss jetzt mind. 2 Wochen liegen, damit er rechtskräftig unterzeichnet werden kann.

Das Vermessungsbüro habe ich auch schon ausgesucht und beauftragt. Er kann schon mal den Lageplan anfertigen. Das dauert ja auch 2-3 Wochen. Und der Lageplan wird für die Bauantragsunterlagen benötigt. Was man alles bei der Beauftragung eines Vermessers beachten muss, erzähle ich im Februar. Denn bis dahin sind wir erstmal Sonne tanken in der Karibik. 😛