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Baugenehmigung im Freistellungsverfahren

So schnell kanns gehen: am Montag habe ich den Antrag auf dem Bauamt abgegeben, Mittwoch waren sie schon fertig und am Freitag lag die Erklärung der Stadt Dormagen in meinem Briefkasten. Alles zusammen kostet 50 EUR Gebühren. Und: Wir dürfen bauen!

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Architektin Frau Stark, die von HHB-Massivbau engagiert wurde. Sie hatte Genehmigungsplanung durchgeführt, die Abstimmungen mit dem Vermesser wegen Lageplan erledigt und alle Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt. Wir mussten nur noch unterschreiben.

So schnell gehts beim Amt natürlich nur, wenn es einen B-Plan gibt und die Gemeinde (zur eigenen Entlastung) das sog. Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW anbietet. Das Bauamt schaut nur grob über die Unterlagen und macht eine Erklärung, dass ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Man bekommt das grüne Bauschild und nach einer Baubeginnanzeige (ans Bauamt und an die Nachbarn) darf man loslegen. Es gibt keine weiteren Prüfungen oder Abnahmen seitens des Bauamtes. Natürlich müssen der Bauherr und der Bauunternehmer dann die Bauordnung und den Bebauungsplan einhalten. Es muss auch ein externer Sachverständiger die Baustelle stichprobenweise kontrollieren.

Das Grundstück und die Steuer ist bezahlt. Beim Grundbuchamt dauert es noch 1-2 Wochen, bis das Grundstück überschrieben ist. Das ist laut meinem Notar jedoch auch kein Hindernis, um jetzt schon bauen zu dürfen.

Die „Baugenehmigung“ und das Bauschild ist schon auf dem Postweg zu HHB-Massivbau, ab da läuft die Bauzeit. Am Montag mache ich auf dem Bauamt schon mal eine Erklärung zum Baubeginn. Bei der Grundwasser- und Kellerabdichtungsproblematik sind wir auch schon einen großen Schritt vorangekommen. Ich werde berichten!

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.

Erste Planung, erste Fragen

Diese Woche habe ich mich mit dem Bauleiter und der Architektin getroffen. Wir haben sowas wie eine Projektdurchsprache (PDS) gemacht. Ich danke beiden dafür, dass sie sich richtig viel Zeit genommen haben, denn wir saßen über 5 Studen über den Plänen und haben viele offene Fragen aufgedeckt. Die Architektin hat ein Protokoll erstellt und  jetzt sind wir alle dran, die jeweiligen TODOs abzuarbeiten.

So musste ich z.B. folgende Fragen klären:

1. Wird eine Hausnummer für den Bauantrag benötigt? Geklärt: Laut Bauamt Dormagen wird keine Hausnummer benötigt, diese wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens vom Bauamt zugeteilt.

2. Der Vermesser hat ein paar kleine Widersprüche bei der Lage der Kanalstutzen entdeckt. Geklärt: Laut Vermesser nicht weiter schlimm, da nur ca. 20-30 cm Abweichung von den Plänen. Man soll diese jedoch dem ausführenden Tiefbauunternehmen anzeigen, welches den Kanalanschluss macht.

3. Wo können die Anschlüsse für Wasser und Strom gelegt werden und wie verläuft die Zuleitung. Geklärt: Laut evd Dormagen können die Anschlüsse wie geplant in die Ecke des Heizraumes gelegt werden. Die Anschlussleitung verläuft auf dem direkten Wege zur Straße. Es wird keine Mehrsparteneinführung gelegt, sondern zwei Einzelbohrungen durch die Kellerwand, die evd beim Anschließen selbst erstellt. Die Kellerlichtschächte sollen mind. 1 m weg von der Anschlussstelle liegen. Genauso soll der Solekreislauf der Erdwärmepumpe mind. 1 m weg von der Wasserleitung liegen (Erfrierungsgefahr).

4. Welche Abstände zu den Nachbargrundstücken soll man bei Erdwärmebohrungen einhalten. Geklärt: Laut Umweltbehörde Neuss gibt es keine amtlichen Vorgaben für die einzuhaltenden Abstände der Bohrungen zu Nachbargrundstücken etc. Als Empfehlung gilt 3 m bei Bohrungen über 50 m oder 2,5 m bei Bohrungen bis 50 m. Einen Abstand zur Straße und zum Baukörper von 2 m halten sie auch für unbedenklich. Ich habe die Stadt Dormagen (als Eigentümerin aller umliegenden Grundstücke) um eine formelle Genehmigung für solche Abstände zur Straße (2m) und zum Nachbargrund (3m) gefragt. Per E-Mail wurde mir diese Genehmigung schon erteilt, der Brief kommt noch.

Für ein paar gestalterische Fragen stehen die Antworten noch aus. Dafür brauche ich erst Kostenschätzungen von HHB-Massivbau. Das klären wir nächste Woche auch noch. Eine Frage bereitet mir im Moment noch Sorgen: Wie platziere ich die Kellerfenster, dass sie uns später nicht daran hindern, eine Garage anzubauen.

Ich muss auch noch schnell eine Elektrofima für den Baustromanschluss finden. Parallel sind wir auch fleißig dran, eine passende Badausstattung und einen Kaminofen auszusuchen. Darüber erzähle ich aber ein anderes Mal.

Schon ist die erste Gebührenrechnung der Stadt Dormagen angekommen. Für irgendeine Erklärung fürs Grundbuch haben sie mir 26 EUR berechnet. Ok, aber wenn es nicht zu oft kommt. 🙂 Die Genehmigungserklärung für den Kaufvertrag soll der Bürgermeister nächste Woche unterzeichnen. Dann geht das mit dem Grundstück auch weiter. Hier schon mal ein paar Bilder von (bald) unserem schönen Bauland in Delhoven.

In dieser Straße bauen wir bald
In der Von-Witzleben-Straße fangen wir bald an zu bauen
Noch nicht übertragen, aber schon mit unserem Baufirmenschild
Noch nicht uns, aber schon mit unserem Baufirmenschild