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Freie Schornsteinfegerwahl?

Einige erinnern sich noch an den kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid, der das Ende des Monopols der örtlichen Schornsteinfeger einläuten sollte. Darin steht bei mir, dass unser Schornstein zweimal im Jahr (Marz-April und Oktober-November) geputzt werden soll und ich mich selbst um die rechtzeitige Beauftragung eines Schornsteinfegers bemühen soll. Ich bin mit unserem Bezirksschornsteinfeger voll zufrieden. Bisher hat er sich auch bei der Terminauswahl sehr flexibel gezeigt. Überhaupt kein Grund zu meckern. Ich glaube auch nicht daran, dass jemand sonst für viel weniger als 25 EUR aufs Dach steigen möchte.

Dennoch habe ich mich im Internet nach Alternativen umgeschaut. Die Webseite schornsteinfeger-vergleichen.de spuckt für Dormagen ein paar Namen und Adressen aus. Unklar bleibt, was diese Leute machen und wie man sie kontaktieren kann. Auch bei freie-schornsteinfeger-wahl.de findet man kaum Gesuche und noch weniger Angebote. Die etwas spartanisch gestaltete Suche auf kehrzeit.de ergab den nächsten Schornsteinfeger, der nicht Bezirksschornsteinfeger ist, in knapp 50 km Entfernung. Auch auf schornsteinfegerindex.de [Seite mittlerweile offline] ist es noch sehr rar gesäht.

Also: Wo bleibt der lang ersehnte Wettbewerb?

Hä? Feuerstättenbescheid?

Heute erreicht mich ein sog. Feuerstättenbescheid – der Höhepunkt vom bürokratischen Irrsinn. Nach zwei Jahren „einfacher“ Schornsteinreinigung durch den Schornsteinfeger zweimal im Jahr, werde ich nun vom selbigen auch schriftlich aufgeklärt, dass ich genau das tun muss. Darüber hinaus ist anscheinend auch eine „Beratung der Betreiber von Festbrennstoffanlagen“ bis Ende 2014 fällig, was auch immer das sein soll. Witzig ist auch, dass diesem Bescheid gleich eine Rechnung über ca. 12 EUR beilag – für den Bescheid eben. Gut, dass wenigstens das Finanzamt für die Ausstellung der Steuerbescheide keine Gebühren erhebt (und diese dann auch noch mit der Mehrwertsteuer aufwertet). 🙂