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Rorax gegen Verstopfung im Abfluss

Da das regelmäßige Auseinanderlegen und Reinigen des Abflusses unserer bodengleichen Dusche alle 3-4 Monate nur wenig Spaß macht, habe ich ein Reinigungsgel von Rorax ausprobiert. Nach zweifacher Anwendung gemäß Anleitung ist jedoch keinerlei Besserung eingetreten. Am nächsten Tag habe ich dann wieder manuell gereinigt. Dabei gibt’s im Abfluss nicht mal sehr viele Haare, eher nur Fuseldreck. Schade!

Fazit: Rorax hilft bei uns nicht gegen Verstopfung
Fazit: Rorax hilft bei uns nicht gegen Verstopfung

Waschmaschine im Keller

Am Anfang haben wir geplant, die Waschmaschine im HWR aufzustellen. Dafür wurden da auch die Anschlüsse gelegt. Kurz vor dem Umzug haben wir uns dann entschieden, die WaMa gleich im Keller abzustellen. Einen Kaltwasseranschluss gibt’s da schon. Die Abwasserleitung liegt jedoch min. 1,50 m über dem Boden. Und so hoch kann die Waschmaschine aus eigener Kraft nicht pumpen. Es gibt verschiedene Lösungen, wie man das Abwasser aus dem Keller rausbekommt. Man kann die Waschmaschine auf ein Podest stellen. Oder man installiert eine Hebeanlage. Wir haben uns für die letztere Variante entschieden und schon eine passende Pumpe besorgt. Bis diese angeschlossen ist (und das soll fachmännisch gemacht werden, denn die Hebeanlage entwickelt einen relativ hohen Druck in der Leitung), behelfen wir uns beim Waschen mit einem zwischengeschalteten Wasserbehälter. Man muss nur rechtzeitig mit dem Eimer das Wasser wegtragen. So wissen wir jetzt, dass die Waschmaschine pro Waschgang ca. 40-50 Liter Wasser verbraucht.

Eine Notlösung für Waschmaschine im Keller
Eine Notlösung für die Waschmaschine im Keller

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.