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Rauchmelderpflicht – Das ist zu beachten

Rauchmelder sind eine wichtige Sicherheitseinrichtung für bewohnte Häuser und Räume. Viele Ursachen können zu einem Brand führen. Es ist erwiesen, dass Menschen für gewöhnlich Rauch im Schlaf nicht oder zu spät wahrnehmen. Die Rauchvergiftung mit einhergehender Bewusstlosigkeit kann somit schon einsetzen, bevor das Feuer selbst die schlafenden Bewohner direkt gefährdet.

Auf der Basis der Festlegungen zur Rauchmelderpflicht in der EU gilt der Einbau von Rauchmeldern inzwischen in allen deutschen Bundesländern. Dennoch sind bei Hauseigentümern und Mietern viele Fragen zum Rauchmelder und zur Rauchmelderpflicht offen. Die folgenden Ausführungen sollen zu einigen Fragen mehr Klarheit schaffen.

1. Wer hat die Pflicht zum Einbau und zur Wartung von Rauchmeldern?

Grundsätzlich ist der Haus-/Wohnungseigentümer oder Bauherr zum Kauf und zur Installation der Rauchmelder verpflichtet. Eine bindende Verpflichtung für Rauchmelder gibt es inzwischen für alle Bundesländer in Deutschland für alle Neubauten. Bei Neubauten ist der Bauherr verantwortlich. Für die Nachrüstung in Bestandsbauten gelten in den Ländern unterschiedliche Fristen für die Installation von Rauchmeldern.

Fristen der Bundesländer zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bei bereits bestehenden Häusern

Baden-Württemberg: 31.12.2014
Bayern: 31.12.2017
Berlin: 31.12.2020
Brandenburg: 31.12.2020
Bremen: 31.12.2015
Hamburg: 31.12.2010
Hessen: 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern: 31.12.2009
Niedersachsen: 31.12.2015
Nordrhein-Westfalen: 31.12.2016
Rheinland-Pfalz: 11.07.2012
Saarland: 31.12.2016
Sachsen: keine Regelung
Sachsen-Anhalt: 31.12.2015
Schleswig Holstein: 31.12.2010
Thüringen: 31.12.2018

Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob Mieter in Bestandsbauten den Einbau von Rauchmeldern vom Eigentümer fordern können. Bei der Nachrüstung seitens des Vermieters wird es sich jedoch immer um eine Modernisierungsmaßnahme handeln, die er kostenpflichtig auf die Mieter umlegen kann.

Mieter können jedoch für die Wohnungen auch selbst Rauchmelder kaufen und sie installieren, bzw. installieren lassen. Bei der Rauchmelder-Installation durch den Eigentümer/Vermieter muss dieser den Nachweis der Funktionstüchtigkeit der Geräte belegen, ebenfalls die Wartung übernehmen. Für den Nachweis gelten die Sichtkontrolle oder Funkkontrolle/Fernkontrolle. Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder liegt – je nach Bundesland – bei den Eigentümern oder den Bewohnern/Mietern.

Nicht zum Einbau von Rauchmeldern verpflichtet sind Gewerbebetriebe, Praxen, Bürogebäude, Büroräume und weitere Betriebseinrichtungen. Da hier die eigentliche Aufgabe der Geräte, schlafende Personen zu warnen, entfällt. Hier greifen ausschließlich die Vorschriften der Brandschutzverordnungen für die jeweiligen gewerblichen genutzten Immobilien.

2. Welche Arten von Rauchmeldern gibt es?

Rauchmelder unterscheiden sich durch drei verschiedene Funktionsweisen:

  • foto-optische Rauchwarnmelder
  • Rauchmelder mit Ionisations-Technik
  • thermo-optische Rauchwarnmelder
  • Wärmemelder

Als übliche Kaufempfehlung darf immer der foto-optische Rauchmelder gelten. Diese Betriebsweise ist so massiv auf dem Markt vertreten, dass viele Kunden sie für die einzige Funktionsweise halten.

