Erdung und Potentialausgleich bei SAT-Anlage und Wetterstation

Obwohl in Deutschland angeblich 2 Millionen Blitze jährlich einschlagen, ist für ein Haus die Wahrscheinlichkeit, vom Blitz direkt oder indirekt getroffen zu werden, sehr gering. Deswegen wird im privaten Bereich kaum ein Neubau mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Denn ein richtiges Blitzschutzsystem kostet bei einem Einfamilienhaus schon mal locker 15.000 EUR. Es werden auf einigen Foren riesenlange Diskussionen darüber geführt, ob und wie man die SAT-Anlage erden muss und ob eine geerdete Anlage eher vom Blitz getroffen wird als eine nicht geerdete.

Für mich ist das alles meist Theorie, denn ein sauberes Experiment wird man mit einem Blitz nicht stellen können. Wichtig ist dagegen, was die Gebäude- sowie Hausratversicherung im Schadensfall sagen. Auf eine Anfrage hat meine Versicherung nach langem Hin und Her bestätigt, dass meine SAT-Anlage und die Wetterstation an sich nicht versicherungsrelevant sind, d.h. keine Risikoerhöhung. Vorausgesetzt, sie wurden nach den gesetzlichen Normen installiert. Ein Blick in § 3 LBauO NRW verrät, dass beim Bau von jeglichen Anlagen die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Zu diesen gehören fast zweifellos alle DIN-Normen. Und in diesen ist viel, sogar sehr viel zum Thema Erdung und Potentialausgleich bei Antennenanlagen geschrieben.

Einen guten Überblick zum Thema mit Links zu Fachartikeln gibt ein Beitrag auf Netzwelt.de. Lest mal durch! Es wird schnell klar, warum selbst viele Elektromeister diese Normen nicht genau kennen. Ist eure SAT-Schüssel normgerecht geerdet? Die blitzstromfähige Erdung der SAT-Anlage auf dem Dach ist nach den heutigen DIN-Normen ein Muss. Komisch, z.B. dass eine Dachrinne oder eine Abgasrohrhaube dagegen nicht geerdet werden müssen. Für Wetterstationen auf dem Dach habe ich keine besonderen Vorschriften gefunden, aber der Logik nach sollten sie nicht anders zu behandeln sein als die Antennenanlagen.

Bei mir war’s zwar auch so, dass ein 16 mm² Cu Erdungskabel von der Potentialausgleichsschiene im Keller zum Dachboden gelegt war. Das Kabel ist aber erstens dünnadrig, und zweitens (den Fotos nach zu urteilen) meterweise zusammen mit den Stromkabeln verlegt. Somit war das so für die Erdung nach  DIN EN 60728-11  (VDE 0855-1) nicht normgerecht. Um ruhig zu schlafen, habe ich mir für ca. 350 EUR eine (hoffentlich) normgerechte Außenerdung mit 16 mm² Kupferkabel massiv und einem 2,5 m Erdungsstab legen lassen. Das Erdungskabel geht draußen teilweise unter den Dachziegeln und senkrecht an der Hauswand entlang direkt zum Erder. So kann der direkte oder induzierte Blitzstrom sowohl von der SAT-Anlage als auch von der Wetterstation besser abfließen und es gäbe im Schadensfall keinen Ärger mit der Versicherung. Es war nicht einfach, einen Elektriker zu finden, der das überhaupt macht. Eine Blitzschutzfirma sagte, alles außer einem vollständigen Blitzschutzsystem ist Käse. Einige SAT-Spezialisten meinten ernsthaft, dass eine private SAT-Anlage gar keine Erdung braucht. Ein anderes Spezialisten-Team wollte mir einen 1,20 m Erderstab verkaufen, das wäre genug so. Für viele Elektriker sind Dacharbeiten ein Hindernis. Aber bei einem Solateur-Team habe ich die kompetenten Fachkräfte dann doch gefunden.

Bei der Gelegenheit habe ich auch den Potentialausgleich der Antennen- sowie aller Netzwerkkabel gemacht. Ein Koax-Erdungsblock und das Patchpanel wurden durch einen 4 mm² Kupferdraht mit dem SAT-Mast verbunden. So kann ein Fehlstrom keinen Stromschlag oder PC-Ausfall verursachen.

