Archiv der Kategorie: Vor Baubeginn

Unterschiedliche Wege der Baufinanzierung

Die Anschaffung der eigenen Immobilie ist für viele Menschen ein Lebensziel. Das eigene Haus oder eine wunderschöne Eigentumswohnung ist für viele kein entfernter Traum mehr. Mittlerweile gibt es unterschiedliche Finanzierungsmethoden, die dafür sorgen, dass sich viele Menschen ein Eigenheim leisten können.

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Trautes Heim, Glück allein

Das eigene Zuhause ist für viele ein Rückzugsort. Nach einem anstrengenden Alltag möchte man in die eigenen vier Wände zurückkehren und diese in vollen Zügen genießen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass wir glücklich sind. Dies geschieht meistens, wenn wir keinen Ärger mit dem Vermieter, störenden Nachbarn oder den hohen Mietpreisen haben. Viele Mieter stellen sich immer wieder die Frage, warum sie jahrelang Monat für Monat ihr Geld in ein Haus oder in eine Wohnung investieren, die am Ende doch nicht ihnen gehört. Auch können nie Umbaumaßnahmen ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, ja sogar die Wandfarbe muss teilweise mit dem Vermieter oder der Wohnungsgesellschaft abgesprochen werden. Kein Wunder, dass der Wunsch nach dem perfekten Eigenheim so existenziell ist. Früher war dies nur ein Privileg der Reichen, durch Baufinanzierungen können sich aber immer mehr Menschen ein eigenes Haus oder eine Wohnung leisten.

Nach der Immobiliensuche, die je nach Stadt manchmal schon recht anstrengend sein kann, geht es schließlich um die Frage der Sicherheit. Wichtig ist, dass man den Verkäufer und den Makler nun von sich überzeugen kann. Daher sollte man sich vorher schon absichern und z. B. eine Finanzierungszusage von der Bank geben lassen.

Vorher sollte man sicherstellen, welche Art von Finanzierung für einen sicher und am besten ist.

Bei einer privaten Baufinanzierung ist es wichtig und Voraussetzung, dass das Haus oder die Wohnung selbst genutzt wird und nicht gewerblich vermietet wird.

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Kreditinstitut oder doch Kryptowährung?

Es gibt unterschiedliche Wege, wie man eine Immobilie finanzieren kann. Wichtig ist vor allem, dass man sich nicht nur bei der eigenen Hausbank die Konditionen einholt, sondern gleichzeitig auch noch bei anderen Banken parallel anfragt. Die wohl bekannteste Baufinanzierungsart ist das Tilgungsdarlehen. Hier zahlt der Kreditnehmer in regelmäßigen Raten das Darlehen ab. Aber es gibt selbstverständlich auch noch weitere Kreditformen wie Forward-Finanzierungen, zinsvariable Darlehen oder die Kombikredite. Nur wenige Anbieter außerhalb der Bank würden einer Vollfinanzierung zustimmen. Daher sind sehr viele Menschen von diesem Kreditmodell abhängig.

Viele Menschen möchten sich nicht mehr abhängig von Kreditinstituten oder Banken machen und ihr Geld dort anlegen. Daher tendieren sie dazu, ihr Kapital in Kryptowährungen anzulegen. Wer beispielsweise mit dem Bitcoin nebenbei Geld verdient, kann den Gewinn in das eigene Haus oder in die Finanzierung stecken. Der Bitcoin Code verspricht sehr hohe Renditen. Mittlerweile lassen sich sogar schon Immobilienkäufe mit Kryptowährungen realisieren. Die meisten Menschen sehen die Kryptowährung als neue Generation des Bezahlens an. Sobald immer mehr Bauherren und Bauherrinnen erkannt haben, welche spannenden Möglichkeiten es gibt, sein Kapital sinnvoll anzulegen, je mehr wird auch die Kryptowährung als Baufinanzierung in den Fokus treten.