Der Rauchmelder funktioniert auf Basis einer Diode, die einen Infrarotstrahl abgibt und einem Sensor. Bei Rauchentwicklung wird der Infrarotstrahl gebrochen und trifft auf den Sensor, wobei der Alarm im Gerät ausgelöst wird. Geradezu vergessenswert sind die Melder mit Ionisations-Technik, da hier ein radioaktives Element zwischen zwei Metallplatten eingebettet ist. Hier wird Strom erzeugt. Der Stromfluss verringert sich bei Rauchentwicklung durch die teilweise Bindung der Ionenverbindungen an den Rauch, und der Alarm wird ausgelöst.

Die Entsorgung dieser Rauchmelder, insbesondere nach einem Brandfall mit Zerstörung der Rauchmelder, ist sehr problematisch, weshalb in der Praxis diese Technik kaum eine Rolle spielt. Die thermo-optischen Geräte sind eine Kombination aus Wärmemelder und foto-optischem Rauchmelder. Diese Melder reagieren auch, wenn in der Umgebung die Temperatur einen maximalen Wert übersteigt. Die Technik wird seltener angeboten, ist aber auch unter gut bewerteten Modellen bei den Tests zu finden. Für die Küche, das Bad, die heimische Sauna eignet sich der reine Thermomelder/Wärmemelder. In diesen Räumen kann wegen des Wasserdampfs kein Rauchmelder installiert werden. Die Thermomelder alarmieren, wenn die Temperatur in einem solchen Raum etwa über 50 Grad oder 60 Grad ansteigt. Für andere Räume sind diese Warngeräte nicht geeignet.

Unabhängig von diesen grundlegenden Funktionsweisen gibt es noch Funktionsvarianten wie

  • Funk-Rauchmelder und
  • Rauchmelder mit Warneinrichtung für Hörgeschädigte.

Funk-Rauchmelder verfügen noch über ein spezielles Funk-Modul und bieten die Möglichkeit beim nachträglichen Einbau die verschiedenen Geräte miteinander per Funk zu vernetzen. Dabei werden verschiedene Rauchmelder miteinander verkoppelt, so dass der Alarmton auch in weiter entfernten Räumen empfangen werden kann. Sinnvoll ist die Vernetzung u.a. zwischen dem Schlafzimmer der Eltern und dem Kinderzimmer oder von Räumen im Unter- oder Dachgeschoss des Einfamilienhauses mit Räumen des Wohnbereichs. Viele Senioren haben Hörprobleme, aber es gibt auch zahlreiche jüngere hörgeschädigte Menschen. Hier gibt es zum Rauchmelder spezielle Vibrationspads, die auf den Warnton des Rauchmelders reagieren. Sie müssen allerdings am Bett angebracht werden, und zwar im kopfnahen Bereich. Zusätzlich zum Warnton können auch Blitzleuchten eingesetzt werden, die so installiert werden müssen, dass hörgeschädigte Menschen durch den Lichtblitz geweckt werden.

3. Was ist beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten?

In erster Linie sollte die Aufmerksamkeit beim Kauf von Rauchmeldern der Qualität gelten. Die CE-Kennzeichnung ist generell vorgeschrieben. Sie zeigt allerdings nur die Prüfung nach EN 14604 nach den Vorschriften im Raum der EU an. Darüber hinaus gibt es aber Qualitätsunterschiede. Bei einigen Modellen kommt es auffallend häufig zum Fehlalarm. Verständlich, dass nach einigen nervigen Fehlalarmen das Gerät meist einfach abgeschaltet wird. In dem Fall ist jedoch die wichtige Schutzfunktion bei einem Brand nicht mehr gegeben. Auch Rauchmelder, die in zu kurzen Intervallen blinken, werden von den Bewohnern als störend empfunden und oft einfach abgeschaltet. Sehr aussagekräftig für die Qualität ist das deutsche Q-Siegel. Hier werden die Rauchmelder auch auf die Reduzierung von Fehlalarmen, besondere Stabilität und eine fest installierte 10-Jahres-Batterie geprüft. Auch die höhere Langlebigkeit wird dabei einer Prüfung unterzogen. 10 Jahre beträgt die übliche Lebensdauer von Rauchmeldern eines guten Standards. Für das Eigenheim mit mehreren Etagen, große Lofts, Maisonette-Wohnungen und für Familien mit Kinderzimmern sind Funk-Rauchmelder eine sehr gute Lösung. Die Anschaffung ist teurer, bietet aber für die genannten Wohnobjekte erheblich mehr Sicherheit.

