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Schmutzwassergebühren und Bagatellgrenze

Unser Dormagener Steueramt hat die Gebührenzahler mit Gartenwasserzähler regelrecht mit der Nase auf das neue Urteil des OVG NRW vom 3. Dezember 2012 Az. 9 A 2646/11 gestoßen, als das Amt die korrigierten Bescheide für die Schmutzwasssergebühr 2013 verschickt hat. Ein mutiger Bürger hat in einer anderen nordrhein-westphälischen Stadt erreicht, dass das Oberverwaltungsgericht die sog. Bagatellgrenze in der Gebührensatzung für ungültig erklärt, da sie unter anderem gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt. Auch die Dormagener Satzung enthält diese Bagatellgrenze in Höhe von 15 m³ pro Jahr, die bei der Berechnung des „zurückgehaltenen Wassers“ unberücksichtigt bleiben. De facto werden durch diese Bagatellgrenze von fast jedem Gebührenzahler mit einem Gartenwasserzähler ca. 30 EUR pro Jahr der Stadt geschenkt.

Für 2013 hat das Steueramt die Bremse gezogen und im aktuellen Gebührenbescheid die 15 m³ wieder abgezogen. Interessanterweise wollte das Amt aber selbst auf Antrag die Bescheide von 2010 bis 2012 nicht zurücknehmen und korrigieren. Die Klagefrist gegen die Bescheide sei abgelaufen, so die einzige Begründung der Behörde. Die Rücknahme der rechtswidrigen Bescheide steht in der Tat im Ermessen der Behörde. Gagegen zu klagen ist vermutlich ziemlich aussichtslos. Aber das Steueramt soll noch irgendwann die auf den tatsächlichen Wasserverbrauch korrigierten Schmutzwasserbescheide für 2011 und 2012 schicken. Dann könnte man gegen diese mit guten Erfolgsaussichten klagen. An dieser Stelle gibt’s natürlich keine Rechtsberatung! 🙂

Wasser für den Garten

Da wir vor allem für die Rasenbewässerung (min. 2000 Liter pro Bewässerung), aber auch für die Hecke (ca. 400 Liter pro Bewässerung) im Sommer – und vor allem im ersten Jahr – ziemlich viel Wasser benötigen, habe ich mich natürlich gefragt, wie man günstiger ans Wasser kommt.

Es gibt eine Möglichkeit, eine Regenwassertonne zu nutzen. Dafür muss man erstmal jedoch eine riesige Wassertonne eingraben lassen (Komplettpreis für einen 4000 l Tank ab 1700 EUR zzgl. Lieferung, Einbau und Anschluss, also alles zusammen wohl nicht unter 3000 EUR) und dann braucht man auch noch Strom für die Pumpe, um das Wasser aus dem Tank wieder rauszuholen. Natürlich muss es regelmäßig regnen, damit man das Wasser überhaupt im Tank hat.

Oder man lässt sich einen Brunnen bohren. Kosten ab 500 EUR plus eine starke Pumpe. Dafür braucht man jedoch eine Genehmigung der Wasserbehörde. Ich weiß noch nicht, ob man bei uns in der Wasserschutzzone IIIb eine solche überhaupt bekommen kann, und mit welchen Auflagen. Auch die Pumpe soll ziemlich stark sein, denn Grundwasser liegt bei uns ja mit ca. 6-7 Meter noch ziemlich tief.

Also gießen wir erstmal aus der Wasserleitung weiter. Mit 1,61 EUR/m³ ist das noch relativ günstig. Damit wir aber mit dem Gartenwasser nicht auch noch unsere Abwassergebühren (1,77 EUR/m³) in die Höhe treiben lassen, habe ich mir gemäß Dormagener Abwassergebührensatzung bei eBay für ca. 20 EUR einen geeichten Gartenwasserzähler geholt und an der Außenzapfstelle angeschraubt.  Somit gilt das Wasser, was durch diesen Zähler fließt als „zurückgehalten“ und soll nicht auch als Abwasser bezahlt werden. Positiver Nebeneffekt: Man sieht am Zähler, wie viel Wasser beim Beregnen grade entnommen wurde. Eine Mitteilung ans Steueramt Dormagen, den Zähler verplombt zusammen mit den TBD und fertig. Jetzt muss ich nur Ende des Jahres auch diesen Zählerstand mitteilen. Einen Haken gibt’s natürlich: Laut der Gebührensatzung bleiben die ersten 15 m³ (bis 2010: 20 m³) des zurückgehaltenen Wassers im Jahr nicht berücksichtigt. Ungerecht, aber damit kann ich leben.

Geeichter Kaltwasserzähler an der Außenzapfstelle
Geeichter Kaltwasserzähler an der Außenzapfstelle
Der Gartenwasserzähler wurde verplombt
Der Gartenwasserzähler wurde verplombt