Wohneigentum sind nicht nur die eigenen vier Wände, es ist eine Geldanlage, eine Altersvorsorge und die eigene Unabhängigkeit. Wichtig ist daher, dass je mehr Eigenkapital mitgebracht wird, desto solider ist die langfristige Baufinanzierung.

Bauwasser in Dormagen

Das Bauwasser ist in Dormagen ganz gut und einfach geregelt. Im Neubaugebiet gibt’s schon Hydranten an bestimmten Straßenecken. Um das Wasser zu zapfen, kann man bei evd gegen Hinterlegung von 250 EUR Kaution jederzeit ganz schnell ein Standrohr mieten. Die Bauarbeiter von HHB Massivbau schließen das Standrohr jeden Tag am Hydranten an und bauen es abends wieder ab. Vom Standrohr bis zum Haus zieht man entweder einen Schlauch oder man transportiert das Wasser in Tonnen und Eimern, je nachdem wie viel man grade braucht. Die Miete fürs Standrohr beträgt zur Zeit  82 cent/Tag. Darüber hinaus zahlt man 1,61 EUR pro m³ Verbrauch. Unser Rohbau hat lediglich 4 m³ Wasser benötigt. Rechnungsbetrag erstmal ca. 50 EUR. Für die Baupausen kann man das Rohr übrigens zurückgeben, um eine Kleinigkeit zu sparen.

Ein Standrohr steckt im Hydranten
Ein Standrohr steckt im Hydranten

Der Bagger kann kommen

Endlich ist es soweit, nach Ostern kommt der Bagger. In den letzten zwei Wochen haben wir aber viel geschafft, damit das möglich wird. Erstens musste die Sache mit dem Grundstückkauf fertig werden, denn ohne Grundschuldeintragung gibts keine sog. Finanzierungssicherstellung von der Bank, in der sich die Bank für die Auszahlung des Kredits nur an die Baufirma verpflichtet. Und ohne diese Sicherstellung kann HHB Massivbau nach dem Vertrag nicht anfangen zu bauen. Der Grundstückkauf hing erstmal fast 2 Wochen im Finanzamt, dann fast 2 Wochen im Grundbuchamt. Nun haben wir die Papiere und wir sind Eigentümer. 🙂

Zweitens musste die Sache mit dem Baustrom geklärt werden. Dafür musste ich dann doch einen Elektriker suchen, der mir einen Baustromverteiler aufstellt. Gelbe Seiten waren hilfreich, jedoch musste ich eine Menge Elekroinstallateure anrufen, denn nicht jeder kennt sich mit Baustrom aus. Der Anschluss an eine nahe gelegene Kabelverteilersäule wurde von RWE gemacht. Ich und der Elektriker mussten vorab einen Antrag unterschreiben und bei evd einreichen. Es ist alles ziemlich wirr mit dem Baustromanschluss in Dormagen. Nach meinem Empfinden konnte evd einfach nicht korrekt erklären, dass ein Elektriker nicht nur dafür da ist, um den Antrag zu unterzeichnen, sondern auch bei der Inbetriebnahme des Baustromkastens dabei sein soll. Er soll auch Kabel mitbringen und dafür sorgen, dass der Baustromkasten ordnungsgemäß geerdet wird. Manche schlaue Elektriker wollen für die Miete des Kastens gleich über 100 EUR monatlich kassieren. Lasst euch darauf nicht ein, einen Baustromverteiler gibts in vielen Baugeräteverleihen schon für ca. 40-50 EUR pro Monat. Wie auch immer, der Baustromverteiler steht nun fertig und die Rechnungen vom Elektriker (fürs Aufstellen) und von RWE (für den Anschluss) kommen wohl beide noch

Am längsten haben wir nach der Genehmigungsplanung auf den Statiker gewartet. Dieser hatte sich für die Berechnungen gut Zeit genommen. Aber jetzt sind die überwältigende 115 Seiten starke Statik und die Wärmeschutzberechnung da. Unseren Energiepass habe ich auch schon in Kopie bekommen. Demnach beträgt der Jahresprimärenergiebedarf 54,9 kWh/m², was für ein Massivhaus ein ziemlich guter Wert sein soll. Somit erfüllt das Haus locker die Kriterien für den KfW-60-Standard. Dafür wären auch schon 60 kWh/m²a ausreichend.