2,5 m Erdungsstab in der Grube
2,5 m Erdungsstab in der Grube
Erdungsleitung geht an der Hauswand hoch
Erdungsleitung geht an der Hauswand hoch
Anschluss an Erdungsschelle an Sat-Anlage
Erdungsschelle an der Sat-Anlage
Sat-Kabel angeschlossen am Erdungsblock
Sat-Kabel angeschlossen am Erdungsblock
Anschluss der PA-Kabel an den Sat-Mast
Anschluss der PA-Kabel an den Sat-Mast
Patchpanel ist jetzt auch geerdet
Patchpanel ist jetzt auch geerdet

10 Gedanken zu „Erdung und Potentialausgleich bei SAT-Anlage und Wetterstation“

  1. Muss ein Mindestabstand zum Boden eingehalten werden? Wozu dient die Verbindung
    vom Winkel zum Mastrohr? Kann die entfallen, wenn die Antenne im geschützten
    Bereich ist? Was ist bei einem Eckahaus zu beachten? Das sind ja 3 Fragen auf einmal….

    1. Das sind sogar 4 Fragen 😉 Ich kann leider nur auf den Artikel bei Netzwelt.de mit den dort verlinkten PDFs verweisen. Was dort nicht steht, weiß ich auch nicht. Für Einzelfragen lohnt sich dort auf dem Forum eine Frage zu stellen, um eine unverbindliche Beratung zu bekommen. Verbindlich kann es natürlich nur gegen Bezahlung beim örtlichen Sachverständigen geben.

  2. Schöner und informativer Artikel. Ich werde die Tipps und die Anleitung für meinen Neubau berücksichtigen. Schade das fast kein „Experte“ weiß was zu tun ist.

  3. hallo,
    der von ihnen 2,5meter erdungsstab aus verzinktem Material entspricht nicht den Normen.
    Im Erdreich wird korrosionsfestes 1.4571 (V4A) Edelstahl-Material verlangt.
    Wäre viel zu schade, wenn der stab demnächst durchrostet und alles ist fürn A.

    1. Das wäre wirklich sehr schade. Können Sie mir bitte genau die Norm nennen, die verletzt wurde? Ich frage mich, wozu dann überhaupt verzinkte Erdungsstäbe gemacht werden, wenn sie durchrosten…

      1. Ich weiß nicht, worauf sich das jetzt bezieht. VDEs im Original zu lesen, ist nicht so einfach. Erstens gibt es sie AFAIK nicht im Netz, zweitens verstehen dort auch die Fachleute anscheinend immer weniger. Ich verweise auf den Beitrag auf Netzwelt.de.

    2. NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A) wurde erstmals in DIN 18014:2007-09 für Ringerder und Anschlussfahnen von NEUBAUTEN gefordert, für davor erstellte Altbauten sind normativ auch heute noch bedingt Erder aus St/tZn zulässig, aber nicht empfehlenswert.

      2,5 m Erderlänge entsprechen den Normanforderungen, sofern auch der Kopf um 0,5 m unter Grund versenkt ist. Erder und Verbinder müssen allerdings nach IEC 60728-11 korrosionsverträglich UND nach Prüfklasse H mit 100 kA erdnah blitzstromtragfähig verbunden sein.

      Es gab und gibt aber keinen zertifizierten Verbinder um 16 mm² Cu an feuerverzinkte Kreuzerder normkonform anzuschließen und die Banderdungsschellen am Mast mit M6-Schrauben können m. E. nicht Klasse H zertifiziert sein.

      Gravierender ist, dass alle Erder auf oder unter Erdniveau untereinander und mit dem Schutzpotenzialausgleich blitzstromtragfähig verbunden sein müssen, was die ehemaligen Moderatoren, des vom Betreiber geschlossenen Netzwelt-Forums immer wieder unmissverständlich gepredigt haben. Hier fehlt die wichtige direkte Verbindung zur HES und falls das Gebäude einen Fundamenterder hat, hätte ein Stützerder aus St/tZn zum Korrosionsschutz nur über eine Funkenstrecke galvanisch getrennt angeschlossen werden dürfen.

      Seit Februar 2019 gibt es erstmals die Möglichkeit mit DEHN Art.-Nr. 540121,
      AK 8.10 AQ4 50 TE20 25 V4A, 16 mm² Cu an NIRO-Erdspieße nach Klasse H normkonform unter Grund anzuschließen. Weder ein zur Öse gebogener Einzelmassivdraht mit M10-Schraube noch eine Befestigung in einer KS-/Fix-Klemme, die nur für Blitzableiterdähte mit 8 – 10 mm Durckmesser konzipiert wurde, ist normkoform.

      Der 16 mm² Massivleiter wäre am Mast besser ohne den Kabelschwung und wettergeschützt unterhalb der Dachplatten angeschlossen worden. Wozu dort noch ein zweiter Erdungsleiter und am Mastfuß zwei schlankere PA-Leiter + 1 feindrähtiger 16 mm² (?) Cu = 3 Drähte unter eine dafür nicht konzipierte Banderdungsklemme angeschlossen wurden, ist unverständlich.

      LG Dipol

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