Schlagwort-Archive: gewährleistungsversicherung

Reparatur am Kaminkopf

Bei der Frühjahrsreinigung hat der Schornsteinfeger angemerkt, dass der Kaminkopf mit dem Abströmrohr lose ist und bei starkem Wind herunterfallen kann. Er hat mir das auch gleich schriftlich geschickt und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Ich zeige den Mangel natürlich gleich per Fax meiner verehrten Baufirma HHB Massivbau GmbH an (ja, es gibt sie anscheinend noch). Und ich staune, als ich die Antwort bekomme. Denn diese hätten sie sich auch komplett sparen können. Abgesehen davon, dass sie es nicht schaffen, das Fax an meine richtige Nummer in Dormagen zu schicken, schieben sie jetzt die Schuld auf die „äußere Gewaltanwendung oder unachtsam ausgeführte Arbeiten vor Ort“. Ich soll mich an denjenigen wenden, „der den Schaden vor Ort verursacht hat“. Noch ein Beispiel dafür, wie HHB Ferndiagnosen bei Reklamationen vornimmt.

Gut. Ich bestelle einen örtlichen Dachdecker, der sich Sache anschaut und für 50 EUR schnell repariert. Das letzte Stück vom Kaminrohr war vorher mit irgendeinem Mörtel geklebt, der gar nicht mehr am Rohr haftete, mittlerweile schon halb abgebröckelt war und sich ansonsten mit einem Finger mühelos von der Muffe entfernen lies. Laut dem Dachdecker vermutlich zu trocken verarbeitet oder einfach nicht geeignet für die hohen Temperaturunterschiede im Kaminrohr. Von wegen Gewaltanwendung. Ich werde den Schaden jetzt wieder der Gewährleistungsversicherung anzeigen und ich bin gespannt, wie es diesmal aussieht.

Lockerer Mörtel am Abgasrohr des Kamins
Lockerer Mörtel am Abgasrohr des Kamins

So funktioniert’s mit der Gewährleistungsversicherung

Die regelmäßigen Leser erinnern sich an den defekten SH-Schalter, den ich im März 2010 habe austauschen lassen, als es bei uns regelmäßig dunkel wurde. Nachdem sich HHB für nicht zuständig erklärte, habe ich den Schaden an den Gewährleistungsbürgen, die R+V Versicherung gemeldet. Nachdem Papierkram eingereicht war und längere Telefonate geführt wurden, hat mir R+V erklärt, dass die Mangelursache nicht geklärt ist und ich im Zweifel nachweispflichtig wäre. Das heißt, ich sollte beweisen, dass der Schaden durch fehlerhafte Leistung von der Baufirma bzw. deren Subunternehmer entstanden ist.

Wie sich das praktisch darstellt, weiß ich nicht wirklich. Ein  rechtskräftiges Urteil wäre ein viel zu teurer Weg gewesen – dafür braucht man sicherlich nicht die Versicherung. Zumal die Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Die Position von R+V kam mir als Abwimmeln vor. Man denke sich dafür einen rein theoretischen Grund aus, warum der Schaden sonst eingetreten sein könnte (in unserem Fall war der Zählerwechsel angedichtet). Und der Geschädigte soll nachweisen, dass es eben nicht daran lag.

Schon war ich wieder beim Anwalt. Er hat mir sofort zu einer Klage gegen R+V geraten. Dann hat er sie doch noch mal angeschrieben. Und man staune, der Bürschaftsanspruch hat sich plötzlich als „schlüssig dargelegt“ erwiesen und R+V war zur Auszahlung (inkl. Anwaltskosten) bereit. Ende der Geschichte: nach über 9 Monaten ist unser Schaden erstattet und HHB klärt jetzt mit R+V, wer wem was schuldet. Und ich weiß jetzt, wie man mit der Versicherung besser umgeht. 😉

Die erste Reparatur: Vorsicherung

Seit ein paar Tagen schießt eine Phase der elektrischen 3-Phasen-Vorsicherung bei uns immer wieder raus, wenn man einen größeren Stromverbraucher wie Herd, Bügeleisen oder Microwelle anmacht und eine Zeitlang anlässt. Ein großes Glück, dass von der Stromabschaltung weder Heizung noch Kühlschrank betroffen waren. Irgendwann wußten wir, welche Geräte besser nicht in welche Steckdose gesteckt werden und welche Herdplatten nicht angemacht werden sollten.

Eigentlich darf die Vorsicherung niemals schalten, sie dient ja dazu, dass man den Stromzähler stromfrei legen kann. Wenn irgendwas im Haus nicht stimmt, fliegt ja normalerweise entweder der FI-Schalter oder der entsprechende LS-Schalter.

Ein klarer Fall für die Gewährleistung der Baufirma, dachte ich. Der Chef der Haustechnikfirma, die die Installation machte, sagte nur, dass er wegen einem Schalter keine 400 km fährt. Ok, er ist auch kein Vertragspartner von uns. Ich  muss es wohl bei HHB Massivbau GmbH reklamieren. Nur konnte ich an HHB keine Mangelanzeige mehr direkt zustellen, da ihr Fax anscheinend nicht mehr funktioniert. Deswegen ging die Anzeige mit Fristsetzung von 48 Stunden an den Anwalt von HHB: dafür muss er ja normalerweise empfangsberechtigt sein. Da kam auch nichts zurück, daher habe ich jetzt dringend einen örtlichen Elektriker geholt und habe ihn die Sache prüfen lassen. Die Vorsicherung ist getauscht worden, jetzt bleibt der Strom an. Die Rechnung des Elektrikers werde ich wohl über die Gewährleistungsversicherung klären müssen.

[Update 12.03.2010] Überraschenderweise hat sich der Anwalt von HHB Massivbau gemeldet und hat die Mangelanzeige zurückgewiesen. Die angeblichen Mängel waren bereits bei der Abnahme erkennbar bzw. auf Änderungen unsererseits zurückzuführen, heißt es. Ich verstehe das so, dass wir den Schalter, der in einem verplombten Kasten unter 400 Volt sitzt, kaputt gemacht haben. Soviel zum Thema Gewährleistung bei HHB. [/Update]

[Update 18.03.2010] Die Anwälte von HHB Massivbau GmbH lassen klarmachen: Die Beseitigung der berechtigten Mängel ist durch HHB nicht abgelehnt worden. HHB ist bereit, berechtigte Mängelanzeigen ordnungsgemäß zu bearbeiten. Einer von den neu angezeigten Mängeln (nicht winddichte Fenster mit Schräge) wurde tatsächlich nicht zurückgewiesen und soll durch den Fensterbauer geprüft werden. Der Anruf vom Fensterbauer kam aber leider erst heute, ein Termin war erst nach Ostern möglich. Der Austausch der Vorsicherung wurde jedoch offenbar nicht als berechtigter Mangel angesehen. Wie diese Ferndiagnose im Detail funktioniert, weiß ich nicht. [/Update]

Der defekte SH-Schalter ist draußen
Der defekte SH-Schalter ist draußen