Außerdem musste ich mit HHB einen Zusatzauftrag für eine WU-Kellesohle vereinbaren, damit der Keller wie geplant als eine „schwarz-weiße Wanne“ abgedichtet werden kann. Der Aufpreis von einer 18 cm „Standard-Kellersohle“ zu einer 25 cm WU-Kellersohle ist saftig, denn abgesehen von der Betonmenge und Qualität muss man wesentlich mehr Bewehrung (Stahl) in die Bodenplatte einarbeiten, damit diese keine oder nur sehr kleine Risse beim Trocknen bildet. So bleibt sie eben WU, d.h. wasserundurchlässig. Zu einer WU-Konstruktion gehört mehr als nur etwas mehr Stahl und guter C25/30 Beton. Es sind auch Spezialplanung und weitere Maßnahmen, z.B. Nachbehandlung erforderlich. Bei beton.org findet man ausführliche Merkblätter zur WU-Bauweise.

Damit der Bagger weiß, wo gebaggert werden soll, hat mein Vermesser die Baugrube grob mit Pfeilen abgesteckt. Er hat auch ein paar naheligenden Kanaldeckel als Höhenbezugspunkte markiert. So kann der Bagger kommen!

Das erste Häuschen ist schon da
Das erste Häuschen ist schon da

Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken
Die Grobabsteckung zeigt dem Bagger die Ecken

Grundwasser und Kellerabdichtung

Eine (kostenpflichtige) Recherche des Bodengutachters beim Erftverband hat gezeigt, dass wir im Baugebiet Im Gansdahl II den langfristigen Grundwasserhöchststand bei max. 39,0 bis 39,5 m über NN haben. Ein solcher Höchststand war in den niederschlagsreichen 60er Jahren gemessen. Das war noch vor der Zeit, wo der Einfluss des Tagebaus Garzweiler spürbar wurde. Da unsere Kellersohle bei ca. 40,30 m liegt, besteht für uns laut Bodengutachter  keine Grundwassergefahr.

Jedoch müssen wir den Keller wegen bindigem Boden (Lehm mit Sand) gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser abdichten. Das ist ein sehr tückischer Lastfall, denn keiner weiß im Vorfeld genau, wie oft und wie hoch das Wasser anstehen wird. Gemäß DIN 18195-6 Punkt 9 wäre für diesen Fall eine Abdichtung als sog. „schwarze Wanne“ möglich. Das heißt, der Keller wird von allen Seiten (auch von unten) mit Kunststoffbahnen oder Kunststoffmasse (KMB – Kunststoffmodifizierte Bitumenbeschichtung) abgedichtet. Alternativ könnte man den Keller als WU-Keller aus Beton  („wasserundurchlässig“, auch „weiße Wanne“ genannt) machen. Beide Varianten sind mit hohen Zusatzkosten gegenüber einer einfachen Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser verbunden (min. 15.000 EUR).

Ein WU-Keller hat den Nachteil, dass das Wasser als Wasserdampf immer noch in den Keller eindringen und dadurch die Schimmelbildung provozieren kann. Die Keller als „Schwarze Wanne“ sind in der Regel staubtrocken. Das Wasser dringt durch die Kunststoffschichten gar nicht ein. Die „Weiße Wanne“ ist jedoch sicherer, was die Wartbarkeit betrifft. Sollte es doch eine undichte Stelle geben, kann man sie von innen abdichten, ohne dass die Kelleraußenwände aufwändig freigelegt werden müssen.