Sichere Güte- und Kaufempfehlungen bieten unabhängige Testberichte wie zum Beispiel von der Stiftung Warentest. Dabei schneiden sowohl sehr günstige Geräte wie auch Rauchmelder im höheren Preissegment mit „sehr gut“ ab. Der günstigste Rauchmelder mit der Note „sehr gut“ bei Stiftung Warentest kostet beispielsweise nur 7,99 Euro, der teuerste Rauchmelder mit einem „sehr gut“ 73,50 Euro. Das spiegelt in etwa auch die Preisspanne für die Anschaffung von Rauchmeldern.

4. Wo und wie sollen Rauchmelder eingebaut werden?

Unbedingt sollten in allen Wohnräumen, im Kinderzimmer, im Gästezimmer und über dem oberen Treppenabschluss Rauchmelder installiert werden. Im Einfamilienhaus sollte auch im Dachgeschoss ein Rauchmelder vorhanden sein, selbst wenn das Dachgeschoss nur als Speicher genutzt wird. Die Rauchmelder im Keller und im Heizungsraum machen eigentlich nur Sinn bei einer Vernetzung. In Küche und Bad können Wärmemelder installiert werden.

Für die verschiedenen Modelle gibt es unterschiedliche Montageweisen. Faktisch an jeder Decke möglich ist die Befestigung mit Schrauben. Die werkzeugfreie schnelle Montage durch Verkleben erfordert eine zu 100 % glatte und saubere Fläche, damit der Rauchmelder dauerhaft hält.

5. Was ist für die Wartung der Rauchmelder zu beachten?

Alle Rauchmelder müssen auch regelmäßig und fachgerecht gewartet werden. In den Bundesländern ist es unterschiedlich geregelt, ob die Wartung eine Verpflichtung des Eigentümers oder des Mieters ist. Kritische Stimmen warnen allerdings davor, die Wartung in Mehrfamilienhäusern, großen Miethäusern, auf die Mieter zu übertragen. Kontrollierbarer ist in solchen Wohngebäuden die Wartung in der Hand des Eigentümers durch einen Wartungsdienst, der jährlich einmal dieser Aufgabe nachkommt und die Wartungsarbeiten gesammelt dokumentiert. Rauchmelder im Einfamilienhaus oder in der Mietwohnung, die von den Mietern installiert wurden, müssen vom Eigentümer vom Haus oder dem Mieter gewartet werden.

Die Wartung ist immer von einem Fachmann mit nachgewiesener Qualifikation durchzuführen. Bei der Wartung, die einmal während jeweils 12 Monaten vorgeschrieben ist, werden die Warnfunktionen gründlich überprüft und anschließend dokumentiert. Bei der Jahresinspektion der Rauchmelder fallen pro Gerät Kosten von etwa 4 Euro bis 8 Euro an. Vermieter können diese Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Autor: Mark Schatz, Gründer von obrero.de

Mark Schatz, Autor dieses Artikels und Gründer des Testportals obrero.de befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Hand- und Heimwerken und den dafür am Markt angebotenen Produkten. Auch verschiedene Rauchmelder wurden von ihm und seinem vierköpfigen Team kürzlich unter die Lupe genommen.