Nach langem Überlegen wollten wir es doch beim Mauerwerkkeller aus Kalksandstein belassen, das Risiko eingehen und eine Kunststoffabdichtung außen anbringen lassen. Dabei erwies sich in der Praxis eine Mischkonstruktion (WU-Bodenplatte und abgedichtetes Mauerwerk) als günstig und zuverlässig genug, wobei nur die Wände mit Kunststoff abgedichtet werden. Leider wollte uns HHB-Massivbau eine solche Bauweise aus Haftungsgründen nicht anbieten – diese Mischkonstruktion wäre nach einigen Expertenmeinungen nicht DIN-gerecht. Schade, aber ok.

Deswegen schreiben wir die Kellerabdichtung aus und führen sie jetzt in Eigenleistung durch. 5 Jahre Gewährleistung bekommen wir ja so oder so. Einige Abdichtungsstoffe haben eine amtliche Zulassung grade für solche Mischkonstruktionen und einen solchen Lastfall (z.B. Superflex 10 von Deitermann). Natürlich kommt es hier auf eine sorgfältige Verarbeitung an. Kombiniert mit einer Drainage und Tiefenversickerung (ein Meter unter der Kellersohle haben wir ja schon Sand genug), stehen die Kellerwände vermutlich eher nicht mehr so häufig unter Wasser. Somit wäre die Sache zusätzlich abgesichert.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Kellerabdichtung? Schreiben Sie uns!

Baugenehmigung im Freistellungsverfahren

So schnell kanns gehen: am Montag habe ich den Antrag auf dem Bauamt abgegeben, Mittwoch waren sie schon fertig und am Freitag lag die Erklärung der Stadt Dormagen in meinem Briefkasten. Alles zusammen kostet 50 EUR Gebühren. Und: Wir dürfen bauen!

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Architektin Frau Stark, die von HHB-Massivbau engagiert wurde. Sie hatte Genehmigungsplanung durchgeführt, die Abstimmungen mit dem Vermesser wegen Lageplan erledigt und alle Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt. Wir mussten nur noch unterschreiben.

So schnell gehts beim Amt natürlich nur, wenn es einen B-Plan gibt und die Gemeinde (zur eigenen Entlastung) das sog. Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW anbietet. Das Bauamt schaut nur grob über die Unterlagen und macht eine Erklärung, dass ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich ist. Man bekommt das grüne Bauschild und nach einer Baubeginnanzeige (ans Bauamt und an die Nachbarn) darf man loslegen. Es gibt keine weiteren Prüfungen oder Abnahmen seitens des Bauamtes. Natürlich müssen der Bauherr und der Bauunternehmer dann die Bauordnung und den Bebauungsplan einhalten. Es muss auch ein externer Sachverständiger die Baustelle stichprobenweise kontrollieren.

Das Grundstück und die Steuer ist bezahlt. Beim Grundbuchamt dauert es noch 1-2 Wochen, bis das Grundstück überschrieben ist. Das ist laut meinem Notar jedoch auch kein Hindernis, um jetzt schon bauen zu dürfen.

Die „Baugenehmigung“ und das Bauschild ist schon auf dem Postweg zu HHB-Massivbau, ab da läuft die Bauzeit. Am Montag mache ich auf dem Bauamt schon mal eine Erklärung zum Baubeginn. Bei der Grundwasser- und Kellerabdichtungsproblematik sind wir auch schon einen großen Schritt vorangekommen. Ich werde berichten!

Bauversicherungen

Wie bei jedem Unternehmen geht’s beim Bau um erhebliche Risiken. Dazu gibt’s aber auch passende Versicherungen. Es handelt sich in der Regel um diese vier:

  • Rohbaufeuerversicherung – quasi als Gebäudeversicherung für unfertige Häuser
  • Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) – gegen Beschädigungen und Verluste an der Baustelle
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung – gegen die Schäden bei dritten Personen durch den Bau
  • Bauhelferversicherung – gegen Unfälle bei privaten Bauhelfern

Ab Baubeginn muss am besten alles versichert sein. Oft sind einige Versicherungen im Bauvertrag bereits enthalten, d.h. die Baufirma (Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer) schließt diese Versicherungen ab und bezahlt sie. So musste ich von meiner Seite nur die Bauherrenfhaftpflicht abschließen (Bauhelfer brauche ich erstmal keine). Die besten Tarife findet man bei spezialisierten Versicherungsmaklern im Internet, z.B. bei IAK war eine Bauherrenhaftpflichtversicherung von Zurich Versicherung für uns schon für 55 EUR (Einmalzahlung) möglich. Man soll bei jeder Versicherung auf evtl. Ausschlüsse und Selbstbehalte achten.

Bodengutachten – haben wir ein Problem?

Seit ein paar Tagen liegt uns ein Bodengutachten von unserem Grundstück vor. Es ist in zweierlei Hinsicht nicht ganz das, was wir erwartet haben. Daher werde ich den Namen des Gutachters hier vorerst nicht nennen.

Erstens hat der Gutachter einen überwiegend schluffigen Boden (Lehm) bis mind. 2,30 m Tiefe festgestellt. Nach den mir vorliegenden Bohrungen (mit Schichtenverzeichnissen) des Tiefbauamtes auf den umliegenden Grundstücken in Gansdahl II hätte es schon ab ca. 1 m Tiefe mit dem (fast reinen) Sand gehen sollen. Wenn das stimmt, was der Gutachter nun festgestellt hat, ist es unser Pech. Die relativ günstige und vereinbarte Kellerabdichtung nach DIN 18195-4 darf schon mal nicht gemacht werden, da der Boden bis in die Gründungstiefe sehr bindig ist und das Wasser nicht schnell genug versickern kann.

Zweitens mangelts im Paper einer gewissen Professionalität. Das Gutachten wurde erstmal ohne jegliche Aussage zum Bemessungswasserstand aber mit einer fertigen Empfehlung zur Kellerabdichtung (DIN 18195-6 Punkt 9 – zeitweise aufstauendes Sickerwasser) rausgeschickt. Nach vielen Nachfragen hat der Gutachter einen Zusatz verfasst, in dem er (immer noch ohne eine Aussage zum Bemessungswasserstand zu machen und ohne die Tiefe der Kellersohle genau zu kennen!) jetzt plötzlich eine Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 8 – drückendes Wasser – empfiehlt. Begründung: Fehlanzeige!

Das „Grundwasserproblem“ resultiert aus dem bei Grevenbroich liegenden Braunkohletagebau Garzweiler. Zur Zeit ist durch das Abpumpen aus dem Tagebau der Grundwasserspiegel überall in der Gegend stark abgesenkt. So hat die 6 m tiefe Bohrung auf unserem Grundstück kein Grundwasser errreicht. Deswegen muss der Bodengutachter recherchieren und rechnen, wie der Grundwasserstand wäre, wenn in spätestens 2045 aus dem Garzweiler II ein See wird. Das ist sicherlich nicht einfach, und das hat der Gutachter, der leider nicht aus der Gegend kommt und die Problematik nicht im Detail kennt, bislang nicht gemacht. Aber jetzt sind wir zusammen dran und versuchen die richtigen Infos bzw. Fachleute zu finden.

Interessant finde ich auch, dass von den zwei Baustellen mit Keller, die im Gansdahl II schon begonnen wurden, beide einen gemauerten Keller bauen (keine „weiße Wanne“). Nach anhaltenden Regenfällen der letzten Tag ist dabei die eine Baugrube ganz trocken, in der anderen steht in der Tiefe der Bodenplatte noch etwas Wasser. Wenn meine Baunachbarn das lesen sollten, bitte meldet euch bei mir.

Gleichzeitig bin ich mit Herrn Hahn in der Klärung, wie eine Kellerabdichtung ausgeführt werden kann und was diese zusätzlich kostet. Im Gespräch sind im Moment eine Abdichtung mit Bitumenbahnen nach DIN 18195-6 Punkt 9 mit oder ohne Drainage oder eine Ausführung als WU-Keller (sog. „weiße Wanne“). Beides hat Vor- und Nachteile, die weiße Wanne ist dazu wesentlich teurer. Ich informiere mich auf dem Markt auch über andere anerkannte Abdichtungsverfahren, z.B. mit der kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB).

Eine gute Informationsquelle zum Thema Abdichtung und WU-Keller findet sich auf der Webseite vom Bausachverständigen Carden.

Schichtenverzeichnis Im Gansdahl
So sieht das Grundstück von der Seite aus

Grundstück bezahlt

Heute hat die PSD-Bank einfach das Geld fürs Grundstück überwiesen. Ich musste nur die unterschriebene Überweisungsanforderung und den Kaufvertrag hinfaxen. Andere Unterlagen hatte die Bank schon vom Notar. Dabei ist die Grundschuld noch gar nicht eingetragen.  Das ist eine Besonderheit bei städtischen Grundstücken, mit der sogar mein Notar so nicht gerechnet hat. Die Stadt Dormagen wollte nicht, dass eine Grundschuld für (noch) ihr Grundstück eingetragen wird. Ohne Grundschuld gibts normal kein Geld von der Bank. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, hat die Bank das Geld mit einem Treuhandsauftrag an die Stadt Dormagen überwiesen. Die Stadt ist ja insoweit vertrauenswürdig. Bei einem Privatverkäufer würde sowas sicherlich nicht funktionieren, da bräuchte man ein notarielles Treuhandkonto dafür. Bei uns gings einfach und die Grundschuld wird nun zusammen mit der Übertragung des Grundstücks ins Grundbuch eingetragen.

Damit die Übertragung stattfinden kann (und damit wir dann anfangen dürfen zu bauen), muss jedoch noch das Finanzamt Neuss II eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Diese Woche kamen vom Finanzamt auch schon zwei Steuerbescheide für die Grunderwerbsteuer. Etwas weniger als erwartet, da vom Kaufbetrag erst die Erschließungskosten abgezogen wurden, bevor der Satz von 3,5% angewendet wurde. Aber immer noch fast 3500 EUR, quasi als eine Luxussteuer. Aber wir sind froh, dass beim Neubau nur der Grundstückspreis versteuert wird. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie wäre das der ganze Kaufbetrag (mit Haus). Hoffentlich kommt bei uns keine Nachberechnung nach dem Einheitswert des Grundstücks hinzu. Die Steuer ist nun auch bezahlt, also hoffe ich, dass das Grundstück in 1-2 Wochen übertragen werden kann.

Architektur für Fortgeschrittene

Was ich jedem Bauherren ans Herz legen möchte: Schaut euch alle Pläne genauestens an und hinterfragt alles, was unklar oder unlogisch vorkommt. Wir befinden uns grade in der Planzeichnung ver. 7.0 und es gibt immer noch was zu meckern. Hier ein paar Punkte, die wir bei der Planung (die im Moment überwiegend fürs Bauamt gemacht wird, also die Genehmigungsplanung darstellt, aber auch etliche Ausführungsdetails beinhaltet) genauer betrachten mussten.

1. Wie platziert man die Kellerfenster und die Fenster im EG so, dass später problemlos eine Garage angebaut werde kann? Wir mussten zwei Kellerfenster schieben. Eins davon muss nun leider unter der Terrasse gelegt werden, eine spezielle Fensterschachtverlängerung muss dann kommen. Das WC und HWR mussten die Plätze tauschen, damit auch im EG später alle kleinen Fenster noch Licht sehen.

2. Wo gehen welche Leitungen aus dem Keller raus? Der Platz an der Vorderseite des Heizungsraums ist knapp und man muss dazu auch verschiedenste Vorgaben des Versorgungsunternehmens und des Kanalbetreibers beachten. Mit den Anschlüssen für den Solekreislauf der Erdwärmepumpe wird es ganz eng. Eine gute Planung und Abstimmung ist hier angesagt. Für diesen Kellerraum lassen wir im Anschluss an die Genehmigungsplanung eine detaillierte Ausführungsplanung der Rohrführung machen und stimmen sie mit den Anschlussfirmen ab.

3. Wie und wo werden die Abwasserrohre zusammengeführt? Wenn man nicht aufpasst, bekommt man schnell irgendwo im Bad eine 20 cm hohe Stufe, in der das SW-Rohr (Schmutzwasserrohr) verlegt wurde. Besser, wenn möglich in den Keller ziehen und dort zusammenfassen.

4. Was muss beachtet werden, wenn man eine bodengleiche Dusche machen will? Eine auf den Fußbodenaufbau abgestimmte Abflusstechnik muss her. Diese geben auch vor, wie das Abflussrohr gelegt werden kann: durch die Decke oder im Estrich.

5. In welche Richtung verläuft die Drehung der U-Treppe? Oft wird gegen den Uhrzeigersinn vorgeschlagen, bei uns kam das anders bequemer vor, damit man schneller aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer ist. 🙂

6. Wie lang darf ein Dachüberstand werden, damit er noch ohne Stützen oder Stützkonstruktion auskommt? Aus der Erfahrung von HHB kann der Dachüberstand bis 90 cm lang werden (gemessen als horizontales Maß). Ansonsten muss die komplette Holzkonstruktion dickere Sparren bekommen. Wir haben den Dachüberstand über dem Eingang auf das Maximum verlängert, was noch ohne Stützen geht. Die Stützen hatten wir ursprünglich in der Planung, dann jedoch rausgenommen, da für uns optisch wenig attraktiv.

7. Ist die Belichtung einzelner Zimmer ausreichend? Es gibt eine Norm in jeder Landesbauordnung, die eine Mindestbelichtung vorgibt. In NRW muss die Fensteröffnung (Rohbaumaß) mind. 1/8 der Grundfläche des Zimmers betragen. Bei der Grundfläche im DG wird hier allerdings nur der Teil berücksichtigt, welcher die Deckenhöhe über 1,50 m hat. Man darf von der Mindestbelichtung auch nach unten abweichen, wenn nichts dagegen spricht (es ist mir jedoch unklar, wer entscheiden soll). Wir haben in einem DG-Zimmer die Mindestbelichtung wirklich nur sehr knapp erfüllt.

8. Wo kommt die Einschubtreppe zum Spitzboden hin, dass man sie gut begehen kann? Das muss sich jeder selbst überlegen. Wir wollten sie jedoch nicht im winzigen Treppenflur im DG haben, dann lieber in einem der Zimmer oben.

9. Zählt das DG als Vollgeschoss? Ab einem gewissen Volumen zählt auch das Dachgeschoss mit Schrägen als Vollgeschoss. Wenn der B-Plan nur 1-geschössig bauen lässt, sollte man darauf achten, dass der Kniestock nicht zu hoch wird. Bei uns war das kein Problem, denn unser B-Plan hat eine II drin. Es darf also zweigeschössig gebaut werden. Ich bin gespannt, ob bei uns dann final 1 oder 2 „Vollgeschosse“ rauskommen.

10. Die Deckenhöhen im KG und EG sind meist unterschiedlich. Daher stellt sich die Frage, ob die Treppenabschnitte KG/EG und EG/DG eine unterschiedliche Anzahl der Stufen oder unterschiedliche Steigung jeder Stufe bekommen sollen. Wir haben uns aus optischen Überlegungen für die gleiche Anzahl der Stufen entschieden. So oft läuft man nicht in den Keller und selbst der Unterschied von 9 mm in der Steigung (pro Stufe) soll nicht so große Stolpergefahr darstellen. Dafür stehen alle 15 Stufen später jeweils schön übereinander.

Ansonsten rate ich jedem Bauherren immer genau zu prüfen, dass alle denkbaren Details in den Plänen enthalten sind und alles logisch ist. Was für die Genehmigungsplanung eh nicht relevant ist, kann man sich erstmal sparen, aber später in einem Ausführungs(teil)plan einfordern! Was später bei der Bemusterung entschieden wird, lass es schriftlich fixieren und auf seinen Merkzettel setzen. Lasst die Baufirma auch checken und bestätigen, ob irgendwelche Abweichungen vom Vertrag Mehrkosten verursachen werden und ggf. ob ein ein Zusatzangebot erstellt wird.

Unabhängige Qualitätssicherung am Bau

Nicht, dass ich HHB-Massivbau nicht vertrauen würde. Im Gegenteil, bis jetzt erwies sich die Firma als kompetent und sehr zuverlässig. Es wurden alle Aussagen begründet und, wo man nicht direkt wusste, hat man Rücksprache mit einem Fachmann getroffen.

Parallel war ich über die letzten Wochen jedoch dran, einen unabhängigen Bauüberwacher auszuwählen. Erstmal hab ich mir schnell die Angebote von TÜV und DEKRA angeschaut. Diese bieten 4-5 Begehungen der Baustelle zu einem hohen Festpreis an. Die Prüfungen kamen mir auch sehr checklisten-mäßig vor. Man geht also vermutlich kaum auf die konkrete Situation ein. Weitergehende Beratung oder Beratung in der Planungsphase ist auch nicht drin. Schade!

Ich habe mir auch ein paar Pauschalangebote von den ortsansässigen Sachverständigen (Gelbe Seiten oder z.B. bei der Gutachtersuchmaschine) eingeholt.Die Preise variieren von 65 bis 105 EUR die Stunde plus MwSt. Die Angebote sind auch meist pauschal, schlagen 5-7 Begehungen vor, gehen jedoch nicht auf meinen kokreten Bauvertrag ein, den ich bei der Anfrage natürlich konkret beschrieben habe (zwei Zischenabnahmen da und da, Endabnahme, Telefon/E-Mail etc.). Was auch irritierte, dass die Sachverständigen meist keine Architekten, sondern „nur“ Dipl.-Ing. sind. Gefragt nach Referenzen, reagierten manche sogar komisch. Aber wie hätten sie das erwartet? Dass ich 2-3 Tausend Euro hinlege, ohne zu ahnen, was sie wirklich können?

Ich überlegte dann dem Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) beizutreten und darüber einen Sachverständigen zu holen. Dann bin ich mir sicher, dass er öfters mit solchen Aufträgen zu tun hat. Es gibt noch den Verein privater Bauherren (VPB), sie hätten günstigere Mitgliedsbeiträge (auf ein Jahr gerechnet: 109 EUR statt 184 EUR bei BSB). Bei VPB gibts jedoch nur wenige Berater zur Auswahl, sie sind auch noch recht teuer (ca. 107 EUR/Std. bei VPB statt ca. 75 EUR/Std. bei BSB). Ansonsten ist eine Mitgliedschaft in solchen Vereinen m.E. weitgehend sinnlos.

Bei BSB besticht die Anzahl der Berater im Rheinland, die alle für ca. 75 EUR/Std. brutto zu haben sind. Wenn uns einer nicht gefallen sollte, gibts andere. Gut fand ich bei BSB auch die kostenlose Beratungsstunde, in der man ein eigenes Konzept für die Betreuung aufstellen kann. Ich würde jetzt eher nicht ein umfangreiches Gesamtpaket mit zig Begehungen und Fotoprotokoll und hast du nicht gesehen buchen, sondern punktuelle Unterstützung an wichtigen Stellen sowie Abnahmen. Wichtig wäre mir auch, jederzeit eine Beratungsstunde einziehen zu können (z.B. Fotos per E-Mail und telefonieren danach).

Also: Gesagt, getan. Anmeldeantrag hingefaxt. Heute war die Bestätigung im Fach. Nächste Woche lasse ich mich unabhängig beraten.